Bergmannssprache B

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Stadtgeschichtliche Auszüge aus den Duisburger Intelligenz Zetteln, zusammengestellt von Andreas Janik (2011)

Jahrgang 1765

1. Januar 1765, I

Demnach des Herrn Grafen von Byland Halt hochgeboren, und des Herrn Krieges = Rath Vietor uxorie nomine Freyfrauen von Strünckede zu Crudenburg, entschlossen sind, beyselben aus der Groß = Elterlichen Heydenschen erbschaft herkommendes, allhier an der Esplanada gelegenes, so genanntes Blanckenburgische Haus, welches aus einem Corps de Logis, zween roialen Flügeln, die in beiden Etagen vortredliche Zimmern en plein pie haben, deren plafond mehrentheils a l´fresco gemahlet ist, ferner aus fostbaren Sollern, massiv gewölbten Kellern und Küchen, wie auch aus einem schönen Lust = und Küchengarten, der das ganze Haus umringet, und mit einer Mauer eingefasset ist, so dann einen erhabenen Thurn, worin verschiedene Gemächer sind, fort einen geraumen viereckten basse-cour und Auffahrt, und endlich für mehr als 12 Pferde sehr bequeme Stallung mit Wohnung für den Kutscher bestehet, freywillig jedoch öffentlich unter Asistence des hiesigen Königl. Land = gerichts, dem meistbietenden zu verkaufen, und nach verlaufener Ratifications-Zeit zu zuschlagen; so werden Kauflustige ersuchet, sich in denen bestimmten Terminen de 12ten und 26 Januarii auch 9 Februarii 1765, allemahl Vorm. um 10 Uhr bey ged. Landgericht zur gewöhnlichen Stelle einzufinden. Zugleich werden alle und jede, so an obged. Hause ein dingl. Recht oder sonstige Ansprache ex quocunque capite juris solche auch herrühren mögte, zu haben mermeinen, hiedurch edictaliter verabladet, daß sie ihre Forderungen binnen 9 Wochen a dato, wovon 3 vor den ersten, 3 vor den anderen, und 3 vor den dritten peremtorischen Termin angesetzet werden, längstens den 23 Februarii 1765 allhie vorbringen, rechtl. Art nach justificieren, im Ausbleibungsfall aber mit Ablauf ermelten Tages die præclusion und Auslegung eweigen stillschweigens zu gewärtigen haben sollen. Wesel im Landgericht den 20 Decemb. 1764

5. Februar 1765, VI, 5. März 1765, X, 15. März 1765, XII

Es ist die Frau Krieges = Räthin Vietor, gebohrne Freye von Heiden zu Crudenburg, willens ihre 2 Schatzungs freye Lehngüther im Märckischen, öffentlich doch freywillig zu verkaufen; als wozu sie bereits den Königl. lehnherrlichen consens erhalten hat: nemlich

  1. ) das Schatzrechts freye Sattelguth Sonsbruch genannt, wie solches in der Herrlichkeit Bruch, nahe vor der Stadt Hattingen gelegen, mit allem Zubehör, recht und Gerechtigkeiten, bestehend in einem Hause; sehr räumlichen Hofplatz, worauf verschiedene Gezimmere, Stalungen, einer Kornmühle, Fischerey, samt den dazu gehörigen Kottens, als Stockerhöfgen, 2 Schleifkottens, neml. Wegge und Boos = Kottmann, nebst der jährlichen Grundpacht des Jägers Keits, mit der Kirchenbanck und Todtengruft in und bey der Hattnegschen Kirche; ferner in 8 schönen Wiesen zu 50 Morgen und darüber, über 80 Morgen Länderey, einem ansehnlichen Holtzgewachs von mehr als 50 Morgen, alles in seinen Bezircken und Frechten, und woraus nur der jährliche Lehn = Canon ad 7 Rthlr 23 stbr. und weiter keine Lasten oder Schatzungen bezahlet werden, fort mit der Gerechtigkeit auf beiden Gemarcken und deren Marckgründen zu Holtz und Mast.
  2. ) Ihrer ebenfalls Schatzungsfreyen doch lehnbaren Hof zur Kuhweide, genannt Kauermann, wie solcher im Gericht Sprockhoevel, Amts Blanckenstein in seinen eigenen Frechten lieget, mit Haus, räumlichen Hof, Stallungen, Fischerey, nebst Kirchenbanck und Todtengruft zu Sprockhoevel, wobey die besten Wiesen von 30 Morgen Länderey, von mehr als 50 Morgen, desgleichen einem über die 80 Morgen Eichen = und Buchenbusch, rundumb das Haus gelegen, dessen Holtz haubahr ist, und an die Strasse nach Elberfeld stösset, fort mit den dazu gehörigen vier Kottens, als Hilgendick, Dahlmann, Kogel und Lewering, welche alle ihre besondere Grundstücke unterhaben und ihre Pächte besonders bezahlen müssen; aus welchem Guth auch der jährliche Lehn = Canon ad 4 Rthlr 40 stbr und weiter nichts, ohn etwas wenigs, das die Kottens bezahlen müssen, ausgehet.

