Bergmannssprache P: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Bergmannssprache::Bergmannssprache]] ist eine berufsgruppenspezifische Fachsprache im Bergbau. Hier die Liste der Begriffe mit '''P'''.
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<big>Stadtgeschichtliche Auszüge aus den '''[[Die "Duisburger Intelligenz Zettel" als historische Quelle der Orts- und Adelsgeschichte Hernes (Janik 2011)|Duisburger Intelligenz Zetteln]]'''</big>, zusammengestellt von [[Andreas Janik (2011)]]
==Pannschüppe==
Schaufel mit extra großem Schaufelblatt, aber der Dicke des Flözes angepasst; je niedriger der Streb, desto kürzer der ''Schüppelstiel''. <ref name="Pi2017">[[Piorr 2017]]</ref>


== Jahrgang  [[1767]]==
==Panzerförderer==
<blockquote>
Ein Panzerförderer (auch Kettenkratzförderer, Kratzkettenförderer oder umgangssprachlich Panzer genannt) ist ein Fördermittel (Stetigförderer) im Bergbau. Er wird überwiegend als Abbaufördermittel im Steinkohlenstreb verwendet. Der Kettenkratzförderer verdrängte im Bergbau ab dem Jahr 1950 die Schüttelrutsche. <ref>Seite „Panzerförderer“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 9. Dezember 2016, 18:42 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Panzerf%C3%B6rderer&oldid=160488631 (Abgerufen: 15. Januar 2018, 14:44 UTC)</ref>
;6. Januar 1767 I,2, 13. Januar 1767, II,2, 20. Januar 1767, III,2
Da der Ankäuffer die ad instantiam der Erbgen. Brockmanns contra die freyherrl. Erben von und zu [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Strünckede]], gerichtlich distrahirte '''Arntz =  und Huthmanns Höf'''e, Hn J. H. Striebeck, als vor den 1ten 1339 Rthlr 7 stbr, und den 2ten 1504 Rthlr 35 stbr. In Termino nicht erleget, mithin per Decretum Resubhastario ged. Höfe des Ankäuffers erkannt worden; so wird hiemit unicus terminus resubhastionis auf den 18 Februarii 1767 Nachm. Um 2 Uhr in Herne, an des Actuarii Schümers Behausung vestgesetzet, und solches Ankäuffern bekannt gemacht.


;6. Januar 1767, I,2, 13. Januar 1767,II,2, 20. Januar 1767, III,2
==Pfeilerbau==
Da der Ankäuffer die ad instantiam des Herrn Pastoris zu Stele, und Cand. Dickershof contra von Strünckede gerichtlich distrahirte '''Spithannts Langfermanns und Heidberges Kotten, Köster in Herne''', den Kaufschilling als vor den 1ten 70 Rthl, 2ten 110 Rthl, und 3ten 60 Rthl in Termino nicht erleget, mithin per Decretum Resubhastatio ged.e Kottens des Ankäufers, erkannt worden; so wird noch ein Wieder = Verkaufs = Termin auf den 18. Februarii a.c., Nachm. Um 2 Uhr in Herne, an des Actuarii Herrn Schümers Behausung vestgesetzet, und solches lusthabenden Ankäuffern bekannt gemacht.
Der Pfeilerbau ist ein Abbauverfahren, das zum Abbau von plattenförmigen Lagerstätten angewendet wird. Das Verfahren ist besonders geeignet zum Abbau von mächtigen Steinkohlenflözen mit nur wenig Bergemitteln für den Bergeversatz. Außerdem wird dieses Abbaubauverfahren zum Abbau von Eisensteinflözen und zum Abbau von Braunkohlenflözen verwendet. Des Weiteren ist es geeignet für den Abbau von Steinsalzlagerstätten. Dieses Abbauverfahren, das in der Regel streichend oder schwebend geführt wird, wurde im Steinkohlenbergbau bei der hydromechanischen Gewinnung angewendet. <ref>Seite „Pfeilerbau“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. Dezember 2016, 11:11 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Pfeilerbau&oldid=160502769 (Abgerufen: 15. Januar 2018, 14:46 UTC)</ref>


