Die Oelmühle Funkenberg I

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Von Leo Reiners

Die Oelmühle Funkenberg

Von der Witwe des „tollen" Jost von Strünkede bis Schlenkhoff - Eine 400jährige Geschichte -
Gab es eine Koppenburg? - Die erste Herner Dampfmaschine?

I

Mehrfach haben wir schon erwähnt, dass das Gebiet örtlich der alten Bahnhofstraße, und zwar zwischen der Mühlenstraße und der DornstraßeIn der Koppenburg" hieß. Diese Bezeichnung ist auffällig. Wenn man dazu die seltsame Form des „in der Koppenburg" gelegenen Teiches der Funkenbergschen Oelmühle betrachtet, der in seiner rechteckigen Anlage wie eine Burggräfte, jedenfalls aber wie eine Verteidigungsanlage aussieht, so liegt der Gedanke nahe, hier müsse wohl einmal eine Burg, die „Koppenburg", gestanden haben. In dieser Ansicht wird man bestärkt durch die Tatsache, dass der Raum innerhalb des Teichrechtes „Kapswall" hieß. Wall und Wasser-graben waren aber stets zusammen Verteidigunganlagen. Auch das erscheint bedeutsam, das das Gebiet „in der Koppenburg" bis zum Jahre 1811 im Besitz der Strünkeder war. Ist also die Koppenburg eine Nebenburg der Strünkeder gewesen? Saßen die Strünkeder zuerst hier und haben sich dann erst weiter nördlich eine Burg gebaut? Oder haben die Strünkeder etwa Die „Koppenburg" an sich gerissen und zerstört?

Das alles sind Fragen, die bei oberflächlicher Betrachtung sehr nahe liegen und der Phantasie die verlockendsten Perspektiven eröffnen. Und doch hält dies Gespinst ernsthafter Forschung nicht stand. Von Steinen berichtet nämlich 1757 auf Grund seiner Arbeiten im Strünkeder Archiv, dass die Witwe des am 29. Mai 1529 durch seinen Schmied erschlagenen „tollen" Jost von Strünkede, Margarete von Asbeck, deren Grabplatte sich bekanntlich im Herner Heimatmuseum befindet, „in ihrem Witwenstande die Oelmühle zu Strünkede in der Koppenburg baute, da sie Arnd Krusenhaus wegbrechen und den Teich ausführen liese". Auch aus den Veröffentlichungen des Recklinghäuser Stadtarchiv wissen wir über diesen Mühlenbau. Margarete von Asbeck richtete nämlich „am Dienstag nach dem Sonntag Quasimodogeniti" (= erster Sonntag nach Ostern) des Jahres 1539 an Bürgermeister, Rat und Erbgenossen der Recklinghäuser Mark folgenden Brief:

Ersame vrome besunder gunstige fronde und naber. Ich will iwer ersamheyt nicht bergen, wie ich in arbeyt sy, eine oelle mole to bauwen, end my in dem bauwe gebrecket eyn moellen krummel. Is daer umb myn gunstige bede ind beger, iwer ersamheyt myt my sodanen moellenkrummell myt my deyllen wyllen, des ich yn gelicken ader meren igen iwer ersamheyt will verschulden, kent godt der allmechtich, iwer ersamheyt lange gesunt friste. Datum an dinstdaghe nest na dem sonnendaghe quasimodogeniti anno domini etc 1539.
Margaretha von Asbeck
wedfrauwe to Strunckede.

Aus diesem (von Dr. Pennings in Band 33 S.68 der Vestischen Zeitschrift mitgeteilten) Briefe geht hervor, dass Margareta von Asbeck im Jahre 1539 mit dem Bau der Oelmühle beschäftigt war, dass es ihr aber an einem „Mühlenkrummel“ gebrach. Daher bittet sie Bürgermeister, Rat und Erbgenossen der Recklinghäuser Mark, einen solchen „Mühlenkrummel“ mit ihr zu teilen. (Was ein Mühlenkrummel ist, ist leider noch nicht geklärt.)[Anm. 1]

Von Bedeutung ist noch in der Angabe von Steinens, dass zum Zwecke des Mühlenhaus das Haus des Arnd Krusen weggebrochen werden musste. Hier war also schon vor 1539 ein Haus, das von einer Familie Krusen bewohnt wurde, von der man später nichts wieder hört. Ein Verwandter (Vater, Bruder oder Sohn) dieses Arnd Krusen ist aber bekannt. Es war offenbar jener „Tabo Kruisen", der im Jahre 1528 zusammen mit Dietrich Pantrings und Rutger auf der Genst von den Recklinghäuser gefangen genommen und als Geisel mit nach Recklinghausen genommen wurde, weil Jost von Strünkede zwei Recklinghäuser Bürger, welche in der Emscher gefischt hatten, gefangen genommen und in den Turm der Burg gesperrt hatte.

