Fünfhundert Jahre Berger Mühle. (Reiners 1937): Unterschied zwischen den Versionen
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über die Mühle stammt aus dem Jahre 1435. Nach einer [[Urkunde 1435 Oktober 6|Urkunde]], die sich im Archiv von Romberg-Brünninghausen befindet, haben am 6. Oktober 1435, des Donnerstags nach St. Remigius, Heinrich von Strunkede, Joh. v. Ekel Diederichs Sohn, Johan v. Ekel Hennekyns Sohn, Coep vann Hamme, Hermann Swarte und Hinrich der Schulte von dem Stedinchove sowie die anderen „Erfgenoten, Markgeerten ond Scheven in der [[Herner Mark]]“ vor Wennemar van Backem, Holtrichter in der Herner Mark, auf Bitte des Johann van Ekel dem Diederich, Schulten van Bergen, übertragen „ave dyke gelegen synt in der wande, op der Marke grunde“ auf die nächsten 70 Jahre gegen eine jährliche Zahlung von 12 Pfennigen aus den„2 dyke“ an die Herner Kirche. |
über die Mühle stammt aus dem Jahre 1435. Nach einer [[Urkunde 1435 Oktober 6|Urkunde]], die sich im Archiv von Romberg-Brünninghausen befindet, haben am 6. Oktober 1435, des Donnerstags nach St. Remigius, Heinrich von Strunkede, Joh. v. Ekel Diederichs Sohn, Johan v. Ekel Hennekyns Sohn, Coep vann Hamme, Hermann Swarte und Hinrich der Schulte von dem Stedinchove sowie die anderen „Erfgenoten, Markgeerten ond Scheven in der [[Herner Mark]]“ vor Wennemar van Backem, Holtrichter in der Herner Mark, auf Bitte des Johann van Ekel dem Diederich, Schulten van Bergen, übertragen „ave dyke gelegen synt in der wande, op der Marke grunde“ auf die nächsten 70 Jahre gegen eine jährliche Zahlung von 12 Pfennigen aus den„2 dyke“ an die Herner Kirche. |
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Aktuelle Version vom 2. Oktober 2025, 12:28 Uhr
Am 28. August 1937 veröffentlichte Leo Reiners im Herner Anzeiger einen weiteren Artikel seiner Forschungen, hier über die Bergener Mühle . [1]
Fünfhundert Jahre Berger Mühle
Eine Wassermühle der Herner Kirchengemeinde.- Noch heute geht ihr Mahlwerk.- Ein romantisches Idyll zwischen Fördertürmen.
Jeder Herner kennt das Zillertal in Bergen, jene langgestreckte, waldbewachsene Schlucht, die bei der Wirtschaft „Zum Zillertal“ an der Zillertalstraße, der Verlängerung der Flottmannstraße in Herne, beginnt. Wandert man durch die stets feuchte, in Waldesdämmern gefüllte Schlucht, durch die ein wasserreicher Bach strömt, der später Riemker Bach heißt und einst an der Herner Straße, 400 m vom Bahnübergang Constantin entfernt, die Riemker Mühle trieb, so kommt man auf einmal an eine Stelle, wo der Wald zur Linken aufhört und die Schlucht sich erbreitert. Hier liegt ein Teich und daneben das hier im Bilde wiedergegebene Gebäude, von dem allerdings nicht alle Zillertalbesucher wissen, dass es eine Mühle ist. Erst recht wissen sie nicht, dass diese Mühle schon im Mittelalter Besitz der Herner Kirchengemeinde war und es bis ins vorige Jahrhundert geblieben ist. Meist wird sie Schulten=Mühle genannt, denn sie war an Schulte zu Bergen verpachtet.