;27. Januar 1767 IV,2, 3. Februar 1767 V,2, 10. Februar 1767, VI,2
==Pinge==
Vigore Clementissimæ Commissionis soll ad instantiam der verwittibten Frau Generalin und Erben des verstorbenen Herrn Generals von Kursel, die zum adelichen [[Haus Krudenburg|Hause Crudenburg]] gehörige und ohnweit Crudenburg jenseits der Lippe gelegene so genannte Grosseweide, welche ehemals der in Crudenburg wohnhaft gewesene Jude Moses in pacht gehabt, 14 holländische Morgen 216 Ruthen groß ist, und zu 2154 Rthlr taxirt worden, desgleichen die dabey gelegene so genannte Diepewiese, so 2 holländische Morgen 141 Ruthen hält, und zu 500 rthlr taxirt worden, in Terminus den 7 Martii, 2 Maii und 27 Junii a.c. vor hiesigem Königlichen Landgericht den Meistbietenden öffentlich vekauft werden. Kauflustige belieben sich alsdan einzufinden, das Taxations-Protocollum und die Vorwarden einzusehen, und ihren Vortheil zu suchen. Wesel im Landgericht den 13 Januarii 1767
Eine Pinge (oder Binge) ist eine keil-, graben- oder trichterförmige Vertiefung, die durch Bergbautätigkeiten entstanden ist. Diese Vertiefungen entstehen häufig durch den Einsturz alter Tiefbaugruben, die in geringer Teufe betrieben wurden. Im Gegensatz zu natürlichen Geländeformen ist eine Pinge ein künstliches Gebilde. <ref>Seite „Pinge“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 26. November 2017, 21:26 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Pinge&oldid=171422105 (Abgerufen: 15. Januar 2018, 14:43 UTC)</ref>
Vigore specialis Commissionis Siegfried. Vethacke. v. Beinom.


;17. Februar 1767, VII,2, 24. Februar 1767, VIII,2
==Pütt==
Der Gruthölter hat an Giesbert Wattenschede in Castrop; 3 Scheffelsede Boedeland auf dem Pennenkamp, und in der Ulensdelle, ohngefehr 4 und ein haln Scheffelse verkauft; welcher daran einiges Recht, ex quoc. capite solches auch herrühren möge, zu haben vermeinet, muß solches längstens den 18 Merz beym Alt = Castropschen Gericht sub pœna præclusionis, beybringen und justificiren. Sign. im Alt = Castropschen Gericht den 3. Februarii 1767
Brunnen, Schacht, Grube.<ref name="Kö1984">[[Köpping 1984]]</ref> Alte Benennung für den Kohlenabbau mittels schachtähnlicher Vertiefung, welche meist nur bis zum Grundwasser reichte (lateinisch: puteus = Brunnen). <ref name="CH1989">[[Cramm/Huske 1989]]</ref>


;10. März 1767 X,1, 31. März 1767, XIII,1, 21. April 1767,XVI,1
Im Volksmund hat sich Pütt als eine Bezeichnung für Zeche eingebürgert.  
Ad instantiam des Herrn Senatoris Huyssen, in Essen, wider die verwittibte Freyfrau von und zu Strünckede, ist distractio des der letztern zugehörigen so genannten [[Hof Pantring|Panteringer Gehöltz]], so von denen beeydeten Æstimatoren p. Maltersede zu 50 Rthlr. Gewürdiget, und termini distractionis auf den 25 Martii, 20 May und 22 Julii Nachm. Um 2 Uhr, auf hiesiger Landgerichtsstube anberahmet, auch publica proclamata hieselbst zu Herne und Eickel affigiret worden; weshalb lusthabende Ankäuffern solches zu ihrer Nachricht dienet. Bochum im Landgericht den 16 Januarii 1767
</div>