Der Verkauf dieser Güther soll in Terminis den 27 Februarii und 27 Martii c., allemahl Vorm um 10 Uhr in Hattnegen, an des Herrn Postwarter Cramers Behausung geschehen; woselbst dich Liebhabere einfinden können. Die Vorwarben können zu Crudenburg, in Hattneggen bey ged. Herrn Postwarter, und zu Cleve, beym Herrn Criminal = Rath Sack eingesehen werden. Crudenburg den 20 Januarii 1765

5. Februar 1765

Zufolge Intelligenz-Zettel Nro 35 wird hiedurch näher bekannt gemacht, daß der 3te Termin über den Verkauf des Gutes Lohe im Amte Wesel, welches zu 2798 Rthlr taxiret, und worauf in zweyten Termin 1525 Rthl. licitiret worden, den 9 Martii solle abgehalten werden; die dazu Belieben tragen, können sich alsdann Vorm. um 10 Uhr, im Landgericht einfinden, und wird hiebey wiederholet, daß pbged. Guth Lohe aus einer Herren Wohnung, zewy Baurenhäuser und Scheune mit Schaafstall, Garten, Acker Wiesewachs, Strauch und Heide, zusammen nach der Amts = Carte, groß 41 Morgen 51 Ruthen. Wesel im Amtsgericht den 14. Januarii 1765

27. Februar 1765, 5. März 1765, 4. Juni 1765

Da ad instantiam derer Erben Bröckelmanns wieder die freyherrl. Erben von Strünckede distactio derer Hutmanns- und Arntzhöfe in Bauckau gelegen, jedoch salvo jure præserentiæ Creditorum anteriorum & possidentium erkannt, selbige auch als ersterer inclusive des Gehöltzes zu 1504 Rthlr 35 stbr, und letzterer gleichfals nebst dem Gehöltz zu 1337 Rthlr 7 stbr durch die beeydete Taxatores gewürdiget, und den dazu Termini auf den 15 Martii pro primo, den 19ten Junii pro secundo, und letztere den 13ten September, alles mahl Nachm. und zwarn beide erstere in loco Judicii, der letztere aber ab des Actuarii Behausung in Herne, festgestellet; als wird solches Lusttragenden zu ihrer Achtnug bekant gemachet und können dieselbe sich auf bestimmte Zeit einfinden und Vortheil schaffen, gestalten in ultimo termino dem meistbietenden der Zuschlag geschehen soll. Bochum den 3 September 1765 (!)

27. Februar 1765, X

Demnach des Herrn Grafen von Byland Halt hochgeboren, und des Herrn Kriegesrath Vietor uxorie nomine, Freyfrauen von Strünckede zu Crudenburg, entschlossen sind, derselben aus der Groß = Elterlichen Heydenschen Erbschaft herkommendes, alhier an der Esplanade gelegenes, sogenanntes Blanckenburgische Haus, welches aus einem Corps de Logis, zween roialen Flügeln, die in beiden Etagen vortrefliche Zimmern en plein pié haben, deren plafond mehrentheils alfresco gemahlet sind, ferner aus kostbaren Sollern, massiv gewölbten Kellern und Küchen, wie auch aus einem schönen Lust = und Küchengarten, der das ganze Haus umringet, und mit einer Mauer eingefasset ist; sodenn einen erhabenen Thurm, worin verschiedene Gemächer sind, fort einem geraumen viereckten Basse-Cour und Auffahrt, und für mehr als 12 Pferde Stallung mit Kutscher = Wohnung besteht, freywillig jedoch öffentl., unter Assistence des Königl. Landgerichts, dem meistbietenden zu verkaufen und nach verflossener Ratifications-Zeit zu zuschlagen; und denn in denen mittels Intelligenz-Blat Nro 1. bekant gemachten Terminen, keine Käufere erschienen, daß daher ein 4ter Termin zu sothanem Verkauf auf den 16 Mertz a.c, alhier im Landgericht Vorm. Glocke 9. wird abgehalten, wozu Kauflustige eingeladen werden. Wesel im Landg. den 18 Febr. 1765