Wenn also Margarete von Asbeck den Mühlenteiche anlegen ließ, kann er nicht die Gräfte einer Burg gewesenen sein. Auch die Bezeichnung Kapswall ist keine Besonderheit. Der Innenraum des Mühlenteiches an der Schillerstraße, der „Wieschermühle", hieß ebenfalls Kapswall. Nach H. Illinghaus (Die westfälischen Ortsnamen) ist ein Kap ein Berg oder ein Hügel, der an einer Seite abgeschnitten erscheint. Danach ist der Kapswall nichts anderes als die nach dem Wasser böschungsartig abfallende Erdaufhäufung, die dadurch entstand, dass die beim Anlegen des Teiches ausgehobene Erde im Innenraum aufgeworfen wurde. Also kann auch hiernach von einer Verteidigungsanlage nicht die Rede sein, und es bleibt von der ganzen so geheimnisvoll erscheinenden Koppenburg nichts als der Name, der vielleicht nur besagen will, dass es sich um Land (Koppel = eingefriedigtes Land) handelte, dass mit der Burg (Strünkede) verbunden („gekoppelt"?) war. Dieses Land zerfiel übrigens auch noch in eine Oel- und eine Roggenkoppenburg, die eine war der nördliche, die andere der südliche Teil.

Den Ursprung der Strünkeder Oelmühle hätten wir demnach geklärt. Sie diente dazu, aus dem Leinsamen, der bei dem von jedem Bauern zur Leinenherstellung geübten Flachsbau abfiel, oder aus dem ebenfalls stark angebauten Raps Oel (Leinöl und Rüböl) zu „schlagen". Die Strünkeder pflegten die Oelmühle zu verpachten. Das geht z. B. aus der Bekanntmachung hervor, die im „Duisburger Intelligenzzettel" am 29. Juni 1734 erschien und die lautete:

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass auf dem
hochadeligen Hause Strünkede eine Oelmühle zu
verpachten, welcher dazu Lust hat, die Oelmühle ver
stehet und Kaution stellen kann, derselbe wolle
sich auf dem Hause Strünkede melden und die Condi.tiones vernehmen.

Vielleicht hat damals ein Sprößling der Familie Funkenberg, die etwas weiter nördlich in Baukau eine Papiermühle betrieb, die Oelmühle gepachtet. Jedenfalls ist sie lange von Funkenberg betrieben worden. Zunächst hatten sie sie nur in Pacht, im Jahre 1789 erhielt der Oelmüller Johann Wilhelm Funkenberg sie in Erbpacht.

Der Erbpachtvertrag

hat folgenden Wortlaut:

Wir zu Endes unterschriebener Freiherr v. Palland Herr zu Strünkede und Freifrau v. Palland gebohrne Freiin v. Strünkede Crudenburg pp. thun kund und zu wissen, vor uns unsere Erben und Nachkommen, dass wir denen Eheleuten Joh. Wilhelm Funkenberg[Anm. 2] bisherigen Pächtern unserer zum Hause Strünkede gehörigen Oehlmühle vor sie, ihre Erben und Nachkommen nachbenannte Stücke in einer beständig fortdauernden Erbpacht verpachtet haben unser nachfolgenden Bedingungen und zwarn