;17. März 1767 XI,1, 21. April 1767, XVI,1, 12. Mai 1767, XIX,1
{{#ask: [[Kategorie:Bergmannssprache]]
Ad instantiam der verwittibten Hessen  =  Darmstädtschen Frau Consistorial  =  Räthin Grollmann, wider die verwittibte Freyfrau von und zu Strünckede, ist distractio des letzterer zugehörige [[Hof Düngelmann|Dungelmanns  =  Guths]], da selbige nunmehro wegen dessen Lehnrührigkeit consensum alienandi zu verschaffen offeriret, von neuem erkannt, und termini distractionis auf den 8 April 3 Junii und 6 Augusti, allemahl Nachm. Um 2. Uhr, auf hiesiger Landgerichtsstube anberahmet, auch publica proclamata hieselbst zu Herne und Eickel affigiret worden; lusthabende Ankäuffern dient dieses zur Nachricht, und auch, dass gemeltes Dungelmanns  =  Guth nach der aufgenommenen Taxe, auf 1109 Rthlr 22 und ein halben stbr. In Anschlag gebracht worden. <br />
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Bochum im Landgericht den 19 Januarii 1767<br />
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;24. März 1767 XII,2
  |searchlabel=… weitere Ergebnisse
Den 30 dieses, sollen zu Eickel, ad instantiam derer v. Strünckedeschen Creditoren wieder die Freyfrau v. Strünckede geb. v. Keverberg einige dieser letzteren zugehörige Mobilien und Effecten bestehend in Leinewand, Kupfer, Zinn, Betwerck, Stühle, Tische ec., dem meistbietenden öffentlich verkaufet werden; welches lusthabenden Ankäuferen hiedurch nachrichtlich bekannt gemacht wird.
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;31. März 1767, XIII,2, 14. April 1767 XV, 28. April 1767 XVII,1, 19. Mai 1767 XX,1<ref>http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/periodical/pageview/414191</ref>
}}
Infolge der zu Eickel, Herne und Horst affigirten Edictal – Citation, müssen alle und jede, so an dem von dem Hn Obristwachtmeister v. Voß und dessen Fräulein Schwester, denen Geschwistern Freyinnen v. Strünckede verkauften, bey Eickel gelegenen adelich  =  freyen [[Haus Eickel|Hause Berg]] und dessen Pertinenten, Recht und Gerechtigkeiten, einige Ansparch, ex quoc. capite solches auch sey, formiren, solche längstens den 21 May a. curr., beym Gericht zu Eickel, sub pœna præclusi vorbingen und justificiren.
==Lesen Sie auch==
 
;14. April 1767 XV,2, 28. April 1767 XVII,1, 5. Mai 1767 XVIII,2, 12. Mai 1767 XIX,2, 19. Mai 1767 XX,2 <ref>http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/periodical/pageview/414192</ref>
Secundus Terminus voluntariæ distractionis des sehr plaisant ohnweit Castrop gelegenen freyadelichen Rittersitzes und Guths [[Schadeburg]] fällt auf den 27 May Nachm. Um 2 Uhr, an des Hn Bürgermeisters Frohweins Behausung ein, und der Verkäuffer Freyherr von Berchem ist gesonnen vorged. Guth nicht allein entweder in gantzen oder stückweise zu verkaufen, sondern aich in hocce secundo termino, fals ein acceptables Gebot geschehen sollte, ohne Abwarten eines dritten Termini den finalen Zuschlag zu ertheilen. Bochum den 31 Martii 1767
 
;26. Mai 1767 XXI,1<ref>http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/periodical/pageview/414200</ref>, 2. Juni 1767 XXII,1
Ad instantiam E.H. Hanefeld wider J.H. Spickermann, soll das letzterem zugehörige, auf dem '''Spickermannskotten''' stehende Gebäude, so auf 60 rthlr gewürdiget, den 13 May, 24 Junii und 22 Julii Nachm. um 2 Uhr, auf der Landgerichtsstube in Bochum verkauft werden. Auch sind publica proclamata zu Bochum, Eickel und Horst deshalb affigiret worden.
 
;26. Mai 1767 XXI, 2, 23. Juni 1767 XXV,1, 30. Juni 1767 XXVI,1
Ad instantiam Stuckmann contra Schmidts soll der dem letztern zugehörige im Gericht Neucastrop gelegene, vom Freyherrn von Schel anerkaufte, auf 132 Rthlr 40 stbr. taxirte Garten, den 18 Junii, 15 Julii und 12 Augusti, zu Castrop an des Gerichtsschreibern Beulmanns Haus, Nachm. um 2 Uhr, verkauffet werden; Liebhabere können sich alsdann einfinden. Auch werden alle diejenige, so an ged. Garten einigen Anspruch zu haben vermeinen, soclhen in ultimo termino beyzubringen und zu justificiren, sub præjudico abgeladen. Sign. im Neugericht Castrop den 11 April 1767
 