Februar 1765, 5. März 1765, 4. Juni 1765

Da ad instantiam derer Erben Bröckelmanns wieder die freyherrl. Erben von Strünckede distactio derer Hutmanns- und Arntzhöfe in Bauckau gelegen, jedoch salvo jure præserentiæ Creditorum anteriorum & possidentium erkannt, selbige auch als ersterer inclusive des Gehöltzes zu 1504 Rthlr 35 stbr, und letzterer gleichfals nebst dem Gehöltz zu 1337 Rthlr 7 stbr durch die beeydete Taxatores gewürdiget, und den dazu Termini auf den 15 Martii pro primo, den 19ten Junii pro secundo, und letztere den 13ten September, alles mahl Nachm. und zwarn beide erstere in loco Judicii, der letztere aber ab des Actuarii Behausung in Herne, festgestellet; als wird solches Lusttragenden zu ihrer Achtnug bekant gemachet und können dieselbe sich auf bestimmte Zeit einfinden und Vortheil schaffen, gestalten in ultimo termino dem meistbietenden der Zuschlag geschehen soll. Bochum den 3 September 1765 (!)

5. Februar 1765 Nr. 7, 5. März 1765 Nr. 10, 19. März 1765 Nr. 12

Es ist die Frau Krieges = Räthin Vietor, gebohrne Freye von Heiden zu Crudenburg, willens ihre 2 Schatzungs freye Lehngüther im Märckischen, öffentlich doch freywillig zu verkaufen; als wozu sie bereits den Königl. lehnherrlichen consens erhalten hat: nemlich

  1. ) das Schatzrechts freye Sattelguth Sonsbruch genannt, wie solches in der Herrlichkeit Bruch, nahe vor der Stadt Hattingen gelegen, mit allem Zubehör, recht und Gerechtigkeiten, bestehend in einem Hause; sehr räumlichen Hofplatz, worauf verschiedene Gezimmere, Stalungen, einer Kornmühle, Fischerey, samt den dazu gehörigen Kottens, als Stockerhöfgen, 2 Schleifkottens, neml. Wegge und Boos = Kottmann, nebst der jährlichen Grundpacht des Jägers Keits, mit der Kirchenbanck und Todtengruft in und bey der Hattnegschen Kirche; ferner in 8 schönen Wiesen zu 50 Morgen und darüber, über 80 Morgen Länderey, einem ansehnlichen Holtzgewachs von mehr als 50 Morgen, alles in seinen Bezircken und Frechten, und woraus nur der jährliche Lehn = Canon ad 7 Rthlr 23 stbr. und weiter keine Lasten oder Schatzungen bezahlet werden, fort mit der Gerechtigkeit auf beiden Gemarcken und deren Marckgründen zu Holtz und Mast.
  2. ) Ihrer ebenfalls Schatzungsfreyen doch lehnbaren Hof zur Kuhweide, genannt Kauermann, wie solcher im Gericht Sprockhoevel, Amts Blanckenstein in seinen eigenen Frechten lieget, mit Haus, räumlichen Hof, Stallungen, Fischerey, nebst Kirchenbanck und Todtengruft zu Sprockhoevel, wobey die besten Wiesen von 30 Morgen Länderey, von mehr als 50 Morgen, desgleichen einem über die 80 Morgen Eichen = und Buchenbusch, rundumb das Haus gelegen, dessen Holtz haubahr ist, und an die Strasse nach Elberfeld stösset, fort mit den dazu gehörigen vier Kottens, als Hilgendick, Dahlmann, Kogel und Lewering, welche alle ihre besondere Grundstücke unterhaben und ihre Pächte besonders bezahlen müssen; aus welchem Guth auch der jährliche Lehn = Canon ad 4 Rthlr 40 stbr und weiter nichts, ohn etwas wenigs, das die Kottens bezahlen müssen, ausgehet.

