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<big>Stadtgeschichtliche Auszüge aus den '''[[Die "Duisburger Intelligenz Zettel" als historische Quelle der Orts- und Adelsgeschichte Hernes (Janik 2011)|Duisburger Intelligenz Zetteln]]'''</big>, zusammengestellt von [[Andreas Janik (2011)]] | |||
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Version vom 26. Juni 2016, 14:46 Uhr
Stadtgeschichtliche Auszüge aus den Duisburger Intelligenz Zetteln, zusammengestellt von Andreas Janik (2011)
Jahrgang 1752
- 18. Januar 1752
Demnach der Herr Erb = Marschal, Freyherr von Paland zur Schadebourg, einbige ihme abgelegene, in und zu der adelichen Bauet zur Schadebourg gehörige allodial freye Ländereyen, als
1 ein Stück im Börnicker Esche, zwischen Sehrbruck und Steffen.
2 Ein Stück daselbsten zwischen Tilman und Erben Mertens.
3 Ein Stück im Remberge zwischen Hoffman und Tönnis.
4 Noch ein Stück daselbsten, zwischen Sehrbruch und Werth.
5 Noch im Börnicker Esche ein Stück zwischen Weser, Hoffmann und Tinnemann.
6 Noch ein Stück darstebsten zwischen Borneman und Sontag.
7 Ein Stück aufm Langen = Acker.
8 Ein Stück das Hörbe Stück genannt.
9 Ein Stück hinter dem Weinberg.
10 Ein Stück, den Weinberg genannt.
11 Das Bockenstück, zwischen Tilman und Welwicher = Hoff gelegen,
durch das Gericht Neu = Castrop freywillig plus offerenii verkauffen und resp. zuschlagen zu lassen, mithin die Käuffere Vorwardungs = mässig à dato binnen 6 Wochen, bey mir dem Richtern daselbst die Kaufpfennige überzahlen und dagegen gerichtliche Kaufbriefe einfordern müssen; Als wird solches hiemit jedermänniglich zu dem Ende Kund gemacht, damit man jemand an obspecificirten Ländereyen Spruch und Forderung zu haben vermeinen wolte, darab die Justisi aroria in Originali, relictis ad Protocollum Copis binnen 9 Wochen a dato, wovon 3 für den ersten, 3 für den zwexten und 3 für den letzten und entlichen Termin hiemit peremptoriè anberahmet werden, produciren, und sich melden können, dahe wiedrigensfals Kraft dieses præclu..ret, fort im letzten Termino ein Decretum zum ewigen Stillschweigen ad Protocollum nicht nur ertheilet, sondern auch dem Hn. Verkäufern die Gelder verfolgen, und enen Käufferen die gewöhnliche Kaufbriefe nach Ordnungs = Vorschrift ertheilet werden sollen. Wonach sich also ein jeder zu achten.
- 20. Juni 1752
Ad causam Creditorum des weyland Geheimten Regierungs = Raths Freyherrn Ludwig von und zu Strünckede benanntlich Wilmsen zu Xanten, Wittib Fabritius und Beer Levi Gumperz, sollen des bemelten Tit. Freyherrn Ludwig von Strünckede Effecten und Mobilien, bestehend aus Büchern, Kleidung, Leinwand, Schildereyen und anderen Menbles, auf den 3 Julii Vor = und Nachmittags an Kortnacken Behausung in Herne, Gerichts Strünckede, den meistbietenden verkauft werden, die dazu Lust = tragende können sich auf gesetzte Zeit einfinden, und ihren Vortheil schaffen.
- 20. Juni 1752
Da in causa des Hn. Pred. Curtius und der Fräulein von Elbers contra Erben von Strünckede distractio der Wieschermühle, welche zu 5240 Rthlr. angeschlagen, erkant worden; Als werden dazu Termini auf den 1ten Julii und 30 Septembris, Nachmittags um 2 Uhr, an des Commissarii Herrn Geheimten Regierungs = Raths und Richtern Grolmann Behausung in Bochum, ultimus Terminus aber auf den 7 Januarii 1753, an Kortnacken Behausung in Herne, Nachmittags um 2 Uhr bestimmt; die dazu Lust = tragende können sich auf gesetzte Zeit und Ort einfinden, und Vortheil schaffen.
- 4. Juli 1752
Damnach in causa der verwittibten Frauen von Motzfeld und Herrn Strunck zu Cleve, contra Erben von Strünckede, distactio des Lackmans Guths zu Baukau, welches mit dem Gehöltz zu 1225 Rthlr taciret, erkant worden; Als werden dazu Termini auf den 29 Julii, und 28 Octobris, Nachmittags um 2 Uhr; an des Herrn Commissarii Geheimten Regierungs = Raths und Richtern Grolman Behausung in Bochum, ultimus Terminus aber auf den 27 Januarii 1753, des Nachmittags um 2 Uhr, an Kortnacken Behausung in Herne anberahmet, die dazu Lust = Tragende können auf Zeit und Ort erscheinen, und sich Vortheil schaffen.