;30. Juni 1767 XXVI,2, 14. Juli 1767, XXVIII,1, 21. Juli 1767, XXIX,1
Da per Rescriptum aus hochl. Krieges = und Dom. Cammer vom 5 May a. c., die suspendirte Resubhaftition der ad instantiam derer Gebrüdern des Pastoris und Cand. Juris Dickershof contra Freyherrn von und zu Strünckede gerichtlich zu distrahirender, von dem damalhligen Ankäufer her, dem Kuster aber nicht bezahlter '''Spithaus Langfermanns und Heibbergs Kotten''', derer erstere demselben vor 70 Rthlr, der 3te vor 110 Rthlr, und der 3te vor 60 Rthlr als meistbietenden zugeschlagen, allergnädigst periculo Emtoris befohlen worden; so wird des Endes hiemit unicus & finalis terminus resubhastationis auf den 29 Julii Nachm. um 2 Uhr, in Herne an des Actuarii Schümers Behausung vestgesetzet. Herne den 17 Junii 1767
 
;14. Juli 1767 Nr. XXVIII.1, 21. Juli 1767 XXIX,1, 4. August 1767 XXXI,1
In der hochadl. Dorneburgischen Haus = Capell bey Bochum, stehet eine '''Cantzel mit Gehimmel''', welche vom besten Wagenschot mit schön Laubwerck kostbar ausgearbeitet, auch vom Wurm und sonst unbeschädiget ist, zu verkaufen; fals eine Gemeine solcher benöthiget wäre, die kann sich auf besagtem Dorneburg beym Freyherrn v. Kuschinsky melden.
 
;21. Juli 1767 XXIX,2
Die Geschwistere Freyinnen v. Strünckede wollen einige zu entbehrende Mobilien an Haus = und Ackergereidschaft, unter Assistentz des Gerichts zu Eickel, am 23 Julii Nachm. um 1 Uhr, aufm Hause Berg freywillig verkaufen.
 
;4. August 1767 XXXI,2, 11. August 1767 XXXII,2, 18. August 1767 XXXIII,2
Da tertius terminus voluntariæ distractionis des sehr plaisant ohnweit Castrop gelegenen freyadel. Rittersitzes und Guth [[Schadeburg]], als welches von beeydeten Æstimatoribus nachstehender massen taxiret worden.<br />
1) Das freyadel. [[Schadeburg|Haus Schadeburg]] nebst Nebengebäuden, Gärten, Baumhof, Teichen, Wällen, Fischerey, Jagdgerechtigkeit, Taubenflugt, und Huthgerechtigkeit im Börniger = und Holthauser Bruch, ästimiret zu 3120 Rthlr.<br />
2) 12 Malterse 1 Scheff. 72 Ruthen an Gehöltze, 1163 Rtlr 15 st.<br />
3) an Bauländereyen.
:a) das oberste Massenholtz 17 Malterse 3004 Rthlr.
:b) der Tellwigerhof genannt, 1 Malterse 1 Scheffelje 47 Ruthen, 275 Rtlr.
:c) der Buschcamp 3 Malt. 3 Scheff. 24 Ruthen 726 Rthlr 30 st.
:d) der Horst 3 Scheff. 21 Ruthen, 162 Rthlr 30 st.
:e) das Land auf Köken 61 Ruthen, 37 Rthlr 40 stbr.
:f) dito unter der Horst 1 Scheff. 73 Ruthen, 98 Rthlr.
:g) der Weinberg 1 Malt. 2 Scheff.51 Ruthen, 463 Rthlr 30 st.
4) An Vödeländereyen
:a)der Liebert, groß 4 Malt. 2 Scheff. 51 Ruthen, 463 Rthlr 30 st.
:b) das Knäpgen 1 Malt. 2 Scheff. 26 Ruthen, 156 rthlr 15 st.
:c) das Landwehrstücke 2 Malt, 1 Scheff. 28 Ruthen, 231 rthlr 15 st.
:d) die Siebenstücke 2 Malt. 1 Scheff. 15 Ruthen, 228 Rthlr 10 at.
5) An Weide und Wiesengrund.
:a) im Mastenholtz 1 Malt. 3 Scheff. 28 Ruthen, 356 Rthlr.
:b) die Bestwiese 3 Scheff 57 Ruth, 180 Rthlr.
:e) der Ochsencamp 8 Malt. 2 Scheff. 48 Ruthen, 1726 Rthlr 30 st.
6) An Weide  = und Wiesengrund, so 5 Jahre vöde liegen muß.
:a) der Erlencamp hält 8 Malt. 1 Scheff. 7 Ruthen, 720 Rthlr.
:b) Heugewachs am Erlenkamp 3 Scheff. 28 Ruthen, 70 Rthlr.
:c) Am Landwehrstücke 24 Ruthen, 5 Rthlr 20 stbr.
:d) beym Landwehrstücke 28 Ruthen, 5 Rthlr 35 Stbr.
:e) bey den 7 Stücken 1 Scheff. 5 Ruthen 21 Rthlr.
;An Bauernhöfen.
7) der Weverscamp, so nicht vermessen äst 150 Rthlr.<br />
8) Hoppshof zu Fellwig 1600 Rthlr. 7 st. 6.<br />
9) Westerbusch 52 Rthlr 5 stbr.<br />
10) Tillmann 900 Rthlr 15 st.<br />
11) Clouthe 440 Rthlr.<br />
12) Schmidt 360 Rthlr 30 st.<br />
13) Bornemann 580 Rthlr 30 st.<br />
14) Wever zu Bösinghausen 250 Rthlr 12 st.<br />
15) Dragendick 172Rthlr 22 stbr. 6 pf.<br />
16) Wallbaum 180 Rthlr.<br />
17) Schneider zu Feilwig 38 Rthlr 10 stbr.<br />
18) Wever daselbst 16 Rthlr 5 stbr.<br />
19) Stromberg im Ochsencamp, 50 Rthlr.<br />
20) Schneider daselbst 160 Rthlr 45 st.<br />
Auf den 25 Augusti, Nachm. um 2 Uhr, an des Herrn Bürgermeistern Frohweins Behausung einfällt; so wird dieses lusttragenden Ankäuffern zur Nachricht und Achtung bekannt gemacht. Bochum den 20 Julii 1767
 
