Gerichtsstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Straßenname erinnert an das Amtsgericht Wanne-Eickel, das an dieser Stelle lag. Seit der Einführung des Allgemeinen Landrechts in Preußen [[1794]] gehörte das Gebiet der späteren Stadt Wanne-Eickel zum Kreisgericht Bochum, Schwurgericht Essen und zum Appelations-Departement Hamm.
Seit der Einführung des Allgemeinen Landrechts in Preußen [[1794]] gehörte das Gebiet der späteren Stadt Wanne-Eickel zum Kreisgericht Bochum, Schwurgericht Essen und zum Appelations-Departement Hamm.


Bei der Neuorganisation der Gerichte zum 1. Oktober [[1879]], welche die Kreisgerichtsverfassung aufhob und dafür Amts- und Landgerichte wie auch Oberlandesgerichte einführte, erhielt Gelsenkirchen ein Amtsgericht, das dem Bezirk des Landgerichts Essen zugeteilt wurde. Der Amtsbezirk Wanne gehörte von diesem Zeitpunkt an zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Gelsenkirchen, des Landgerichts Essen und des Oberlandesgerichts Hamm.
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Version vom 6. Februar 2018, 09:30 Uhr

Der Straßenname erinnert an das Amtsgericht Wanne-Eickel, das an dieser Stelle lag.

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Überblick



Benennung: 3. November 1947
Durch: Stadtvertretung Wanne-Eickel [1]
Postleitzahl: 44649
Stadtbezirk: Wanne
Ortsteil: Bickern
Kartengitter: C5
Koordinaten: 51.529084,7.157138
Letze Änderung: 06.02.2018
Geändert von: Thorsten Schmidt
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Historie

  • Bismarckstraße (Benennung vor 1913);
  • August-Bebel-Straße (Benennung am 5. März 1946)

Seit der Einführung des Allgemeinen Landrechts in Preußen 1794 gehörte das Gebiet der späteren Stadt Wanne-Eickel zum Kreisgericht Bochum, Schwurgericht Essen und zum Appelations-Departement Hamm.

Bei der Neuorganisation der Gerichte zum 1. Oktober 1879, welche die Kreisgerichtsverfassung aufhob und dafür Amts- und Landgerichte wie auch Oberlandesgerichte einführte, erhielt Gelsenkirchen ein Amtsgericht, das dem Bezirk des Landgerichts Essen zugeteilt wurde. Der Amtsbezirk Wanne gehörte von diesem Zeitpunkt an zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Gelsenkirchen, des Landgerichts Essen und des Oberlandesgerichts Hamm.

Die Ämter Wanne und Eickel bemühten sich um die Errichtung eines Amtsgerichts. 1891 wurde eine von Amtmann Winter und dem Gemeindevorsteher Overhoff unterzeichnete Eingabe dem Justizminister überreicht. 1893 stellte die Gemeindevertretung Bickern einen Bauplatz für das Gerichtsgebäude kostenlos zur Verfügung und erklärte sich bereit, ein Gebäude für die Justizverwaltung zu errichten.

Am 14. April 1896 befasste sich die Gemeindevertretung erneut mit der Frage und beschloss, falls in der Gemeinde Bickern ein Amtsgerichtsgebäude für Wanne und Eickel errichtet würde, sei die Gemeinde bereit, dieses für zwei, eventuell auch für vier Richter sowie mit Dienstwohnung für einen Richter und den Gerichtsaufseher der Justizverwaltung zur Verfügung zu stellen und die äußeren Reparaturen an dem Gebäude zu übernehmen.

Von 1902 an gab es auch von der Gemeindevertretung Eickel Bestrebungen, ein Amtsgericht für die Ämter Wanne, Eickel und Hordel zu erhalten. Wanne führte die Verhandlungen in dem bisherigen Sinn weiter. Am 23. Januar 1904 legte die Gemeinde Wanne dem Justizminister abermals eine Denkschrift unter Darlegung der veränderten Verhältnisse vor.

Am 21. Februar 1906 wurde die Frage der Errichtung eines Amtsgerichts erneut im Abgeordnetenhaus erfolglos behandelt. Das Projekt war für die Staatsregierung nur unter zwei Voraussetzungen diskutabel: Erstens, dass die Geschäfte des Amtsgerichts Gelsenkirchen derart wachsen würden, dass bei Abtrennung des Amtes Wanne nicht Räume in dem alten Gerichtsgebäude leer bleiben müssten; Zweitens und noch wesentlicher, dass die Gemeinde Wanne sich zunächst mit der Gemeinde Eickel zu einem Kommunalwesen vereinige. Da zwischen beiden Orten Konkurrenz über den Besitz des Amtsgerichts vorhanden sei, wäre die Staatsregierung nicht in der Lage, der Anregung zu folgen.

Am 25. Juni 1912 wurde durch die Gemeinden Wanne und Eickel in einer gemeinsamen Eingabe festgelegt, dass die beiden Gemeindevertretungen nunmehr entgegen ihren bisherigen Anträgen übereinstimmend beschlossen hätten, sich mit der Errichtung eines einzigen, für sie gemeinsamen Amtsgerichts zufrieden zu geben. Durch den Ersten Weltkrieg fanden die Verhandlungen ein Ende.

Am 23. Oktober 1920 wandten sich die Ämter Wanne und Eickel erneut mit einem Antrag an den Justizminister, dem sich die Handelskammer Bochum im Februar 1921 anschloss. Aber auch dieser Versuch war erfolglos. Zuständig für Crange, Wanne und Röhlinghausen blieb das Amtsgericht Gelsenkirchen und für Eickel und Holsterhausen das Amtsgericht Bochum.

Erst durch das Gesetz vom 15. Juli 1930 wurde das Amtsgericht Wanne-Eickel gebildet und dem Landgericht Bochum zugeteilt. Es nahm am 1. Februar 1933 seine Arbeit im Rathaus Wanne auf. Das Rathaus sollte nur vorübergehende Unterkunft sein, bis das neue Amtsgerichtgebäude bezogen werden konnte, dessen Entwurf schon 1930 fertig gestellt war. Es sollte Ecke Zeppelin- / Hauptstraße entstehen.

Im Dezember 1946 zog das Amtsgericht in die Gerichtsstraße 7. Es dauerte noch bis zum 21. November 1952, bis der Richtkranz über dem neuen Amtsgerichtgebäude an der Hauptstraße 129 wehte. Die Einweihung fand am 20. November 1953 statt. [2] [3] [4]

Literatur

Lesen Sie auch

Quellen

  1. StAH, Protokollbuch der Stadtvertretung Wanne-Eickel 1945 - 1948, Blatt 106, TOP 4.
  2. Amtliche Bekanntmachung 14.12.1946.
  3. "HERNE - von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße", Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Herne 1997
  4. Wanne-Eickeler Zeitung 10.01., 26.06.1930, 22.01., 19.02.1931, 04.03.1932, 25.01., 01.02., 11.02.1933, 22.11.1952, 21.11.1953.