- 25. Juli 1752
In Kraft aus holöblicher Regierung ergangener Executorialien ad causam des Freyherrn Drosten von Plettenberg contra freyherrliche Erben von Strünckede, sollen in usum des ersteren von dem Commissario Herrn Geheimten = Regierungs = Rath und Richtern Grolman nachstehende adelichfreye Stucke, nemalich
1) Der Ochsenkamp, ästimiret zu 2150 Rthlr.
2) Das Stück an der Bockenhoue, das Esche und Mummen = Cammer, item Dülskamp per Scheffelsede zu 40 Rthlr.
3) Oel = und Roggen = Coppenburg per Scheffelsede zu 45 Rthlr.
4) Die Blattecämpe respective zu 35, und 40 Rthlr per Scheffelsede.
5) Leußhacken = und Zoppen = Ohrt per Scheffelsede zu 40 Rthrl. item
6) Koops = Ohrt zu 250 Rthlr.
7) Der Quercamps = Hof auf 2837 Rthlr, 30 stüber.
8) Vortmans Guth zu 925 Rthlr.
9) Tröskens in Baukau zu 1284 Rthlr., und
10) Petermans daselbst auf 984 Rthlr. taxiret,
publice jedoch salva præserentia Creditorum distrahiret werden, und werden des Endes zum Verkauf der adelichfreyen Stücken der 19 Aug. und der 14 Octob., Nachmittags um 2 Uhr, pro primo & secundo Termino an des Herrn Commissarii Behausung zu Bochum, und der 16 Decembris 1752, Vor = und Nachmittags pro tertio Termino an Kortnacken Behausung zu Herne, wegen der letztgemelten 4 Höfen aber, pro primo & secundo Termino, der 19 Augusti, und der 18 Novembris 1752 gleichfals an des Herrn Commissarii Behausung, des Nachmittags um 2 Uhr, der letzte aber an Kortnacken Behausung in Herne, auf den 17 Februarii 1753, Vor = und Nachmittags, bestimmt, und werden dahin die Liebhabere vorgeladen.
- 1. August 1752
Da ad causam Wilmsen, Fabricius und Gumpertz, contra weyl. Tit. Ludwig Freyherrn von Strünckede in dem vorgewesenen Termino Distarctionis, wegen Mangel der Kenner und Liebhaber, die aus Teologischen, Historischen = und Genealogischen bestehenden Bücher, nicht mit verkaufet werden können; Als wird dazu ein anderwerter Terminus auf den 10 Augusti, Vor = und Nachmittags, an Kortnacken Behausung in Herne anberahmet, und denen Liebhabern freygestellet den Catalogum davon bey dem impetianten Mandatario, Herrn Criminal = Raht Heidfeld in Bochum, und bey dem Actuario Herrn Schumer in Herne, vorhero auch bey dem letztgemelten die Bücher selbst und deren Condition einzusehen, und in Termino zu kaufen.
- 17. Oktober 1752,XLIV
Nachdem in Sachen des Herrn Doctoris Dähnert, wieder die verwittibte Freyfrau von Strünckede, der auf den 18 currentis præsigirte terminus distractionis einigen Gehöltzes, um beswillen nicht zu Stande gekommen, weilen keine Käuffere erschienen / und denn auf Anstehen des Impetrantis, novus terminus auf den 8 November, Nachmittags um 2 Uhr, in Herne an Herrn Kartnacken Behausung anberahmet; so wird solches denen etwa Lusttragenden Ankäufern hiemit anderweit zur Nachricht bekant gemachet.
- 17. Oktober 1752,
Nachdem in Sachen des Herrn Doctoris Dähnert, wider den Freyherrn von Strünckede zu Strünckede modo dessen Erben, distractio einiger numerirten und ästimirten Holzungen, im Aschebruch und Faulen = Kampen genannt, per Decretum vom 3ten Octobris erkant, und dazu Terminus auf den 18 curr., Nachmittags um 2 Uhr, in Herne an Herrn Kottnacken Behausung anberahmet; Als wird solches denen Lusttragenden Ankäuffern hiemit bekant gemacht, um in dicto Termino durch den Zuschlag ihren Vortheil zu suchen, auch allenfals vorhero bey dem Actuario Loci, die Numeren und Vorwarden einzusehen.