;11. August 1767 XXXII,2, 18. August 1767 XXXIII,2, 25. August 1767 XXXIV,2, 1.September 1767 XXXV,2, 8.September 1767 XXXVI,2, 15.September 1767 XXXVII,2, 22.September 1767 XXXVIII,1, 29.September 1767 XXXIX,2, 6. Oktober 1767 XL,2
Vermöge erlassener, zu Eickel, Bochum und Horst affigirter Edictal Citation vom 28 Julii a. c., müssen diejenige, so an denen der Freyfrau [[Von der Dorneburg gen. Aschebrock (Adelsgeschlecht)|Äbtissin von Aschenbruch]] zu [[Haus Nosthausen|Nosthausen]] zugehörigen Stücken, dem so genannten '''Grünenweg''' und dem ohnweit der Capellen gelegenen, auf dem Kuhcamp anschlessenden, '''Hugenpothskamp''', einiges Recht oder Ansprache zu haben vermeinen, solches längstens den 8 Octob. C., beym Gericht zu Eickel, sub pœna perpetui filenii vorbringen, und justificiren. Eickel den 28 Julii 1767
 
;18. August 1767 XXXIII,2, 1.September 1767, XXXV,1, 8.September 1767 XXXVI,2
Nachdem die Ankäufere ad inst. Derer der Fr. Krieges Räthin Vietor wider die verwittibte Freyf. v. und zu Strunckede verkauften, nachstehender Grundstücke, als:
1) der so genannte '''Lenshacken''' Ort.
2) der '''Sobben''' = Orth
3) der '''Wiesen an der Strante'''.
4) des [[Overkamps Hof|Overkampshofes]]
5) des '''Schlingermanskotten'''
6) des '''Schluterskotten''',<br />
bey und zu ihrer desto mehrern Sicherheit um die Erlassung einer Edictal-Citation gebeten, wir auch diesem Gesuch statt gegeben; als werden Kraft gegenwärtiger, hieselbst zu Herne und Eickel affigirten Edictal Citation alle und jede, so an vorbemerckten Grundstücken, oder deren Kaufgeldern eine rechtliche Ansprache, es rühr auch selbst her, woher sie wolle, formiren zu können vermeinen, hiedurch peremtorie verabladet, solche a dato innerhalb 9 Wochen, längstens aber in Termino den 29 September Vorm. Um 9 Uhr, bey hiesigem Königl. Landgericht zu justificiren, sonsten nach Versliessung dieser Frist, præclusionem und die Auferlegung eines ewigen sillschweigens gewärtigen. Urkundl. Vorgedrückten Landgerich Imsiegels und Unterschriften Bochum im Landg. Den 4 Julii 1767<br />
Bölling. Essellen, Natorp
 
