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===Beratungen des Krisenstabs der Stadt Herne am 28. Dezember:===
In Herne sind am Sonntag, [[27. Dezember]] 2020, die ersten Personen gegen das Corona-Virus geimpft worden. Wie im gesamten Bundesgebiet werden auch in Herne zunächst Bewohner und Mitarbeitende von Senioreneinrichtungen geimpft. Piloteinrichtung war am ersten Impftag die Einrichtung am Koppenbergs Hof. Noch in diesem Jahr werden in Herne weitere Impfdosen erwartet und die Impfungen dann sukzessive auf weitere Senioreneinrichtungen ausgeweitet.
Das konkrete Datum, wann auch im Herner Impfzentrum erste Impfungen durchgeführt werden können, steht noch nicht fest. Sobald dieser Termin benannt werden kann, informiert die Stadt Herne entsprechend. Die Terminvergabe für die Personenkreise, die dann zunächst geimpft werden sollen, erfolgt nicht durch die Stadt Herne, sondern soll in den ersten Tagen des neuen Jahres durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe starten. Diese baut gegenwärtig ein entsprechendes System auf. Auch Vormerkungen für Impfinteressierte sind bei der Stadt Herne nicht möglich.
Das Corona-Infotelefon der Stadtverwaltung Herne ist zum Jahresende bis zum [[3. Januar]] täglich von 10 bis 13 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 16 12 000 erreichbar.
Die städtische Ordnungsbehörde und die Polizei haben eine ruhige Bilanz der zurückliegenden Weihnachtstage gezogen. Es gab keine besonderen Vorkommnisse.
In Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadt Herne noch einmal auf die geltenden rechtlichen Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW hin. Die Polizei und die städtische Ordnungsbehörde sind auf den Jahreswechsel vorbereitet.
Folgende Regelungen gelten:
* Partys und Feiern sind verboten. Das gilt für öffentliche und private Partys
* An Silvester und am Neujahrstag gilt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.
* Der Verkauf von Feuerwerk ist nicht gestattet. Öffentliche Feuerwerke sind verboten.
* Die Stadt Herne appelliert dringend auf privates Feuerwerk zu verzichten. Vor Krankenhäusern, Kinderheimen und Senioreneinrichtungen sowie Tankstellen darf grundsätzlich kein Feuerwerk gezündet werden.
* Bis zum [[10. Januar]] ist der Verzehr alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit untersagt, dazu gehört auch das Anstoßen zum Jahreswechsel in der Öffentlichkeit.
* Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen der Coronaschutzverordnung fallen, sind mindestens bis zum 10. Januar 2021 verboten.
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Version vom 30. Dezember 2020, 07:56 Uhr

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28. Dezember/Jahrestage/Dezember/28

Covid-19-Infektion 2020

Beratungen des Krisenstabs der Stadt Herne am 28. Dezember:

In Herne sind am Sonntag, 27. Dezember 2020, die ersten Personen gegen das Corona-Virus geimpft worden. Wie im gesamten Bundesgebiet werden auch in Herne zunächst Bewohner und Mitarbeitende von Senioreneinrichtungen geimpft. Piloteinrichtung war am ersten Impftag die Einrichtung am Koppenbergs Hof. Noch in diesem Jahr werden in Herne weitere Impfdosen erwartet und die Impfungen dann sukzessive auf weitere Senioreneinrichtungen ausgeweitet.

Das konkrete Datum, wann auch im Herner Impfzentrum erste Impfungen durchgeführt werden können, steht noch nicht fest. Sobald dieser Termin benannt werden kann, informiert die Stadt Herne entsprechend. Die Terminvergabe für die Personenkreise, die dann zunächst geimpft werden sollen, erfolgt nicht durch die Stadt Herne, sondern soll in den ersten Tagen des neuen Jahres durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe starten. Diese baut gegenwärtig ein entsprechendes System auf. Auch Vormerkungen für Impfinteressierte sind bei der Stadt Herne nicht möglich.

Das Corona-Infotelefon der Stadtverwaltung Herne ist zum Jahresende bis zum 3. Januar täglich von 10 bis 13 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 16 12 000 erreichbar.

Die städtische Ordnungsbehörde und die Polizei haben eine ruhige Bilanz der zurückliegenden Weihnachtstage gezogen. Es gab keine besonderen Vorkommnisse.

In Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadt Herne noch einmal auf die geltenden rechtlichen Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW hin. Die Polizei und die städtische Ordnungsbehörde sind auf den Jahreswechsel vorbereitet.

Folgende Regelungen gelten:

  • Partys und Feiern sind verboten. Das gilt für öffentliche und private Partys
  • An Silvester und am Neujahrstag gilt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.
  • Der Verkauf von Feuerwerk ist nicht gestattet. Öffentliche Feuerwerke sind verboten.
  • Die Stadt Herne appelliert dringend auf privates Feuerwerk zu verzichten. Vor Krankenhäusern, Kinderheimen und Senioreneinrichtungen sowie Tankstellen darf grundsätzlich kein Feuerwerk gezündet werden.
  • Bis zum 10. Januar ist der Verzehr alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit untersagt, dazu gehört auch das Anstoßen zum Jahreswechsel in der Öffentlichkeit.
  • Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen der Coronaschutzverordnung fallen, sind mindestens bis zum 10. Januar 2021 verboten.

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