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'''27. Februar''' | |||
* Wessel von der Hembeck, auf Befehl Wilhelms, Herzogen zu Cleve, Guligh und Berge, Grafen zu der Marek und Ravensbergh, Herrn zu Ravenstein etc. Richter zu Bouchm, bekundet, daß vor ihm die Eheleute Johan Springorum und Marie Beckman, eingesessene Bürger zu Bouchum, erklärten, an die Eheleute Melchior vom Loe zur [[Haus Dorneburg|Dornenburgh]] und Ida von der Reck zur Hebung ihrer Notlage und zur Tilgung der elterlichen Schulden des Ehemannes ihr Erb und Gut genannt der Nodderhoiff zu Hunthamme in dem Gericht und Kirchspiel Bouchum gelegen, samt den darauf wohnenden Leuten und Kindern und dem am Gute haftenden Diensten nach Eigentumsrecht erblich und ohne Wiederkaufsrecht verkauft zu haben. Die Verkäufer verzichten auf alle Rechte im sitzenden Gerichte <''mit hante und munte und dorgiebungh eines halms''>. Sie geloben und versprechen, alle Bestimmungen dieses Kaufbriefs zu halten. Auf dem verkauften Gut bleiben die landesherrlichen Lasten: 1 Malter Korn, 1 Schultschwein, 5 Schillinge, sowie die Lehnsteuer, Lehngerechtigkeit, Nachbar-, Bauer- und Kirchengerechtigkeit bestehen, im übrigen ist es ein frei durchschlächtig Erb und Gut, mit keinerlei Diensten <''hern oder amptleuten''> verpflichtet. Die Ländereien sind zehntfrei. Die Verkäufer verpfänden zur Sicherheit der Käufer ihr Haus und Hof an der Brugporten gelegen, das sie jetzt bewohnen, ferner ihren Kamp mit Gehölz und Teichen, das Peddenbroich genannt, sowie ihr sonstiges in Bochum oder anderswo gelegenes Mobilar und Immobilar.<ref>Urkunde 1573 Februar 27</ref> | |||
'''8. April''' | |||
* Vor Wessel von der Hembeck, Richter zu Bouchum, erklären Diederich Laermann und Gerdruitt, Eheleute, daß ihre Voreltern ehedem 3 Malter zehntbares Land im Grummeschen Felde zwischen Bechmans und Vierhuisses Land, genannt die Bleeck, wo Bechmans und Vierhuisses Kirchweg durchgeht, am Ort gelegen, an Johan Thiman zu Rimbeck für 150 Taler, jeder zu 52 Albus, verpfändet hätten. Da sie selbst aber daran keinen weiteren Vorteil oder Nutzen haben nodi haben können als nur das noch verbleibende Recht der Wiederlöse, so hätten sie diese an die Eheleute Melchior vom Loe zur [[Haus Dorneburg|Dornenburgh]] und Ida von der Reck unwiderruflich und unablöslich für eine Summe, die ihnen ausgezahlt worden, verkauft. Zur Sicherheit der Käufer verpfänden sie ihr gesamtes Besitztum.<ref>Urkunde 1573 April 8</ref> | |||
'''14. Mai''' | |||