Die ältelte Nachricht

Aufnahme: Der Verfasser

über die Mühle stammt aus dem Jahre 1435. Nach einer Urkunde, die sich im Archiv von Romberg-Brünninghausen befindet, haben am 6. Oktober 1435, des Donnerstags nach St. Remigius, Heinrich von Strunkede, Joh. v. Ekel Diederichs Sohn, Johan v. Ekel Hennekyns Sohn, Coep vann Hamme, Hermann Swarte und Hinrich der Schulte von dem Stedinchove sowie die anderen „Erfgenoten, Markgeerten ond Scheven in der Herner Mark“ vor Wennemar van Backem, Holtrichter in der Herner Mark, auf Bitte des Johann van Ekel dem Diederich, Schulten van Bergen, übertragen „ave dyke gelegen synt in der wande, op der Marke grunde“ auf die nächsten 70 Jahre gegen eine jährliche Zahlung von 12 Pfennigen aus den„2 dyke“ an die Herner Kirche.
Leider liegt uns von dieser Urkunde nur eine offenbar nicht fehlerlose Regestenabschrift (Regest ist die Inhaltsangabe einer Urkunde) vor, doch lässt sie klar erkennen, um was es geht. Im Bereich der Herner Mark (dazu gehörte auch das Zillertal) und zwar in der Flur „in der Wanne“ liegen zwei Teiche (dyke; das Wort ave scheint ein Lese= oder Schreibfehler für twe zu sein), die dem Diederich, Schulten von Bergen, auf 70 Jahre übertragen werden. Übertragende sind einige Adlige und die Herner Markgenossen. Nutznießer der Übertragung ist die Herner Kirche, die 12 Pfennige jährliche Pacht erhalten soll. Hier ist zwar von einer Mühle nicht die Rede, aber wozu sollten die zwei Teiche dienen, wenn nicht zum Betrieb einer Mühle? Wären sie bloß Fischteiche gewesen, so hätten die Markgenossen sie wohl als Gemeinschaftsbesitz behalten und bewirtschaftet, auch hätte man sie nicht „in der Wanne“, sondern weiter bachabwärts angelegt, wo die breite Bachaue das viel leichter gestattete, und nicht an der hochgelegenen Stelle, wo man das Teichufer erst durch aufgeworfene Wälle schaffen musste. Ganz zweifellos sind die Teiche hier entstanden, weil an dieser Stelle ein Höhenunterschied im Gelände ein starkes Wassergefälle ermöglichte, d. h. eine Mühle getrieben werden sollte.
Damit ist aber noch nicht geklärt, warum die Mühle in der Urkunde nicht genannt ist. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass die Markgenossen wohl über die auf Markengrund angelegten Teiche verfügen konnten, nicht aber über die Mühle. Das Recht zum Betreiben einer Mühle war ein sog. Regal, ein Recht, das dem König zustand. Er gab es an Adlige, Klöster und Kirchen, später auch an Städte zu Lehen. So muss auch die Herner Kirche in den Besitz des Mühlenrechts gekommen sein. Die Mühle wurde dann auf Markengrund angelegt, die übrigen Markgenossen haben sich mit der Umwandlung einer Talwiese in Teiche einverstanden erklärt, und dann hat man dem Schulten zu Berge, der vielleicht zuerst die Möglichkeit, hier eine Mühle zu betreiben, erkannt und dann ihre Verwirklichung mit Hilfe des Herner Pastors durchgesetzt hatte, die Mühlenanlage verpachtet.
Dass von zwei Teichen die Rede ist, beweist keineswegs etwas gegen die jetzige Anlage. Noch bis in die Zeit nach der Inflation zog sich mitten durch den jetzigen Teich ein langer Wall, der von dem Teich Ausfluss an der Mühle ausging und am gegenüber liegenden Ufer endete. Er war mit Strauchwerk bewachsen und teilte das Wasser in zwei Teiche. Der Wall wurde stets zum Fischen benutzt. Das eine Ende des Netzes wurde von einem Manne gehalten, der am Ufer entlang ging, das andere von einem Manne, der über den Wall ging. Erst vor rd. zehn Jahren ist dieser Wall entfernt und ein einziger Teich hergestellt worden. Auch ist der Teich nach dem Kriege verkleinert worden. Er reichte nämlich bis dicht an den Weg heran. Um für diesen mehr Platz zu gewinnen, hat die Gemeinde Bochum die Uferböschung weiter zurückverlegt.