Der Verkauf dieser Güther soll in Terminis den 27 Februarii und 27 Martii c., allemahl Vorm um 10 Uhr in Hattnegen, an des Herrn Postwarter Cramers Behausung geschehen; woselbst dich Liebhabere einfinden können.
Die Vorwarben können zu Crudenburg, in Hattneggen bey ged. Herrn Postwarter, und zu Cleve, beym Herrn Criminal = Rath Sack eingesehen werden.
Crudenburg den 20 Januarii 1765

5. März 1765 Nr. 10, 19. März 1765 Nr. 12, 9. April 1765 Nr. 15

Es sind die Herren Erbgen. des seel. Hrn General - Majors Freyherrn von Quadt[1], nachstehende ihnen erb = und eigenthümlich zugehörige, im Gericht Strünckede gelegene Güther, als:
1) Die grosse Wiesche.
2) Den Hagen
3) die Fettweide.
4) Die oberste und unterste Bolckenhove.
5) Das Billefeld.
6) Den Hofeskamp.
7) Das Mühlenkämpgen und Wiesche.
8) Den Kappesgarten im Oehlteich,
freywillig jedoch öffentlich und zwarn zufolge allergnädigsten Commissorialis vom 14 Junii a.p. unter Astistence hiesigen Königl. Landgerichtes, dem meistbietenden zu verkaufen, und sind Termini hiezu auf den 29 Martii, 26ten April, allemahl Nachm um 2 Uhr auf hiesiger Königl. Landgerichtsstube, der 3te und letzte aber auf den 23 May Vorm. um 9 Uhr in Herne an Kortnacken Behausung anberahmet worden; lusthabenden Ankäuffern wird dieses zu ihrer Nachricht und Achtung hiedurch bekannt gemacht. Bochum im Landgericht den 14 Februarii 1765

5. März 1765, X

Es hat der Herr Bürgermeister Küpfer in Dortmund, uxoris nomine, den Kämpmans = Kotten zu Bauckau, Gerichts Eickel, bey freywilligem Ausbott, an Hn Prediger Sindern daselbst verkaufen lassen, und sind auf Hn Ankäuffers Gesuch, zu dessen Sicherheit Edictales unterm 20 April a.c. extrahiret, selbige allhier, zu Bochum und Herne assigiet, Kraft welcher alle und jede, so einige Anforderungen ex quocunque capite selbige auch seyn mag, an den Kämpmanns = Kotten haben mögten, a dato Innerhalb 9 Wochen, peremtorie aber auf den 1sten May a.c., sub pœna perpetui filentii, beym hiesigen Gerichte melden und justitiren müssen. Eickel in Judicie den 20 Februarii 1765.

Bey dem vom Herrn Bürgermeister Küpfer in Dortmund, uxoris nomine, veranlassteb freyw. Ausbott einiger derselben prædiorum, ist der Küperskotten in der Wanne, an den bisherigen Pächter Kuper, qua plus licitanti, käuflich überlassen; auf wessen Ansuchen und zu seiner Sicherheit Edictales allhie, auch zu Bochum und Herne assigiet, Kraft wessen alle und jede, so an ged. Kotten einige Ansprach, wie die auch Rahmen haben mag, zu haben vermeinen, selbige in 9 Wochen Zeit, und längstens peremtorie auf den 1ten May a.c., beym hiesigem Gerichte bey Straffe ewigen stillschweigens melden und justitiren müssen. Eickel in Judicie den 20 Februarii 1765.

9. April 1765 XV

In der Nacht vom 24 bis 25 Martii, ist dem Freyherrn von Berchem zur Schadeburg, ohnweit Castrop gelegen, ein Jäger, welcher einen getiegerten Hund bey sich hat, und einen grünen Reissehuth träget, echapiret. Er hat 8 Tage in Diensten gestanden, vorgebend aus Sachsen gebürtig zu seyn, mittelmässiger Statur gelbachtigen Haaren und starcken Bart, anbey unten am Kinn ein kleines Dützgen. Weilen nun derselbe nebst einer neuen Montour auch einen grünen Ueberrocl, beydes mit weissen Knöpfen, eine subtile schöne Jagdflinte, einen silbernen Löfel, ein Paar Stieffeln und 3 Hembder mit entfrembdet; so wird jedermann nach Standes = Gebühr geziemend ersuchet beschriebenen Jäger zu arretiren und die Nachrichjt davon an obged. Freyherrn von Berchem, beliebig ergehen zu lassen.