  1. verpachten wir zu einer steten Erbpacht
    1. a) unser zu unserm Hause Strünkede gehörige Oelmühle mit denen bis hierhin in Pacht gehabten Garten und Wällen auch dem Mühlenteiche Fischerei in demselben und wie denselben sonst zum Gebrauch nöthig.
    2. b) Unsern an dieser Oehlmühle gelegenen sogenannten Mittelsten platten Kamp wie derselbe in seinen Heggen und Aufschlägen gelegen
    3. c)Ein Stück Landes in der Oehlkoppenburg und zwarn so weit solches der alte Claus (Claas?) jetzt und Sie Eheleute Funkenberg selbst in Pacht haben, an der einen Seite an der Mühlenbache gelegen und an der anderen Seite mit Steinpfälz begränzt werden, wogegen
  2. die gedachte Eheleute Funkenberg vor das erhaltene Erbpachtrecht einmal vor all, vor sich, ihre Erben und Nachkommen bezahlen zweihundert sage 200 rt.
  3. müssen mehrgedachte Eheleute Funkenberg zur fährlichen und unveränderlichen auch niemals zu verhöhenden Pacht auf Martini bezahlen und zwarn
    1. a) von der Oehlmühle in Berl. Cour. 25 Rthr und zwanzig Kannen Oehl,
    2. b) vom mittelsten platten Kamp B. C. 27 „ 40 stb.
    3. c) vom Stücke Landes in der Oehlkoppenberg so aber mit Martini 1792 erst Pachtlos wirb 5 „ 17 „ und
  4. muß der Müller Funkenberg alles Saat so die Herrschaft des Hauses Strünkede zu Schlagen hat ohnentgeldlich Schlagen wogegen demselben auch
  5. die bishiehin erhaltene sechs Fuder Brandholz jährlich auch in den Strünkedischen Gehölz ohnentgeldlich angewiesen werden sollen, wobei ausdrücklich vorbehalten, daß wenn diese sechs Fuder Holz nicht jährlich angewiesen werden sodann auch die Ablieferung der vorgd. 20 Kannen Oehl cassiren sollen, nicht weniger
  6. soll auch alles zu- und von der Oehlmühle gehende Fahrwerk, durch unsere Baut, frei und ohne zu bezahlendes Weggeld ohngehindert passiren, endlich
  7. muß der Müller Funkenberg oder dessen Erben, die accordirte und vor specificirte in Summa zu 57 rt. 57 ftb. Berl. Cour. sich ertragende Pacht jährlich prompt auf Martini richtig abführen auch hat das Mühlengebäude mit allem, was damit verknüft auf eigene Kosten im Stande halten, und sich überall als ein getreuer Erpächter betragen, bei Verlust seines nunmehra habenden Erbpachtsrecht wogegen dann auch demselben sowohl als dessen Erben und Nachkommen alle Manutenentz (= Schutz) bei ihrem erhaltenen Erbpachtrecht versichert wird.

Urkundlich ist dieser Erbpacht-Contrackt in duplo ausgefertigt und mit unserm angebobrnen adlichen Pettschaft Besiegelt auch von uns und dem Müller Funkenberg eigenhändig unterschrieben, so geschehen.
Strünckede, den 8. July 1789.
Freifrau von Palland gebohrne Freyin von Strünkede zu Croudenbourg
Frhr. v. Palland zu Osterveen
Johann Wilhelm Funkenberg


Von Johann Wilhelm Funkenberg übernahm im Jahre 1819 auf Grund eines Uebertrags= und Leibzuchtvertrags sein Sohn, Heinrich Wilhelm, der eine Anna Dorothea Düngelmann geheiratet hatte, unter Abfindung seines Bruders Johann Conrad die in Erbpacht erhaltene Mühle und die Ländereien. Vorher schon, im Jahre 1811, als zur „vergleichsmäßigen Befriedigung der von Strünkedischen Creditoren außer mehreren Pertinenzstücken des Hauses auch die Subhastation der der Freifrau v. Palland zu Strünckede competirenden jährlichen Erbpachts= Praestandi der Oelmühle und der an Funkenberg vererbpachteten Ländereien gerichtlich veranlasst wurde, tat Henrich Wilhelm Funkenberg in dem letzten Bietungstermin am 28. Mai 1811 das höchste Gebot zur Summe von 1.160 Rtlr. Berl. Cour. dieses wurde dem Beauftragten der Freifrau v. Palland zu Strünckede, ihrem Schwiegersohn Hauptmann von Forell, sowie von dem Gericht genehmigt. Damit wurde die Oelmühle mit allen Gerechtigkeiten, Teich, Garten und Ländereien

Funkenbergsches Eigentum.

Zur Bezahlung der 1160 Rtlr., lieh sich Henrich Wilhelm Funkenberg von Voerste gt. Overkamp 800 Rtlr., die 1819 zurückgezahlt waren. Allerdings war h. W. Funkenberg wohl zu diesem und anderen Zwecken, wozu nicht zuletzt der Bau eines selbständigen Wohnhauses gehört haben dürfte, das in dem Erbpachtvertrag nicht erwähnt, aber 1823 in der Katasterkarte enthalten ist, gezwungen, öfters weitere Gelder zu leihen oder Gründstücke zu verkaufen. Der Vertrag mit dem Küper Joh. Herm. Feldmann aus Baukau, der 1817 einen Teil vom platten Kampe für 1294 Rtlr. kaufte, enthielt u. a. die Bestimmung, dass, wenn sich im Teich Erde befinde und der Teich abgelassen werde, Funkenberg dem Feldmann Teicherde zuweisen müsse. Offenbar wurde der (auch Fische enthaltende) Teich von Zeit zu Zeit gereinigt und der Schlamm als Dünger benutzt. 1825 kaufte der Leineweber Friedrich Drevermann den Kapswall für 460 Rtlr., 1828 erstand der Landwirt Wilh. Dennebörger, gt. Tüselmann zu Baukau ein Stück vom platten Kampe. Im Jahre 1830 lieh sich Funkenberg vom evgl. Konsistorium in Bochum 500 Taler preuß. Courant, wobei Dennebörger gt. Tüselmann die Bürgschaft übernahm. Erst 1886 ist dieses Kapital von ' Schlenkhoff an die evgl. Gemeinde Bochum zurückgezahlt worden. Im gleichen Jahre 1830 trug sich H.W. Funkenberg mit dem Plan, eine Lohmühle zu bauen, denn in einer Schuldverschreibung bekennt er, dass ihm der Colonus Wilh. Dennebörger gt. Tüselmann „zur Anlegung einer Lohmühle" 170 Taler gemein Geld geliehen habe, wofür er ihm sein ganzes Vermögen, besonders aber die von ihm jetzt neu zu erbauende Lohmühle verpfände. Wenige Monate später aber heißt es schon, die Erwähnung der Lohmühle, die noch nicht existiere, sei irrtümlich erfolgt. Offenbar ist der Plan damals schon wieder aufgegeben worden.