Mühlenpachtbrief von 1626.
Über die Verpachtung der Mühle durch die Herner Kirchengemeinde besitzt die Familie Schulte=Bergen noch mehrere Pachtbriefe, die mit Ausnahme des ältesten alle im Original vorliegen. Der älteste, von dem nur eine Abschrift vorhanden ist, trägt das Datum vom 6. März 1626. Er lautet:
- Es wird hiemit Kundig und offentlich angezeigt und zu wissen gethan, daß Johan seel. Henrichs Son zu Overkamp, jetzige Schulte zu Bergen..., für sich und Margarethen seiner Ehelichen Haußfrauen ihrer beider Lebenlangh gewonnen und in Besitz bekommen die Möle zu Bergen, so hiebefürn auf der Kirchen Grund zu Herne erbauet und gesetzt wurde mit den dazu gehörigen Wellen und Dycken aus Bewilligung der Kirchen, welche dafür ihre gebürliche Entgeltniß empfangen, dergestalt auch jetzo von gedachten Eheleuten geschehen, deren gebür und Entgeltniß als gelifferen gewinns Pfennings die Kirche sich bedanken thut, soll und woll daneben wegen gewonnenen Mölengrundes Jährlichs und alle Jahr um S. Martini einzufoddern und zum Besten haben wie fürhin bräuchlich gewesen, anderhalb scheffel Reubesadts Hattingschen Maßen, welches mehrgerürte jetzige Eheleute sicherlich angelobt, rein und klar unsträflich zu lieffern, bey verluiß Ihres Gewinns, wie dann dagegen mit gerürte Kirche auch Ihre Verpflichtung gethan, vielbenanten Eheleuten Ihre gewinn fest und unverbrochen zu halten; In gezeugniß daß diß also wohl besamen und bedächtig ergangen und entschlossen, sein hiebey über und angewesen, neben rückgemeldten Schulten an der Kirchen Seiten, deren Profith und gebührliche Nütz für zu kehren, die Erbare und wolbescheidene Matthias Alstedt Pastor Henrich Alberhüsen Vicarius, Henrich Alstedt genant Kremer und Henrich Woesthoff Kirchräthe, Item Henrich Mümme, Johan overkamp. Henrich Kuleman, Jörgen Wyßman, Christoffer Gaedtman fürhin gewesene Kirchräthe, Item ferner Leonhard und Diederich Trößken zu Hiltrop, Rötger und Johan Grüter zu Bergen, Henrich Schlinkhoff, Dionisius Schulte zu Sodingen, und sonst mehr glaubwürdige Kirspelleute.
- Also beschehen in Henrichs Krämers Stube und Behausung auf den 6. Tag marty anno 1626.
Ich Matthias Alstedt Pastor obg. auf oben gemelter persohnen gesinnen und wegen der Kirchen bekenne diß also wahr mit dießen meiner egener Schrift, Hand und Nahmen dießen ein, den Kirch Raeten, und ein dem Schulten zug uter Nachrichtung zu verwahren, gleichlautend übergeben.
Ein interessantes Stück Familiengeschichte.