23. April 1765

Da der in der Bauerschaft Bruckhausen, Kirchspiel Hünxe gelegene Campermanshof dem meistbietenden öffentlich und gerichtlich vor = und von dem Hn Krieges = rath Vietor zu Crudenburg, angekauft worden; als werden ad instantiam desselben etwaige Creditores so daran ein dingl. Recht oder sonst ex quocunque caite etwas zu fordern zu haben vermeinen mögten, sub pœna præclusionis & perpetui filentii von Gerichts wegen abgeladen, solches innerhalb 9 Wochen, wovon 3 vor den 1ten, 3 vor den 2ten, und 3 vor den 3ten und letzten Termin zu rechnen, mithin längstens den 29 May c.. beym Jurisdictions-Gericht zu Crudenburg und Hünxe, cum justicitatoriis vorzustellen. Hünxe in judicio den 21 Martii 1765

23. April 1765, XVII

Die Ehel. Kauermanns haben das vor einiger Zeit von der Freyfrau v. Strünckede zu Crudenburg, aus freyer Hand in Hattingen verkaufte, im Amte Blanckenstein gelegene Sattelguth Kauermann genannt, im 2ten und letzten Termino, käuflich an sich gebracht, und müssen zufolge Vorwarden Anfangs Junii a.c., den Kauschilling erlegen. Welches zu desto mehrern Sicherheit der Käuffern einem jeden hiedurch bekannt gemachet wird.

30. April 1765, 7. Mai 1765

Da der Ankäuffer der ad inst. der Erbgen. Hegh contra v. Strünckede gerichtlich distahirten, im Gericht Strünckede gelegenen Petermannshofes den Kaufschilling ad 852 Rthlr. in Termino nicht erleget, mithin per Decretum resubhastatio ged. Hofes auf Gefahr und Kosten des Ankäuffers erkannt worden; so wird hiemit unicus terminus resubhastationis auf den 11 Julii, Nachm. um 2 Uhr, auf hiesigem Rahthause präsigiret, und solches lusthabenden Ankäuffern hiedurch nachrichtlich bekannt gemacht. Bochum den 22 April 1765. (siehe auch 20. August 1765)

30. April 1765, 28. Mai 1765, 11. Juni 1765, 28. Juni 1765, 6. August 1765 XXXII, 3.September 1765 XXXVI

Demnach ad instantiam der Erben Motzfeld wieder die freyherrliche Erben von Strünckede pro obtinendo residuo judicatii distractio des Vortmanns Hofes, so per juratos Æstimarores inclusive des Gehöltzes zu 927 Rthlr 20 stbr taxiret, erkanntund dann dazu die zwey erstere Termine auf den 12 Junii und 11 September zu Bochum aufn Rahthause, der letzte aber auf den 11 December an des Hn Actuarii Behausung in Herne, allemahl Nachm. um 2 Uhr, salvo jure præserentia anberahmet; als wird solches dem publico hiemit nekannt gemacht, und Proclamata zu Bochum, Castrop, und Herne angeschlagen, damit lusttragende Käufer so wohl als jedermänniglich sich darnach richten, auch Vortheil schaffen können, gleich dann in ultimo termino dem meistbietenden der Zuschlag geschehen soll.

30. April 1765

Wilhelm Heinemann v. Lackmann zu Bauckau, Gericht Strünckede, hat vier Stücke Voedelandes auf der Coppelheyde, zwischen den Becken belegen, gekauft, und will den Kaufschilling nechstens auszahlen; wer daran Forderung hat, derselbe muß sich a dato 4 Wochen, sub pœna præclusi bey obgem. Gericht melden. Herne den 18 April 1765

21. Mai 1765

Hiedurch wird bekannt gemacht, da Hane zu Herne, Gerichts Strünckede von Westermann zu Holsterhausen, 2 und 3 4tel Scheffelsede Landes, auf dem Feldkamp gelegen, gekauft habe, und in 4 Wochen a dato den Kaufschilling zu bezahlen, willens seye; wer daran zu fordern hat, muß sich in solcher Zeit, sub præclusi, alhier melden.

25. Mai 1765, 4. Juni 1765, 11. Juni 1765, 18. Juni 1765, 25. Juni 1765, 2. Juli 1765, 9. Juli 1765, 16. Juli 1765

Zufolge der hieselbst, auch zu Bochum und Herne affigirten Edictial-Citation, werden alle und jede, so an dem vom Herrn Bürgermeister Küpfer in Dortmund, an Rötger Hollermann verkauften Hollermanns Kotten in Holsterhausen, desgleichen an Avenbrot daselbst, verkauften 4ten Theil des Abendrots Kottens, ferner an Joh. Henr. Wilban verkauften halben ilbans = Hof zu Rölinghausen, eine gegründete Ansprache, ex quocunque capite es auch seye, formiren zu können vermeinen, hiedurch verabladet, daß sie à dato innerhalb 9 Wochen, und längstens in Termino den 18 Julii, Vorm. um 9 Uhr, solche beym Gericht zu Eickel angeben und justificiren, sonsten præclutionen und die Aulegung eines ewigen stillschweigens gewärtigen. Dorneburg den 2 May 1765