- 17. Oktober 1752
- 24. Oktober 1752
- 21. November 1752
Demnach der Herr General = Major, Freyherr von Quadt, das deroselben von Ihro Excellence der verwittibten Geheimen Etata = Räthin und Präsidenten, Freyfrauen von Strünckede, geschenckte, vor dem Nassauschen Thor zu Cleve gelegene, so genannte Strünckedesche Haus, alias Conradts Burg, cum Ap- & Dependentiis an den Herrn Obristen, freyherrn von Spaen, für eine gewisse Summe Geldes, verkaufet, beyde Theile aber beym Verkauf so wohl als Ankauf gerne gesichert seyn mögten, mithin des Endts das hieseige Haupt = Stadt = und = Amtsgerichte um Edictal -Citation aller und jeden, welche etwas, ex capite fidei-commissi, hypothecæ, oder eines andern dinglichen Rechtens, wie es Nahmen haben möge, eine Ansprache an vorgedachtes Haus zu formiren gesinnet, angesuchet, sodenn diesem perito auch billig befertigen sollen; Als werden männiglich, so an oberwehntem Hause dergleichen Anspruch zu achen gedencken, hiemit und in Krafft dieses Proclamatis, wovon eines hier, das andere zu Nimwegen und das dritte zu alpen angeschlagen, von Gerichts = wegen peremptorie abgeladen, daß sie à dato innerhalb 9 Wochen, wovon 3 für den ersten, 3 für den anderen und 3 für den dritten Termin zu rechnen, ihr Recht, wie sie daselbe mit untadelhaften Documentis, oder auf andere Weise zu verificiren vermögen, ad Acta anzuzeigen, und sodenn auf den 30 Decembris curr. anni, Vormittags um 9 Uhr, hier vor Gerichte zu erscheinen, mithin die Documenta zur Justification in Originali producireen, widrigenfals und bey dessen Entstehung dieselbe zu gewärtigen, daß sie nicht weiter gehöret, und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferleget werden solle. Uhrkündlich ist dieses von mir dem Richtern Loci unterschrieben und besiegelt, auch von mir dem Secretario eigenhändig subscribiret worden. Sign. Cleve den 10 Octobris 1752. (L.S.) S. Winter, A.E. Jänicke Secret.
- 5. Dezember 1752
In Kraft aus hochlöbl. Regierung ergangener executorialien, ad causam des Freyherren Drosten von Plattenberg, contra Freyherrl. Erben von Strünckede, soll in usum des ersteren, von dem Commissario Hrn. Gehemten Regierungsraht und Richtern Grollmann, nachstehende freye adeliche Stücke, wovor in secundo termino gebotten worden, nehmlich
1) Vor den Ochsenkamp mit dem Gehöltze, 1300 Rthlr.
2) Esche und Mummencammer, 2360 Rthlr.
3) Die Plattekämpe, 950 Rthlr.
4) Roggen = und Oel = Coppenburg, 1900 Rthlr.
5) Delskamp, 350 Rthlr.
6) Leußhacken und Zoppenohrt, 500 Rthlr. Und
7) Koopsohrt 150 Rthlr.,
publice, jedoch salva praeserentia Creditorum, distrahiret werden, und wird des Endes zum Verkauf pro tertio & ultimo terminoi, den 16 Decembris, an Kortnacken Behausung in Herne Vor = und Nachmittag anberahmet, wohin die Liebhabere um ihren Vortheil zu suchen, invitiret werden.
- 19. Dezember 1752
Der Medicinæ Doctor, Herr Dähnert zu Hagen [Schwager Johann Dietrich von Steinen], lässt hiedurch dem Publico bekant machen machen, daß er vorhabens sey, das unterm 8 Novembris zu Herne, ihm Abjudicirte Strünckedeische jung und schön Gehöltze, im Aschenbruch und faulen Kamp gelegen, genannt, freywillig und aus der Hand insgesamt oder Nummern Weise, zu verkaufen; wie nun dazu terminus auf den 2 Januarii 1753 zu Bochum aufm Rahthause, Nachmittags um 2 Uhr, anberahmet ist, so können Liebhabere sich alsdan einfinden, die Vorwarden einsehen und den Zuschlag gewärtigen, auch vorher das numerirte Gehöltze in Augnschein nehmen, oder nehmen lassen.
- 26. Dezember 1752
Da de causa der verwittibten Frauen von Motzfeld und Herren Strunck zu Cleve, contra erben von Strünckede, distractio des Lackmanns Guths zu Baukau, welches mit dem Gehötz zu 1225 Rthlr. taxiret, erkant worden; Als werden dazu Termini auf den 29 Juli und 28ten Octobris Nachmittags um 2 Uhr, an des Herrn Commissarii Geheimten Regierungs = Raths und Richtern Grolman Behausung in Bochum, ultimus terminus aber auf den 17 Januar 1753 Jahrs, auch des Nachmittags um 2 Uhr, an Kortnacken Behausung in Herne, anberahmet, die dazu Lust = tragende können auf Zeit und Ort erscheinen und sich Vortheil schaffen.
- 26. Dezember 1752
In causis des Herrn Predigern Curtius und Fräulein von Elbers, contra freyherl. Erben von Strünckede, wird tertius & ultimus terminus distractionis der Wiescher = Mühle, welche zu 5240 Rthlr angeschlagen worden, auf den 27 Januarii 1753sten Jahrs, an Kortnacken Behausung zu Herne, Nachmittags um 2 Uhr anberahmet; die dazu Lust = tragende können sich auf gesetzte Zeit einfinden und Vortheil schaffen.
Siehe auch
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