Dieser Pachtbrief, der für die Herner Familienforschung sehr wichtig ist — beginnen doch die Kirchenbücher erst 1683 —, zeigt, dass für die Mühle ein Gewinngeld beim Abschluss des neuen Pachtvertrages und jährlich 1½ Scheffel Rübsamen Pacht zu zahlen waren. Der Anlass zu dem Abschluss des Pachtvertrages ist aus den alten Pachtregistern und Lagerbüchern der Rombergschen Archivalien noch zu erschließen. Im Jahre 1623 waren der Schulte zu Bergen und seine „Meyersche" (= Schultenfrau)„an der Pestilenz“ ohne Kinder gestorben. Der Hof fiel dem Gutsherrn, Junker Hermann von Viermundt auf Bladenhorst, wieder anheim. Dieser ließ ihn zunächst von anderen Bauern mitbewirtschaften, dann gab er ihn 1624 dem Jürgen von Ebelingen, dem Sohn des Vogtes von Strünkede, und seiner Braut Margareta Gartmann von Hiltrop auf ihr Leben lang in Pacht. Aber Jürgen von Ebelingen („der Schulte Jörgen zum Berge") ist„ kurtz nach seiner Bestetnüsse (= Hochzeit) mit Gartmanns Dochter verstorben". Als „die Wittibe auff dem Hoff ein Jahr und darüber ward vorgesessen, hat es dahin geworden, daß durch Vorsehung Gottes und durch Unterhandelung guter Leute Johann Ouerkampf von Herne, mit Consent des Junkherrn (es ist Caspar v. Romberg) und dessen Ehehausfrau, Anna Diedrich geporen von Viermundt sich wiederum auf den Hoff an die hinterlassene Gertrude (sonst heißt sie Margaretha), gartmans Dochter, bestattet". Johann Overkamp, der also die Witwe des Jürgen von Ebelingen heiratete, erhielt durch Vertrag vom 2. Oktober 1626 vom Hause Bladenhorst den Hof. Am 6. Oktober erhielt er dann auch von der Kirche zu Herne die Mühle.
Dieser Johann Overkamp, jetzt Johann Schulte zu Bergen genannt, ist am 9. 10. 1645 gestorben. Sein Grabstein befindet sich jetzt als Geschenk der Familie Schulte zu Bergen im Herner Emschertalmuseum.
Sein Sohn Johann Schulte zu Bergen ist 1669 Zeuge, als dessen Tochter Greite und ihr Ehemann Heinrich Schuffut von den Bladenhorstern den Schultenhof übertragen bekommen. Doch auch nach diesen kommt wieder ein Mann aus einer anderen Familie auf den Hof. Im Jahre 1690 erhalten Hermann Schulte zu Ümmingen und seine Frau Margarete, Tochter des Schulte zu Bergen (des vorgenannten Heinrich Schuffut) den Hof. Die „alte Meyersche zu Berge“ ist dabei Zeugin. Nach dem Herner Kirchenbuch sind Hermann Schulte zu Ümmingen und Margarete Schulte zu Bergen am 2. 2. 1691 copuliert worden. Von ihnen handelt
der nächste Mühlenpachtbrief.
Dieser hat folgenden Wortlaut:
- Wir Zu endts gf. Zeitlich pastor und Kirchrhate der Kirche Zu Herne Zeugen und bekennen hie mit, daß wir heut dato die Zur hernischen Kirche Von undenklichen Zeiten gehörige mühle negst Schultzen feldt zu Berge gelegen, mit dazu gehörigen teichen und wällen, den Ehrbahren und bescheidenen Herman Schultzen zu Bergen und Margarethen seiner Ehefrawen Ihrer Beider Lebenlang vor ein heut Vereinbahrtes gewin dergestalt in Leibgewin gethan, daß Sie Eheleute davon jährlich auff Martini Episcopi Zu behuf der Kirchen, einem zeitlichen Kirchrhat ohnfehlbahr an gutem reinen rübesahmen lieberen sollen und wollen anderthalb scheppel Bochumischer maßen, und dabey sollen Eheleute pfächtigere diese Hernische Kirchenmühle, wälle und teiche auch in guten esse (= Sein, Zustand) conserviren, Verbeßern und nicht Verschlimmeren, und nichts überall davon Veralienieren = entfremden), Verbringen, Versetzen oder in andere Hände bringen, dahingegen dan Versprechen wir auch die Eheleute pfächtigere dabey also zu heren und zu wahren, uhrkundt eigenhändiger in duplo Zu jedestheilß nachricht gegebener unterschrift. So geschehen in der Hernischen pfarrwiedum = Pfarrhaus) in Beisein Henrich Overkamp, Herman Schlenckhoff, Jürgen Schultzen zu Holsterhusen alß hiebey gewesene Kirspelßmänner und des hiebey adhibirten (=hinzugezogenen) Notarij Alberti Raman, auff St. Thomae tag d. 21. Xbr (= Decembris) 1691. Jahrs.
