Cranger Heide (Historisch)

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 27. Februar 2026, 14:00 Uhr von Andreas Janik (Diskussion | Beiträge)
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Die Cranger Heyde ist eine historische Flurbezeichnung in der Flur I der Gemarkung Holsterhausen. Darüber hinaus findet sich die Gewannbezeichnung „Cranger Heide“ auch in der Gemarkung Bickern (Flur II, genannt Wanne) sowie in der Gemarkung Eickel (Flur II, genannt Dorneburg).

Überblick



Koordinaten: 51.541901470847435,7.168049910095491
Letze Änderung: 27.02.2026
Geändert von: Andreas Janik
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Flur- und Gewannbezeichnung

Die Bezeichnung verweist damit nicht nur auf ein einzelnes Areal, sondern auf einen größeren historischen Landschaftsraum, der verwaltungsmäßig verschiedenen Gemeinden zugeordnet war.

Historie

Die Cranger Heide war ein Landbezirk, der sich über Teile der Gemeinden Holsterhausen, Bickern und Eickel erstreckte. Ihren Namen erhielt sie von dem nächstgelegenen Kirchdorf Crange.

Der Zusatz „Heide“ beschreibt die ursprüngliche Vegetation des Gebietes. Charakteristisch war ein sandiger Boden – insbesondere im Bereich nahe dem heutigen Hauptbahnhof – der typische Heidepflanzen begünstigte. Das Landschaftsbild war geprägt von:

  • Ginster
  • Wacholdersträuchern
  • Nadelwald

Diese Vegetationsform war Ausdruck extensiver Nutzung und nährstoffarmer Böden, wie sie für nordwestdeutsche Heidelandschaften typisch waren.

Wirtschaftliche Nutzung

Im Mittelpunkt der wirtschaftlichen Bedeutung der Cranger Heide standen:

  • Viehauftrieb (Beweidung)
  • Holzfällen
  • Holzlesen
  • Torfstechen

Die Nutzung erfolgte genossenschaftlich im Rahmen der sogenannten Markgenossenschaft. Die Verwaltung oblag dem „Holzrichter“, der dem Landadel angehörte.

Ihm zur Seite standen als „Geschworene“:

Dieses Gremium bildete das sogenannte „Holzgericht“. Die Sitzungen fanden auf dem Hof des Schulten zu Eickel statt.

Die Organisation zeigt deutlich die traditionelle, ständisch geprägte Verwaltungsstruktur ländlicher Gemeinheitsflächen vor den preußischen Reformen.

Markenteilung und Auflösung der Genossenschaft

Im Zuge der preußischen Reformen des 18. und 19. Jahrhunderts wurden auch im Bereich der Cranger Heide die gemeinschaftlich genutzten Flächen aufgeteilt.

Bereits vor dem Siebenjährigen Krieg (1756–1763) begann man mit ersten Markenteilungen. Im Jahr 1771 konnten die Holzgründe sowie die „Riemker Mark“ aufgeteilt werden.

Die vollständige Teilung der restlichen Cranger Heide und der Weidegründe zog sich jedoch aufgrund des Widerstandes der Markgenossen bis zum Jahr 1841 hin.

Mit dieser Auflösung der genossenschaftlichen Nutzung endete die traditionelle Markverfassung in diesem Gebiet. Die Flächen gingen in Privateigentum über oder wurden anderweitig verwaltungsmäßig neu geordnet.

Literatur


Lesen Sie auch

Quellen