23. Juli 1765

Da ad instantiam des Herrn Reichsgrafen v. Nesselrode zum Grimberg, wider Jürgen Tontmann, distraction der auf dessen Ländereyen befindlicher Kornfrüchte, sodann einiger Mobilien und Bestialien erkannt, und Termini zum öffentlichen Verkauf derselben, auf den 25 Juli, Nachm. Um 2 Uhr, in Loco anberahmet worden; als wird solches Lusttragenden Ankäuffern zu ihrer Nachricht, hiedurch bekannt gemacht. Dorneburg den 11 Julii 1765

13. August 1765

Da die Pachtjahre von denen ad instantiam derer von Strünckede = Dorneburgschen Creditoren, wider die Freyfrau von Strünckede zu Dornburg verpachteten, beym Hause Dorneburg gelegenen Ländereyen und Wieschen, mit diesem Jahre zu Ende lauffen, und Creditores um eine anderweite Verpachtung angestanden; so wird auf deren Instantz Terminus zur Verpachtung auf den 16 dieses, in Eickel präsigiret, und dieses lusthabenden Anpächtern hiedurch nachrichtlich bekannt gemacht. Bochum im Landge. Den 1 Augusti 1765

20. August 1765 XXXIV, 27. August 1765 XXXV

Da in dem instantiam der Erbgenahmen Hegh contra v. Strünckede, vorgewesener Termino resubhastationis sich zu Ankaufung des im Gericht Strünckede gelegenen Petermanns Hofes keine Lusthabere eingefunden; so wird abermahlen terminus distractionis auf den 5 September, Nachm. Um 2 Uhr auf hiesigem Rahthause präsigiret; welches lusthabenden Ankäufern zur Nachricht dienet. Bochum den 14 Julii 1765

10.September 1765

Demnach ad instantiam der Freyinne Elis. Charlotte von Strünckede, und deren Curatoren derer Strünckede Crudenburgischen Creditoren, und Strünckede = Strünckedeschen concursus, wider die Freyfrau von Strünckede zu Dorneburg, geborne Freyinne von Keverberg, pro obtinendo judicaro, distractio nachstehender Grundstücke, als
1). das adelige Haus Dorneburg nebst Wälle, Graben, Gärten, Baumhof, Jagd, Fischerei, Taubenflucht und sonstigen demselben anklebenden Freyheiten, so per juratos Taxatores auf 6497 Rtlr. Gewürdiget worden.
2) das Möllers Häußgen nebst 2 Gärtens, so jährlich 5 Rthlr. Rendiret.
3) die hinterste und vorderste Buxel, wovon der jährliche ertrag p. Scheff 1 Rthlr 30st.
4) ein Stück auf dem Karten = Ruhe, so jährlich 3 Rthlr 30 st.
5) der alt Kamp, wovon der jährliche Ertrag p. scheff. 1 Rthlr 45 stb.
6) der Beysenkamp, nebst dem Gehöltz, jährlich 36 Rthlr.
7) des Beysenkamps Wiesche, jährlich p. Scheffel 3 Rthlr.
8) Die lange Wiese am Beysenkamp, jährlich 14 Rthlr.
9) Die große Wiesche, jährlich p. Scheffelse 2 Rthlr 10 st.
10) Die Erlenkamps Wiesche oder Fette Weide, jährlich 40 Rthlr.
11) Das Gehölz, der Ochsenkamp, wovon das Unterholtz und jährlich etwa vorfallende Mast, ästimiret zu 10 Rthlr.
12) Die Rimcker Marckengerechtigkeit, als: Mastrift, Eichelmast, Holzweisungen, Gewinngelder ec. Plus minus jährlich 30 Rthlr.
13) die Schaaftrift nebst Schaafen, 20 Rthlr.
14) die Pferde-Wildbahn
15) Die Pflug = und Pferdedienste, 2 Rthlr.
16) das Schweine = Schneiden, 30 stb. Und Lumpen sammlen, 5 Rthlr.
17) Zehend = und Hunde = Hafer p. Alter 2 Rthlr., alte Maaß.
18) des Pastoris Wohnhaus und Garten, jährlich 8 Rthlr.
19) Wilhelm Lennemanns Haus und Garten, 3 Rthlr 30 stbr.
20) Murmanus Haus und Garten, jährlich 3 Rthlr 30 stbr.
21) Kutschers Haus und Garten, 3 Rthlr 15 st.
24) die Schneide = Wiese am Steinwege p. Scheff. Zu 3 Rthlr 30 stbr.
23) die vorderste und hinterste Becken p. Scheff. 1 Rthlr 20st.
24) der Braukessel zu Eickel, 8 Rthlr.
25) Wiedkamper 3 Rthlr. 30 stb. Stemmen 4 Rthlr. Jürgen Feldmann 2 Rthlr 45 st.,
erkannt, und dazu Termini auf den 19 Sept. 14 Decemb., und 15 Martii 1756, und zwar die beyde erstere Termini Vorm. Um neun Uhr, auf hiesiger Landgerichtsstube, der letzte Termin aber in Eickel, präsigiret worden; Als wird lusttragenden Ankäuffern dieses zur Nachricht bekannt gemacht. Urkundlich des Langgerichts Unterschriften und beydedruckten Gerichts = Insiegels. So geschehen Bochum im Königl. Landgericht den 28 August 1765. I. A.E. Bolling F.H. D.Essellen.

