Amt Sodingen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Amtsverfassung

Nach der Westfälischen Landgemeindeordnung von 1841 wird "aus mehreren Gemeinden nebst den nicht im Gemeindeverbande stehenden Rittergütern ein Verwaltungsbezirk (Amt oder Kirchspielslandgemeinde) unter einem Amtmann gebildet". Der Amtmann wird nach Anhörung des Landrats von der Regierung ernannt. Er kann zum Vorsteher seiner Wohngemeinde bestimmt werden."Das Amt kann zugleich usw. einen Kommunalverband bilden". Ein Großteil der frühereien Bürgermeistereien erscheint erst in der Statistik von 1858 als Amt.

  • Amt Sodingen
  • Aufteilung zwischen Castrop-Rauxel und Herne
  • 1927
  • 1 : 15 000
  • 33 x 30
  • Druck: Willy Größchen, Dortmund
  • Regierung Arnsberg Nr. 17716

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