;25. August 1767 XXXIV,2, 22.September 1767 XXXVIII, 6. Oktober 1767 XL,2
Die Freyfrau [[Von der Dorneburg gen. Aschebrock (Adelsgeschlecht)|Abtissin zum Aschebruch]], will den zum [[Haus Nosthausen|Hause Nosthausen]] gehörigen '''Steinbergs Hof zu Riemcke''', aus freyer Hand verkaufen, um aber den künftigen Ankäufer sicher stellen zu können, werden ad instantiam der Frau Verkäufferin Kraft gegenwärtiger hieselbst, zu Essen und Eickel affigirter Edictal-Citation, alle und jede, so an vorgedachtem Steinbergs Hofe ex capite dominii, hypothecæ, oder ex quocunque capite es auch sey, eine rechtliche Ansprache formiren zu können vermeinen, hiedurch peremtorie verabladet, solchen innerhalb 9 Wochen, längstens aber den 14 October Vorm. um 9 Uhr, auf hiesiger Königl. Landgerichtsstube zu justificiren, sonsten nach Verfliessung dieser Frist præclusionem und die Auflegung eines ewigen stillschweigens zu gewärtigen. Urkundl. Beygedruckten Landgerichts Insiegels und Unterschriften. Bochum im Landgericht den 22. Julii 1767 J. A. Bölling, F.H. D.Essellen. J. D. Natorp
 
;1.September 1767, XXXV,2, 29.September 1767, XXXIX,1
'''Henr. Siepmann''' hat von '''Wilh. Tenthof''' dessen '''Tenthofskotten''' zu Hiltrop, erblich gekauffet, wer daran einig Recht ex quoc. capite solches auch herrühren möge, zu haben vermeinet,muß solches binnen 7 Wochen, längstens aber den 7 Octb., beym Gericht Strünckede sub pœna præclusionis justificiren.
 
;15.September 1767 XXXVII,2, 20. Oktober 1767, XLII
Nachdem der Domainen = Pächter Grütholter, Gerichts Alt-Castrop, zu Tilgung angeschwollener Renthey = Schulden, nachstehende Erbstücke,
#) da Stück Land und Wachses ohngefehr 5 und ein halben Scheff groß, in der Ulmesdelle zwischen der Bladenhorstischer Pastorath und Niermanns Länderey gelegen.
#) ein Scheff. Land auf dem Penningkamp, zwischen Schulp und Heckt.
#) 3 Scheff. Voedeland auf dem Penningkamp ebenfals zwischen Schulp und Heckt.
#) 4 u. ein halben Schaff. Ohngefehr, wovon 1 und 1 halben Scheff- zwischen Cand. Iur. Wulff und König das übrige zwischen Castropscher Pastorath und Kopshofs Länderey situiret ist.
#) noch I Scheffels. zwischen Notz und Kopshof und I u. I halben Scheff. zwischen Cand. Iur. Herrn Wulff gelegen,
aus freyer Hand an Niermann, Sontag zu Castrop, Giesbert Wattenscheid und Dennenborg daselbst, erblich verkauft; so werden zu Sicherheit ged. Ankäuffer alle und jede, so an obged. Erb Parceelen ein dingl. Recht, es seye aus was Grund es immer wolle, vermittelst dieses Proclamate wovon eines hieselbst, das andere zu Bochum und das dritte zu Eickel angeschlagen ist, edicaliter verabladet, um in primo termino den 23 Sept., in 2do den 14 Octob., längstens aber in ult. termino den 18 Nov. a. c., allemahl Vorm. um 9 Uhr, an des Actuarii Schümers Behausung in Herne, ihre habende Ansprüche sub pœnna præclusi & perpetui filentii zu justificiren. gegeben im Gericht Alt-Castrop den 26 Augusti 1767
 