- Caspar Hüttemann
- p. t. pastor in Herne
- scrips. et subscrips. Mppr.
- (= schrieb und unterschrieb mit eigener Hand)
- Herm. Schulte zu Berge
- Johan oferkamp
- Terrahen (? unleserl., viell. Gert Ruhen)
- Henrich overkamp
- Herman Schlenchoff
- Auf ersuchen Jürg Schult zu Holsterhausen
- Albertus Raman
- Albertus Raman Not: publ: Cliv.
- immatriculatus ad acgsit mpr.
Der hier als Notar auftretende Albert Raman war lutherischer Schullehrer in Herne. Inhaltlich deckt sich dieser Pachtvertrag mit dem alten von 1626.
Weitere Verpachtungen.
Im Wesentlichen sogar denselben Wortlaut wie der von 1691 hat der nun folgende Pachtvertrag vom 1. April 1751. In ihm wird Johan Henrich zu Berge und Anna Elisabeth Brunstein (es handelt sich um Hermann Schulte zu Ümmingens Sohn und dessen 2. Frau, die er 1730 heiratete, als die erste, eine Elisabeth Dördelmann aus Grumme, die wir vorigen Samstag unter den Herner Katholiken aufführten, gestorben war) die Mühle in Leibgewinn getan. Hierbei wird vereinbart, dass die Eheleute Schulte zu Bergen „für desmahl nur zum Gewin Gelde Bezahlen sollen und wollen einen alten Rückstand Von weyl. Herman Schulten zu Berge ad 10 Rthl so derselbe vermoge einer Handschrift de dato Herne d. 12 Xbr 1694 Vom mühlen Gewin an die Hernische Kirche schuldig geblieben u. dan serner für das jetzige Gewin 5 Rthl, also zusamen 15 Rthl, als welche fünfzehn Reichsthaler derselbe auch sogleich zum Behuf der Kirche an den Zeitl. Kirchen Vorsteher Koch außbezahlet". Aus dieser Regelung geht hervor, dass Hermann Schulte zu Ümmingen 1691 kein Gewinn bezahlt hat (es ist zwar in dem damaligen Pachtvertrag genannt, aber es ist weder die Höhe noch die Bezahlung angegeben), dass es erst 1694 auf 10 Rthl vereinbart, aber nicht bezahlt wurde. Auch ist offenbar beim Besitzantritt seines Sohnes Johann Henrich kein Mühlenpachtvertrag mit der Kirche gemacht worden. Dies geschah erst 1751, wobei dann auch das rückständige Gewinngeld des Vaters beglichen und das des Sohnes für diesmal nur auf 5 Rthl. festgesetzt wurde.
Geschrieben und unterschrieben ist der Pachtvertrag von 1751 durch E. L. Davidis Pastor, weiter unterschrieben: „Wilh. Schulte zu Sodingen Vorsteher, Johan Jürgen Koch Kirchraht, Johan Henrich Schult zu bergen“.
Das nun folgende Schriftstück ist eine Bescheinigung vom 28. Januar 1785 darüber, dass Jörgen Henrich Schulte zu Bergen für sich und seine Ehefr. Anna Maria Schulte zu Alstede das Leibgewinn wegen des zur evangelisch=lutherischen Kirche gehörigen Mühlengrundes mit Wällen und Teichen für 2 Stück Pistolen in Gold bezahlt und regelmäßig Zahlung der Jahrespacht von 1 ¼ Scheffel Rübsamen (jetzt wieder Hattingscher, nicht Bochumer Maßen) zugesichert hat. Unterschrieben ist das Schriftstück von I. Westhoff pastor, Düngelman Kirchrat, Schulte zu Sodingen Kirchrath.