Von großer Bedeutung wurde das Jahr 1841. in diesem Jahre verkaufte Funkenberg nämlich die Oelmühle mit allen zugehörigen für 2.300 Taler Berl. Cour. an Georg Weusthoff. Der Kaufvertrag wurde am 18. Juni 1841 abgeschlossen. Damals standen 1966 Rtlr. 4 Sgr. 6 Pfg. Schulden auf dem Besitztum, so das Weusthoff noch 323 Rtlr. 25 Sgr. 6 Pfg. an Funkenberg zu zahlen hatte. Weusthoff wandelte die Mühle in eine Korn- und Oelmühle um, denn auf seinen Namen standen eingetragen: „Wohnhaus, Mühlengebäude mit Wohnung nebst Korn= und Oelmalbetriebe". Danach waren jetzt zweierlei Getriebe in der alten Mühle. Mit dem einen gewann man Oel, mit dem anderen Mehl. Außerdem enthielt die Mühle noch eine Wohnung, - wahrscheinlich die ursprüngliche Funkenbergische – was früher öfter der Fall war. (Heute kann man noch an der Berger Mühle im Zillertal die unterm Dach eingerichtet gewesene Wohnung des Müllers sehen.) Weusthoff baute auch zu den bereits vorhandenen Gebäuden ein Ökonomiegebäude, auf das wir noch zu sprechen kommen. Von größter Wichtigkeit ist aber, Weusthoff eine

Dampfmaschine

anschaffte. Entweder hat er den Wasserbetrieb der Mühle durch Dampfbetrieb ergänzt oder er ist dazu im Begriff gewesen. Diese Dampfmaschine ist höchstwahrscheinlich die Erste Dampfmaschine gewesen, die in Herne lief. Erwähnt ist sie im Mai 1857 als Bestandteil des Mühleninventars, sie muss demnach zwischen 1841 und 1857 angeschafft worden sein, also offenbar bevor die Zeche Shamrock sich einer solchen Dampfmaschine bediente. Wie uns Herr Ludwig Schlenkhoff mitteilte, hat sie in seiner Jugend im Erdgeschoß der Dampfmühle an der Friedrichstraße gelegen und ist 1886 verschrottet worden. Er weiß sich aber noch zu entsinnen, das es eine Balanciermaschine war, wie sie James Watt konstruiert hatte, bei der die Bewegung der vertikal arbeitenden Kolbenstange auf einen über der Maschine liegenden, auf einer Säule drehbar befestigten großen Hebel, den sog. Balancier, übertragen wurde, der an seinem anderen Ende einen das Schwungrad drehenden Hebel auf und ab bewegte. Es hat sich also um ein nach unserem heutigen Begriff historisch wertvolles Stück gehandelt, von dem man nur bedauern kann, dass es nicht auf unsere Zeit gekommen ist. [1]

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Anmerkungen

  1. Laut dem Corpus Constitutionum Marchicarum https://books.google.de/books?id=hSVHAAAAcAAJ&pg=PA206&lpg=PA206&dq=M%C3%BChlenkr%C3%BCmmel&source=bl&ots=02vcE7zDi9&sig=ziEgk5PI4V_VsNWdq5rftC2-2Ss&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjd79fM1JfMAhVJxxQKHVDQDLIQ6AEIIzAC#v=onepage&q=M%C3%BChlenkr%C3%BCmmel&f=false, war ein Mühlenkrümmel "ein Stück 1. Fuss breit, 24. bis 30 Fuss lang" und hat 1 1/2 Gulden Zoll und Schleusengeld wert. Es war also eine Art Steuerabgabengrundlage.
  2. Dieser hatte eine Anna Maria Baltz, eine Tochter des reformierten Schullehrers Balz, geheiratet.

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Quellen