* Henrich Duden, von Gottes Gnaden der kaiserlichen und des heiligen Reichs Stifte zu Werden und Helmorstetten Abt, belehnt den Melchior vom Loe zur [[Haus Dorneburg|Dornenburg]], welchem Johan Springorum zu Bochum, Sohn des verstorbenen Johan, mit seiner Einwilligung in Gegenwart der Lehnsmänner Johan Hatterman genannt Muntt, Alexander Kuckenbecker, Richter, und Wilhelm Schlechtental, Rentmeister, den Hof Nodderhoff zu Hunthamme im Amt Bochum gelegen, verkauft hat, zu Dienstmanns Rechten mit diesem Hof.<ref>Urkunde 1573 Mai 14</ref> | |||
'''30. Oktober''' | |||
* Johan [[Von Hugenpoet (Adelsgeschlecht)|Hugenpoth]] zum [[Haus Gosewinkel|Goisswinckell]] und Joist von Bodelswinge, Eheleute, auf der einen Seite und Melchior vom Loe zur [[Haus Dorneburg|Dornenburgh]] und Ida von der Reck, Eheleute, auf der anderen Seite schließen durch Vermittlung des Wennemar von Bodelswing <für Hugenpoitt> und des Diederich von der Reck des jüngeren <für Loe> einen Tausch vertrag.<br /> | |||
* Die Eheleute Melchior vom Loe treten an die Eheleute Hugenpoith ab: | |||
# Ein Gehölz genannt das Herrnholtz bei dem Nidderdreven und Muxhoell im Kirchspiel Bouchum, welches bisher 4 Herren gehört hat. Einen Teil hatte Otto van der Dornenburgh, genannt Asschebrock zu [[Haus Nosthausen|Nosthausen]], den anderen Hugenpoitt, der auch den Asschenbroichs Teil erblich erhalten und somit zu zwei Teilen hieran beteiligt war, der dritte Teil war erbliches Eigentum des Melchior von Loe der vierte Teil, eine Rente von 6 Scheffel Gerste, gehörte dem Hof zu Holsterhausen, den Loe von dem Grafen zu Styrum etc. zu Lehen trägt. Damit das Lehngut keine Einbuße erleidet, will Loe diese Scheffel aus seinem Erbe und Gut, dem Schultengut zu Holsterhausen mit Einwilligung seines Lehnsherrn erstatten. | |||
# einen Kamp 6 Scheffel Land und eine Wische an der Nidderdreven gelegen, welche der Huissman, Eigenhöriger der Eheleute Hugenpoit, in Pachtung hat. | |||
* Dagegen treten die Eheleute Hugenpoit an die Eheleute vom Loe freiwillig nachfolgende Parzellen ab: | |||
#9 Scheffel Land, an Bungener zu Hoffstatt verpachtet, Vorgenossen Hinrich Jürgens zu Malmesshaegen an einer Seite nach Bochum, an der anderen Seite nach Hoffsteden Naderhoffs Land gelegen. | |||
#2 Scheffel Land in dem Eickeler Felde hinter Asschenbroickes zu Noisthausen Hackenkamp gelegen und an beiden Seiten zwischen Asschenbrockes Land mit einem Ende auf Kranejen Kamp schießend. | |||
#1 1/2 Scheffel Land in dem Land zwischen Gremeduvell und Kranej Länderei gelegen, schießend mit einem Ende auf den Weg von Malmesshaegen nach Hoffstede. | |||
#1 Stück Land gelegen in Bilckes Kamp nächst dem Hofe, wovon Hugenpoitt jährlich als Erbrente 2 Scheffel Gerste erhält.<ref>Urkunde 1573 Oktober 30</ref> | |||
== Gestorben == | |||
== Quellen== | |||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 12:09 Uhr
Was geschah 1573?
