Sehrbruchskamp

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Überblick
Sehrbruchskamp Thorsten Schmidt 20170515.jpg
Bildinfo: Sehrbruchskamp am 15.05.2017



Benennung: 15. Januar 1934
Durch: Polizeipräsident Bochum,
Polizeiamt Herne [1]
Postleitzahl: 44625
Stadtbezirk: Herne-Mitte
Ortsteil: Herne
Kartengitter: H5
Koordinaten: 51.534843,7.235769
Letze Änderung: 18.11.2023
Geändert von: Thorsten Schmidt
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Sehrbruchskamp im Februar 1956
Sehrbruchskamp im November 1956

Die Straße ist benannt nach der alten Gewannbezeichnung „Sehrbruch“ in der Gemarkung Herne, Flur II, genannt Sodingen. [2] Sehrbruch (seher gleich Schilf, Röhricht) war früher ein mit Erlenholz bestandenes, feuchtes (gleich Bruch) Gemeinheitsland (gleich Kamp) der Herner Bauernschaft. Das Sehrbruch wurde zwischen 1823 und 1836 aufgeteilt, womit eine gemeinsame Nutzung aufhörte.

In der Türkensteuerliste von 1542 wird in „Herne“ ein „Rutger im Seirbroicke“, im Türkensteuerregister von 1598 ein „Sehrbroick“ und im Feuerstättenverzeichnis von 1664 ein „Erbe, Jorgen Sehrbroch, ein Hof, hat an dem rechten Wohnhaus zwei Feuerstetten, wie auch ein Leibzuchters Haus, in welchem der Sohn seine Wohnung hat“ erwähnt. [3] [4] [5] [6] [7]

Straßengeschichte

Lageplan zur Ausführung 1933.

Der erste - östliche Teil der Straße - wurde von der Bergmannssiedlung GmbH Herne ab 1933 errichtet. Die Bauplanung leitete der Architekt Franz Josef Kraus und die Bauleitung hatte der Architekt Albert Fimpler.

Einen zweiten Bauabschitt erlebte das östliche Ende im Jahre 1956.

Literatur

Lesen Sie auch

Quellen

  1. Amtsblatt der Preuß. Regierung in Arnsberg 1934, Teil II, Stück 6, Nr. 51.
  2. VuKAH, Gemeinde-Atlas Herne 1823. Übersichts-Handriß.
  3. Bauermann 1937, S. 112.
  4. Borgmann 1936, S. 24.
  5. "HERNE - von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße", Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Herne 1997
  6. Herner Anzeiger 18.05.1935.
  7. Schulte 1925, S. 82 f.