Ölmühle Funkenberg

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Ausschnitt aus der Gemeindekarte Herne von 1824

Die Funkenbergsche Ölmühle liegt östlich der alten Bahnhofstraße zwischen Mühlenstraße und Dornstraße, inmitten der Flur, die „in der Koppenburg" heißt.

Ölmühle Funkenberg

Funkenberger Ölmühle um 1899

Margarete von Asbeck, Witwe des tollen Jobst von Strünkede, hat 1539 die Ölmühle und einen Mühlenteich anlegen lassen. Die Strünkeder verpachteten sie. 1789 ist Pächter Johann Wilhelm Funkenberg (s. Funkenbergstraße), dessen Erbvertrag vom 8. 7. 1789 mitgeteilt wird; 1811 ging sie in den Besitz der Familie über. 1819 folgt sein Sohn Heinrich Wilhelm, der 1841 die Ölmühle mit allem Zubehör an Georg Weusthoff[1] verkaufte; dieser wandelte die Mühle in eine Korn-und Ölmühle um, schaffte ein Dampfmaschine an (vielleicht die erste in Herne).

Anzeige aus dem Jahre 1853

1853 suchte Weusthoff einen Mitinhaber, fand ihn dann wohl nicht.

Weusthoff verkaufte die Mühle an die 1857 gegründete "Herner Dampfmühlen-Handlungs-Kommandit-Gesellschaft",[2] deren Geschäftsführer Gutsbesitzer und Kaufmann Heinrich Schlenkhof gt. Dux wurde. Die Gesellschaft löste sich wegen Finanzschwierigkeiten 1848 auf; Heinrich Schlenkhof & Co. übernahm sie als Offene Handelsgesellschaft, es kam 1876 zur Versteigerung. Heinrich Schlenkhof war außerdem Besitzer eines großen Zement- und Kalkunternehmens und hinterließ ein beträchtliches Vermögen (1887). 1888 wurde der Mühlenbetrieb eingestellt.

Nach 1900 ist die "Oelmühle", die zuletzt nur mehr zwei Mahlgetriebe für Mehl enthielt, die erste 1930 ausgebaut wurden, nach Süden um einen Wohnhausanbau und nach Norden um ein Stall- und Lagergebäude erweitert worden und nach 1936 in Wohnungen umgebaut worden.

Die Mühle diente dazu, aus dem Leinsamen, der bei dem von jedem Bauern zur Leinenherstellung geübten Flachsbau abfiel, oder aus dem ebenfalls stark angebauten Raps Öl (Leinöl und Rüböl) zu schlagen.

Zum Bild: Es ist der Zustand um 1899 aufgezeigt. Im Vordergrund der nördliche Rest der alten Teichanlage mit dem Zufahrtsweg zur Mühle. dahinter gleich die alte Mühle mit dem Wasserrad und einem kleinen anbau mit dem Kesselhaus der Dampfmaschiene (kleiner Schornstein). Rechts das Schlenkhofsche Wohnhaus, erbaut unter Weusthoff als Oekonomiegebäude. Dazwischen lag vormals das Funkenberger Wohnhaus, welches 1897/98 abgerissen wurde. In Fabrikhafter Größe die 1857/58 errichtetet Dampfmühle, welche 1898 in eine Waschanstalt umgewandelt wurde. Der niedriege Nebenbau war das Maschienen und Kesselhaus. Heute befindet sich dort der Sitzt der Neuen Wirtschafts Briefe.


„Herne, 23. Febr. [1910] Lokalgeschichtliche Erinnerungen aus dem Mittelalter wurden gestern vor der Bochumer Strafkammer aufgefrischt. Den Anlass dazu gab eine Berufungssache gegen den Mühlenbesitzer Schlenkhoff von hier, der eine seinerzeit wegen Übertretung der Gewerbeordnung in eine Polizeistrafe von fünfzig Mark genommen worden war. Schlenkhoff besitzt eine Oelmüye, die im Jahre 1899 wegen eines seit vielen Jahren schwebenden Prozesses, der sich um Bergschäden drehte, stillgelegt worden war. Einer Tages wurde das Mühlrad, um brauchbar zu erhalten, ausgebessert. Zur Vornahme dieser Arbeit war weder eine Genehmigung nachgesucht noch erteilt worden und darin erblickte die Polizei eine Übertretung der gedachten Art. Im gestrigen Strafkammertermin machte Schlenkhoff geltend, dass die Oelmühle bereits im Mittelalter errichtet worden sei. Nach alten Urkunden machte Johann Wilhelm Funkenberg im Jahre 1782 einen Erbpachtvertrag mit dem Hause Strünkede, dessen Besitzer ritterschaftliche und gutsherrliche Rechte inne hatten. Außer den ritterschaftlichen und gutsherrlichen Rechten verfügte das Haus Strünkede auch über die Fischerei= und Mühlengerechtigkeit. Diese alten Gerechtsamen sind auch von der Emschergenossenschaft anerkannt worden, die für die Entfernung des Staues seinerzeit eine namhafte Summe geboten hat. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erkannte die Einwendungen Schlenkhoffs an und gab zu, dass das ins Treffen geführte alte Realrecht anerkannt werden müsse. Mit Rücksicht auf dieses Recht könne Par. 50 der Gewerbeordnung nicht in Betracht kommen. Eine Konzession habe gar nicht nachgesucht zu werden brauchen. Auf Grund dieser Ausführungen erkannte die Strafkammer auf Freisprechung.“[3] 



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Quelle

  • von Steinen, Westfälische Geschichte (Gericht Strünkede),
  • Dr. Pennings in Band 33, Seite 68 der Vestischen Zeitschrift
  • Herner Anzeiger Leo Reiners: Nr. 293 v. 17.12.1935 und Nr. 299 v. 21. 12. 1935 Die Oelmühle Funkenberg II