Der letzte Mühlenpachtvertrag stammt vom Jahre 1801. Er stimmt im Wortlaut mit dem von 1691 überein. In ihm bezeugen „J. L. Westhoff Pastor (Sohn und Nachfolger des 1785 genannten Pastors) und F. Messing zweyter Prediger, Henrich Weisthoff Kirch Mstr, Carl Dellman Kirch Meister, Georg Henrich Schulte zu Bergen“, dass die Mühle dem Georg Henrich Schulte zu Bergen und seiner Ehefrau Maria Cath. Weisthoff (dieses Paar steht auf dem Deelenbalken des Schultenhofes) gegen ein Gewinngeld von 2 Pistolen in Gold und eine Jahrespacht von 1 ½ Scheffel Rübsamen althattingscher Maße in Gewinn und Pachtung getan haben.
Der Übergang in das Eigentum des Schulte.
Nun hören die Pachtverträge auf. Es kommt mit der sog. Bauernbefreiung das Gesetz über die Ablösung der gutsherrlichen Lasten, auf Grund deren der Schulte zu Bergen gegen eine Ablösungssumme an die Herner Kirche die Mühle in Eigentum erwerben konnte. Davon ist aber weder im Besitz der Familie Schulte zu Bergen noch der Herner Kirchengemeinde eine Nachricht vorhanden. Doch fanden wir in den gerichtlichen Grundakten drei Schreiben des Herner Pastors Dransfeld vom 3. 11. 1871. in denen beim Bochumer Gericht angefragt wurde, ob auf den Schultenhof zu Berge hypothekarisch eingetragen seien: eine an den Küster resp. Schulfonds zu Herne abzuführende jährliche Abgabe von 2 Stiegen Roggen und 3 Broten (1. Schreiben), eine an den Pfarrfonds zu Herne jährlich zu entrichtende Abgabe von 1 Scheffel Hafer altbochumer Maß (2. Schreiben) und eine jährlich an den evangelischen Kirchenfonds zu entrichtende Abgabe von 1 ½ Scheffel Rübsamen altbochumer Maß. Hier erscheint die Abgabe wieder, die seit dem Pachtvertrag von 1626 immer aufs neue als Mühlenpacht festgesetzt worden ist. Sie stand also noch in dem Herner Lagerbuch als vom Schultenhof zu Bergen zu entrichtende Abgabe verzeichnet, ohne dass man mehr um ihre Beziehung zur Mühle wusste. (Dransfeld hat deshalb auch in seiner Geschichte der evgl. Kirchengemeinde Herne nichts von der Mühle, die so lange der Herner Kirche gehörte, erwähnt.) Das Schreiben des Pastors Dransfeld an das Bochumer Gericht ist ein Beweis dafür, dass die Abgabe von 1½ Scheffel Rübsamen nie abgelöst worden ist, also die Mühlenrechte stillschweigend in das volle Eigentum des Schulten zu Bergen übergegangen sind. Auch nach 1871 ist scheinbar keine Ablösung erfolgt, denn das Gericht hat dem Herner Pastor geantwortet, dass die Abgaben, nach denen er frage, nicht hypothekarisch eingetragen seien. Und da dies so war, hat die Herner Kirchengemeinde auch offenbar mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten eines Rechtsnachweises keine Rechtsansprüche mehr geltend gemacht.
Die Familie Schulte zu Bergen betrachtete zudem die Mühle umso mehr als ihr Eigentum, als sie sie 1838 neu errichtet hatte. Das hält eine Inschrift fest, die auf einem in die Backsteinmauer der Mühle neben dem Eingang eingefügten Stein eingemeißelt ist. Sie lautet: „
- Erbaut im Jahr 1838 von den Eheleuten Heinrich Georg Schulte Bergen und Lisette Oberkamp v. Herne". (Damals bestand übrigens auch das Mühlenregal nicht mehr.)
Eine alte Beschreibung der jetzigen Mühle.