;20. Oktober 1767 XLII, 17. November 1767 XLVI,2, 24. November 1767 XLVII
Nachdeme in Conformitæt allergnädigst Execurialium aus hochlöbl. Regierung sub dato den 2ten Martii 1767 pro obtendo judicato per decretum vom 8 Julii ad instantiam des Vicarii Gielen wider Joh. Wilh. Strauthaus Bürgern in Castrop Distractio des Stücke Landes auf dem Körtling, so auf 300 rthlr, und 3 Scheffel Landes im Hecklenbruch, weclhes per Scheffelse 38 Rthlr taxiret worden, erkannt; so werden dazu der 1te December pro primo, pro secundo der 9te Februarii a. fut., und pro tertio & ultimo termino, der 1te April beide in loco judiciali in Herne an des Actuarii Schümers Behausung, allemahl Nachmitt. um 2 Uhr vestgesetzet, weclhes hiedurch und per Affixiones in Castrop, Mengede, und Herne bekannt gemacht wird. Bochum den 22 Sept. 1767
 
;27. Oktober 1767, XLIII
Vigore clementissimæ Commissionis soll ad inst. der Frau Generalin und Erben des verstorbenen Herrn Generals von Kursel die zum adelichen [[Haus Krudenburg|Hause Crudenburg]] gehörige, ohnweit Crudenburg diesseits an der Lippe, und zwarn zwischen der alten und neuen Lippe gelegene Weide, das Scheplaken genannt, welches von Schatzung und ausgängen frey ist, mit einem ende an die zum Hause Crudenburg gehöroge Wiese, das Kamerken genannt, und mit dem anderen Ende an die gleichfalls zu Hause Crudenburg gehörige so genannte tiefe Wiese schiesset, und jetzo nach veränderten Fluß der Lippe 35 Holländische Morgen 168 Ruthen hält, und zu 5460 Rthlr. taxiret worden, in terminis den 5. Dec. a.c., 30 Jan. und 26ten Martii a. F. vor dem Königl. Landger. zu Wesel den Meistbietenden öffentlich vekauft werden. <br />
So soll auch die bereits 3mahl auf dem Verkauf gewesene zum Haus Crudenburg gehörige, und ohnweit Crudenburg jenseits der Lippe gelegene, so genannte Grosse Weide, so ehemals der in Crudenburg wohnhaft gewesene Jude Moses in Pacht gehabt, 14 Holländische Morgen 216 Ruthen groß, und 2154 Rthlr. taxiret worden, desgleichen die dabey gelegene, so genannte diepe Wiese, 2 Holländ. Morgen 141 Ruthen groß, taxiret zu 500 Rthlr., welche beyde Stücke gleichfalls von Schatzung und ausgängen frey sind, in obgemeldtem ersten termino, nemlich den 5ten Dec. a.c. noch einmahl zum Verkauf angehangen werden. Welches Kauflustige zur Nachricht dienet. Wesel im Landg. den 6. Oct. 1767
 
;1. Dezember 1767 XLVIII, 8. Dezember 1767 XLIX, 15. Dezember 1767 L
Ad instantiam des Evang. Reformirten Schulmeister zu Castrop, Vethacke, pro obtinendo judicato, wider den Freyherrn von und zu Strünckede, sollen jakta mandatum Clem. aus Hochlöbl. Regierung die zu solchem Behuf ausgesetzte '''Doemanns = und Sontags = Höfe zu Pöppinghausen''', wovon der erste auf 1317 Rthlr., der andere aber auf 1157 Rthlr. 30 stbr. per juratœ Æstimatores taxiret worden, solvo omnino jure præferantiæ Creditorum anteriorum inferiniatorum & possodentium von dem Commissario executionis geheimen Regierungs Rath und Richter Grolman publice distrahiret werden, wozu der 5te Febr., der 3te May und 6te August a. F. pro ult. termino jedesmahl Nachm. 2 Uhr, an des Actuarii Schümers Behausung in Herne, vestgesetzez, und denenjenigen, so an besagten Güthern irgend ex quocunque capite realiter oder personaliter befugt zu seyn vermeinen sollten, bedeuter, solches per Documenta & Justificatoria längstens in dicto ultimo termino coram Protocollo sub præjudico perpetui filentii & præclusi anzubringen; Edicales sind zu Herne, Bochum und Eickel des Endes affigiret. Signatum den 2ten Nov. 1767
 
