Urkunde 1854 August 06

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

6. August 1854 Bekanntmachungen des Königl. Ober=Präsidiums der Provinz Westphalen.

N. 434 Erhebung der Mission zu Eickel zu einer Pfarrei.

Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß nach einer von dem Herrn Bischof von Paderborn am 25. Mai v. J. 1853 vollzogenen Erections=Urkunde die bisherige Mission zu Eickel, Kreises Bochum, zu einer Pfarrei er hoben, und daß durch Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts und Medicinal-Angelegenheiten vom 31. Juli d. J. für die durch die gedachte Urkunde erfolgte nähere Regulierung des seelsorglichen Bezirkes der bisherigen Missionskirche zu Eickel und die stattgefundene Beilegung der Eigenschaft einer kirchlichen Parochie an dieselbe die staatliche Anerkennung ertheilt worden ist.

Der Bezirk der Pfarrei umfaßt:

a. die politische Gemeine Eickel, bestehend aus dem Dorfe Eickel, den Ortschaften Lohof, Langenkamp und Neuenkamp, dem Rittergute Dorneburg, den Häusern Gosewinkel und Bönnighausen, den Einzelhöfen Altedorneburg, Scharpswinkel, Sassenhoff, Knoop, Langebeckmann und Middeldorf;

b. die politische Gemeine Röhlinghausen, bestehend aus der Bauerschaft Röhlinghausen und den Ortschaften Willbahn (Wilbe) und Diepenbruch (Tiefenbruch);

c. die politische Gemeine Bickern, bestehend aus der Bauerschaft Bickern, den Ortschaften Wernne, Horsthöfen und Bickerndörne, dem Landgute Hörstgen, dem Einzelhofe Garthmann und dem zur Gemeine Bickern gehörenden Theile der Craenger Heide;

d, die politische Gemeine Crange, umfassend das Dorf Crange und die Craenger Mühle, jedoch mit Ausschluß der Herrschaft des Hauses Crange, welche sich zur katholischen Pfarrkirche in Bochum hält;

e. die politische Gemeine Baucau, bestehend aus der Bauerschaft Baucau, der Ortschaft Hasseln, dem Rittergute Strünkede und den Einzelhöfen Külkmann, Koop und Funkenberg;

f, die politische Gemeine Herne, bestehend aus dem Dorfe Herne, dem Cöln Mindener Bahnhofe Herne-Bochum, den Ortschaften Altehöfen und Wiescherstraße, der Sodinger Papiermühle und den einzelnen Häusern und Mühlen, welche links des Mühlenbaches liegen;

g, die politische Gemeine Hiltrop, bestehend aus der Bauerschaft Hiltrop, der Ortschaft Grume, den Einzelhöfen Hodde und Grümer und demjenigen kleinen Theile der Hiltroper Landwehr, welcher links des von Sodingen bis zu dem Wege von Bochum nach Castrop führenden Siepens belegen ist;

h. die politische Gemeine Holsterhausen, bestehend aus der Bauerschaft Holsterhausen, der Ortschaft Aschenbruch und dem zur Gemeine Holsterhausen gehörenden Theile der Craenger Heide;

i. von der Gemeine Marmelshagen den nördlichen, davon durch den von Riemke zur Dorstener Chaussee führenden Weg getrennten und aus dem Rittergute Nosthausen, der Baut mit der Mühle bestehenden Theil und

k, die politische Gemeine Hordel, nebst der Ortschaft und dem Hause Lackenbruch, dem Rittergute Dahlhausen und der Dahlhauser Heide. [1]

Münster, den 6. August 1854.



Siehe auch

Quelle

  1. Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg: mit öffentlichem Anzeiger. 1854, S. 388 f. http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/3493807/ft/bsb10694736?page=392