Über Beschaffenheit und Einrichtung der Mühle unterrichtet ein interessantes Schriftstück, das sich ebenfalls in den Grundakten von Schulte=Bergen befindet. Am 16. 6. 1854 hatte Heinrich Schulte zu Berge, der Erbauer der Mühle, weil er kränkelte und den Hof nicht mehr selbst bewirtschaften konnte, seinen Hof dem ältesten, damals erst 18 Jahre alten Sohne Johann Georg übertragen, dem wegen Minderjährigkeit sein Oheim Joh. Dietrich Overkamp als Vormund beigegeben wurde. Aus Anlass dieses Übertrags ließ das Gericht eine Vermögensaufstellung machen, wozu Heinrich Weischer und W. Nederhoff von Bochum zu Taxatoren bestellt wurden. Diese nahmen im Oktober 1854 den ganzen Besitz (Aecker, Holzungen, Weiden, Gebäude usw.) in Augenschein und stellten eine Taxe auf. In dieser heißt es über die Mühle:
- Die Mühle auf dem Grundstück Flur I Nr. 110 groß 1 Ruthe 65 Fuß — Das darauf befindliche Gebäude ist massiv von Ziegelstein erbaut, 21 Fuß lang, 21 breit und 10 hoch mit Ziegeldachung bedeckt. Der untere Raum enthält einen Mahlgang von einem Rad zum Mahlen von Korn, dann zwei kleine Stuben zum Bewohnen des Müllers worüber der Boden sich befindet.
- Der Werth des Gebäudes beträgt 300 rt
- Das Wasserrad hat einen Umfang von 8¼ Fuß und ist oberschlächtig mit hölzerner Axe — Werth 50 rt
- Das Kammrad mit Spindel und Gestell 30 rt
- zwei hiesige Mühlensteine von 4 Fuß Durchmesser nebst Einfaßung von Holz 40 rt
- Das Wassergefälle von 4 Fuß Höhe mit Flutkasten mit Rücksicht auf den geringen Zufluß des Wassers — Werth 500 rt
- Die Teichwiese Fl I Nr 111 groß 150 Ruthen wird als Sammelteich benutzt und hat keinen besonderen Werth
- Die kleine Parzelle Strauchholz fl I Nr 11 groß 18 Ruthen bildet ein Ufer worauf ein Holzbestand sich befindet von
- 5 Eichen von 6—12 Zoll— Werth 12 rt
- 3 Buchen von 6—9 Zoll— Werth 3 rt
- Der Grund und Boden 5 rt
Noch immer wird gemahlen.
Gegenüber dieser Taxe haben die heutigen Ver[...] Halfmann, der selbst vor 62 Jahren in der alten die oben in der Mühle als Müllerwohnung eingerichtet waren, stehen heute leer. Der Müller Holtmann, der selbst vor 62 Jahren in der alten Mühle geboren wurde, bewohnt jetzt ein neben der Mühle neu erbautes Wohnhaus. Das Mahlwerk besteht nicht mehr aus einem Mahlgang, sondern aus zwei, einem für seines Mehl und einem für Schrot. Vom Wasserrad führt eine lange Welle in den unter der Mahlstube, zu der die Eingangstür führt, gelegenen Raum (man darf sich nicht von der niedrigen Teichseite verleiten lassen, die Mühle für niedrig zu halten). Von hier aus gehen zwei Achsen senkrecht nach oben zu den Mahlgängen, die beide an die Welle des Wasserrades gekuppelt werden können.
Vor dem Kriege ist die Mühle in den Besitz der Gewerkschaft Ver. Constantin der Große übergegangen, die sie an den alten Müller verpachtet hat. Sie ist auch heute noch in Betrieb, und gerade jetzt zur Erntezeit richtet sie der Müller zu neuer Arbeit her. Möge sie noch recht lange in ihrer stillen und lieblichen Romantik erhalten bleiben, einer Romantik, die man inmitten der Industrie nicht vermuten wird und die doch gerade uns Hernern so viel zu sagen hat, weil sie von mindestens 500 Jahren Herner Heimat= und Kirchengeschichte umsponnen ist.
Dr. L. Reiners.Verwandte Artikel
Quellen
- ↑ https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/21237943 Vgl. Online Quelle auf Zeitpunkt.NRW f.