 
;15. Dezember 1767 L, 19. Januar 1768 III
Vigore clementissimæ Commissionis soll ad inst. der Frau Generalin und Erben des verstorbenen Herrn Generals von Kursel die zum adelichen Hause Crudenburg gehörige, ohnweit Crudenburg diesseits an der Lippe, und zwarn zwischen der alten und neuen Lippe gelegene Weide, das Scheplaken genannt, welches von Schatzung und ausgängen frey ist, mit einem ende an die zum Hause Crudenburg gehöroge Wiese, das Kamerken genannt, und mit dem anderen Ende an die gleichfalls zu Hause Crudenburg gehörige so genannte tiefe Wiese schiesset, und jetzo nach veränderten Fluß der Lippe 35 Holländische Morgen 168 Ruthen hält, und zu 5460 Rthlr. taxiret worden, in terminis den 5. Dec. a.c., 30 Jan. und 26ten Martii a. F. vor dem Königl. Landger. zu Wesel den Meistbietenden öffentlich vekauft werden.
 
 
</blockquote>
 
== Siehe auch ==
* [[Die "Duisburger Intelligenz Zettel" als historische Quelle der Orts- und Adelsgeschichte Hernes (Janik 2011)]]
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== Anmerkungen ==
==Quellen==
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[[Kategorie:Urkunde]]
[[Kategorie:Bergmannssprache|P]]
[[Kategorie:DAS]]
[[Kategorie:1750-1799|Urkunde 1767]]

Aktuelle Version vom 2. Februar 2018, 09:57 Uhr

Die Bergmannssprache ist eine berufsgruppenspezifische Fachsprache im Bergbau. Hier die Liste der Begriffe mit P.

Pannschüppe

Schaufel mit extra großem Schaufelblatt, aber der Dicke des Flözes angepasst; je niedriger der Streb, desto kürzer der Schüppelstiel. [1]

Panzerförderer

Ein Panzerförderer (auch Kettenkratzförderer, Kratzkettenförderer oder umgangssprachlich Panzer genannt) ist ein Fördermittel (Stetigförderer) im Bergbau. Er wird überwiegend als Abbaufördermittel im Steinkohlenstreb verwendet. Der Kettenkratzförderer verdrängte im Bergbau ab dem Jahr 1950 die Schüttelrutsche. [2]

Pfeilerbau

Der Pfeilerbau ist ein Abbauverfahren, das zum Abbau von plattenförmigen Lagerstätten angewendet wird. Das Verfahren ist besonders geeignet zum Abbau von mächtigen Steinkohlenflözen mit nur wenig Bergemitteln für den Bergeversatz. Außerdem wird dieses Abbaubauverfahren zum Abbau von Eisensteinflözen und zum Abbau von Braunkohlenflözen verwendet. Des Weiteren ist es geeignet für den Abbau von Steinsalzlagerstätten. Dieses Abbauverfahren, das in der Regel streichend oder schwebend geführt wird, wurde im Steinkohlenbergbau bei der hydromechanischen Gewinnung angewendet. [3]

Pinge

Eine Pinge (oder Binge) ist eine keil-, graben- oder trichterförmige Vertiefung, die durch Bergbautätigkeiten entstanden ist. Diese Vertiefungen entstehen häufig durch den Einsturz alter Tiefbaugruben, die in geringer Teufe betrieben wurden. Im Gegensatz zu natürlichen Geländeformen ist eine Pinge ein künstliches Gebilde. [4]

Pütt

Brunnen, Schacht, Grube.[5] Alte Benennung für den Kohlenabbau mittels schachtähnlicher Vertiefung, welche meist nur bis zum Grundwasser reichte (lateinisch: puteus = Brunnen). [6]

Im Volksmund hat sich Pütt als eine Bezeichnung für Zeche eingebürgert.

Lesen Sie auch

Quellen

  1. Piorr 2017
  2. Seite „Panzerförderer“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 9. Dezember 2016, 18:42 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Panzerf%C3%B6rderer&oldid=160488631 (Abgerufen: 15. Januar 2018, 14:44 UTC)
  3. Seite „Pfeilerbau“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. Dezember 2016, 11:11 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Pfeilerbau&oldid=160502769 (Abgerufen: 15. Januar 2018, 14:46 UTC)
  4. Seite „Pinge“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 26. November 2017, 21:26 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Pinge&oldid=171422105 (Abgerufen: 15. Januar 2018, 14:43 UTC)
  5. Köpping 1984
  6. Cramm/Huske 1989