24.September 1765, 8. Oktober 1765 XLI, 22. Oktober 1765 XLIII, 11. Februar 1766 VI

Demnach ad instantiam der Freyinne Elisabeth Scharlotte v. Strünckede, und derer Curatoren derer von Strünckede Crudenburgischen Creditoren und Strünckede Strünckedeschen concursus, wider die Freyf. v. Strünckede zu Dorneburg, geborne Freyinne von Keverberg, pro obtinendo judicato, distractio nachstehender Grundstücke, als
1] das adeliche Haus Dorneburg nebst Wälle, Graben, Gärten, Baumhof, Jagd, Fischerey, Taubenflugt und sonstigen demselben anklebenden Freyheiten, so per juratos Taxotores auf 6497 Rtlr. Gewürdiget worden.
2) des Müllers Häußgen nebst 2 Gärtens, so auf 100 Rtlr.
3) die hinterste und vorderste Buxel ad 9 Malterse 42 Ruten, per Malterse 150 Rtlr.
4) der Kortekath ad 2 Scheffelse 17 Ruten, ad 60 Rtlr.;
5) der alte Kamp ad 10 Malterse, l Scheffel, 19 Ruten, per Malterse auf 180 Rtlr.
6) der Biesenkamp ad 11 Malterse, 30 und 1 4tel Ruth,e auf 660 Rtlr.
7) die Biesenkamps Wiese ad l Malterse, l Scheff. 46 Ruthen, per Malterse auf 180 Rtlr.
8) die lange Wiese am Biesenkamp, 2 Malterse, 14 und 3 4tel Ruthen, p. Malterse 180 Rtlr.
9) die große Wiese, so auf Eickel schiesset ad 4 Malterse 2 Scheff. 16 Ruthen, p. Malterse 185 Rtlr.
10) die Erlenkamps = Wiese ad 6 Malterse 2 Schefl. 27 Ruthen, auf 800 Rtlr.
11) das Gehölz der Ochsenkamp, ad 7 Malterse 2 Scheff. 54 Ruthen, p. Malterse 100 Rtlr.
12) die Selbstrieft in der Riemcker = Marck 3 stehende Brände v. Dorneburg, 3 stehende Brände von Gosewinckel, zusammen 280 Schaaren, noch 117 und eine halbe Schaar, also 397 und eine halbe, wie auch wegen zwey Brandeisen, und Schütlere, sonderlich das Marken = Richter Amt und davon abhörige Gerechtigkeiten samt der Weide vom Hornvieh, 700 Rtlr.;
13) die Schaafstrift auf der Biekop mit den Schaafen und Schaafstall, auf 400 Rtlr.
14) die Pferde = Wildbahn im Embsterbruch, auf 400 Rtlr.
15) die Monopolia, als:

[a] Pferde = und Schweine = Schneiden, Musik- Koch = und Gastbitter = Amt, Kessel = und Wann = flicken, Lumpen sammlen, und dergleichen, auf 337 Rtlr.
[b] der Zehende und Hunde = Hafer, ad 4 Malter, 16 Rauchhühner, 26 Handdienste, Freygeding = Geld von Bickern und Holsterhausen, ad 17 stüber 223 Rtlr.

16) die auf dem neuen Kamp stehende Parceelen, als:

[a] das sogenannte Pastors = Haus und Garten, ad 240 Rtlr.,
[b] Lennemanns Hausplatz und Garten, 50 Rtlr.
[c] Murmann, ad 50 Rtlr.
[d] Jäger, ad 69 Rtlr.
[e] Kutscher, ad 115 Rtlr.

17) die Schneide = wiese ad 2 Malterse ein Scheffel 65 und ein 4tel Ruthte, per Malterse auf 200 Rtlr.
18) die vorderste und hinterste Becke nebst dem Beckhöfgen, ad 13 Malterse, 2 Scheffel 29 Ruthen, per Malterse 140 Rtlr. und das umliegende Gehölz taxiret auf 25 Rtlr.;
19) die Marckmanns = Wiese ad ein Malterse 3 Scheff. 8 Ruthen, per Malterse auf 100 Rtlr.
Erkannt, und dazu Termini auf den 29 November, 1 Martii und 10 Junii 1766, und zwarn die beyden erstere Termine Vorm. Um 9 Uhr, auf hiesiger Landgerichtsstube, der letzte Termin aber in Eickel präsigiret worden; es wird lusthabenden Ankäuffern dieses zur Nachricht bekannt gemacht. Urkundlich des Landgerichts Unterschriften und beygedruckten Insiegels. So geschehen Bochum im Landg. Den 29 Augustii 1765 [L.S.] J. A.E. Bölling F.H. D. Essellen

19. November 1765 XLVII, 26. November 1765 XLVIII, 3. Dezember 1765 XLIX

Da ad instantiam des Pastoris zu Königs = Steel und Candidati Juris Dicterhof wieder die freyherrliche Erben von Strunckede, distarctio der Spithauts, Langfermanns = Kotten zu Herne und Bauckau auch Hebbergs Kotten zu Gerse [Gerthe!] gelegen, salvo jure præferentiæ erkannt, wovon der erste zu 85 Rthlr. Der 2te zu 112 Rthlr 15 stbr, und der letzte zu 65 Rthlr durch beydete Gerichts = Æstimatores taxiret worden, und dann dazu Termini auf den 11 December pro primo, den 12 Martii pro secundo, und den 11 Juni. A. fut. Pro tertio, a: mahl Nachm. Um 2 Uhr festgesetzet, und in Herne an des Actualii Behausung abgehalten werden; als wird solches dem publico bekannt gemacht, damit lusttragende Käuffere so wohl als jedermänniglich sich darnach richten auch Vortheil schaffen können, gleich dann in ultimo termino der Zuschlag geschehen soll.

24. Dezember 1765 LII/3, 31. Dezember 1765 VIII/2, 14. Januar 1766 II/1, 21. Januar 1766 III/1, 11. Februar 1766 VI, 18. März 1766 XI

Aus dem Gericht Eickel
Sr K. M. in Preußen, allergnädigst verordneter Landgerichts = Assessor zu Bochum, und Richter, Amtsverwalter der Jurisdiction Eickel. Ich Joh. Died. Natorp füge hiemit zu wissen: Nachdem ad instantiam des Ev. Luth. Consistorii zu Eickel, wieder die Erbgen. Hn Pastoris Middeldorff, distractio des letztern zugehörigen, in Eickel belegenen, und auf 245 Rthlr 29 stbr 9 deut. Gewürdigten Hauses nebst Garten und Baumhof, erkannt, und termini distractionis auf den 5 Februarii, 5 April und 5ten Junii 1766, allemahl Vorm. Um 9 Uhr, auf ordentlicher Gerichtsstube hieselbst anberahmet, auch Proclamata hieselbst in Bochum und Horst assigiret worden; Als wird lusttragenden Ankäuffern solches zu ihrer Nachricht und achtung hiedurch bekannt gemacht, zugleich auch diejenige, so an vorged. Hause, Garten und Baumhofe eine rechtl. Ansprache ex quoc- capite es auch sey, zu haben vermeinen, hiedurch peremtorie verabladet; dass sie a dato innerhalb 9 Wochen, und längstens in ultimo termino ihre vermeintliche Gerechtsame ad Acta anzeigen und zusificiren, sonsten nach Verfliessung dieser Frist, præclusionem und die Auflegung eines ewigen stillschweigens gewärtigen sollen. Urkundlich vorgedruckten Insiegels, des Richters und des Actuarii Unterschriften. Eickel im Jurisdictions-Gericht den 5 Dec. 1765. Natorp


Siehe auch

Anmerkungen

  1. Graf Wilhelm Otto Friedrich Quadt-Wickrath 1717-1785 und Geschwister