Ereignisse
27. Februar
- Wessel von der Hembeck, auf Befehl Wilhelms, Herzogen zu Cleve, Guligh und Berge, Grafen zu der Marek und Ravensbergh, Herrn zu Ravenstein etc. Richter zu Bouchm, bekundet, daß vor ihm die Eheleute Johan Springorum und Marie Beckman, eingesessene Bürger zu Bouchum, erklärten, an die Eheleute Melchior vom Loe zur Dornenburgh und Ida von der Reck zur Hebung ihrer Notlage und zur Tilgung der elterlichen Schulden des Ehemannes ihr Erb und Gut genannt der Nodderhoiff zu Hunthamme in dem Gericht und Kirchspiel Bouchum gelegen, samt den darauf wohnenden Leuten und Kindern und dem am Gute haftenden Diensten nach Eigentumsrecht erblich und ohne Wiederkaufsrecht verkauft zu haben. Die Verkäufer verzichten auf alle Rechte im sitzenden Gerichte <mit hante und munte und dorgiebungh eines halms>. Sie geloben und versprechen, alle Bestimmungen dieses Kaufbriefs zu halten. Auf dem verkauften Gut bleiben die landesherrlichen Lasten: 1 Malter Korn, 1 Schultschwein, 5 Schillinge, sowie die Lehnsteuer, Lehngerechtigkeit, Nachbar-, Bauer- und Kirchengerechtigkeit bestehen, im übrigen ist es ein frei durchschlächtig Erb und Gut, mit keinerlei Diensten <hern oder amptleuten> verpflichtet. Die Ländereien sind zehntfrei. Die Verkäufer verpfänden zur Sicherheit der Käufer ihr Haus und Hof an der Brugporten gelegen, das sie jetzt bewohnen, ferner ihren Kamp mit Gehölz und Teichen, das Peddenbroich genannt, sowie ihr sonstiges in Bochum oder anderswo gelegenes Mobilar und Immobilar.[1]
8. April
- Vor Wessel von der Hembeck, Richter zu Bouchum, erklären Diederich Laermann und Gerdruitt, Eheleute, daß ihre Voreltern ehedem 3 Malter zehntbares Land im Grummeschen Felde zwischen Bechmans und Vierhuisses Land, genannt die Bleeck, wo Bechmans und Vierhuisses Kirchweg durchgeht, am Ort gelegen, an Johan Thiman zu Rimbeck für 150 Taler, jeder zu 52 Albus, verpfändet hätten. Da sie selbst aber daran keinen weiteren Vorteil oder Nutzen haben nodi haben können als nur das noch verbleibende Recht der Wiederlöse, so hätten sie diese an die Eheleute Melchior vom Loe zur Dornenburgh und Ida von der Reck unwiderruflich und unablöslich für eine Summe, die ihnen ausgezahlt worden, verkauft. Zur Sicherheit der Käufer verpfänden sie ihr gesamtes Besitztum.[2]
14. Mai
- Henrich Duden, von Gottes Gnaden der kaiserlichen und des heiligen Reichs Stifte zu Werden und Helmorstetten Abt, belehnt den Melchior vom Loe zur Dornenburg, welchem Johan Springorum zu Bochum, Sohn des verstorbenen Johan, mit seiner Einwilligung in Gegenwart der Lehnsmänner Johan Hatterman genannt Muntt, Alexander Kuckenbecker, Richter, und Wilhelm Schlechtental, Rentmeister, den Hof Nodderhoff zu Hunthamme im Amt Bochum gelegen, verkauft hat, zu Dienstmanns Rechten mit diesem Hof.[3]
30. Oktober
- Johan Hugenpoth zum Goisswinckell und Joist von Bodelswinge, Eheleute, auf der einen Seite und Melchior vom Loe zur Dornenburgh und Ida von der Reck, Eheleute, auf der anderen Seite schließen durch Vermittlung des Wennemar von Bodelswing <für Hugenpoitt> und des Diederich von der Reck des jüngeren <für Loe> einen Tausch vertrag.
- Die Eheleute Melchior vom Loe treten an die Eheleute Hugenpoith ab:
- Ein Gehölz genannt das Herrnholtz bei dem Nidderdreven und Muxhoell im Kirchspiel Bouchum, welches bisher 4 Herren gehört hat. Einen Teil hatte Otto van der Dornenburgh, genannt Asschebrock zu Nosthausen, den anderen Hugenpoitt, der auch den Asschenbroichs Teil erblich erhalten und somit zu zwei Teilen hieran beteiligt war, der dritte Teil war erbliches Eigentum des Melchior von Loe der vierte Teil, eine Rente von 6 Scheffel Gerste, gehörte dem Hof zu Holsterhausen, den Loe von dem Grafen zu Styrum etc. zu Lehen trägt. Damit das Lehngut keine Einbuße erleidet, will Loe diese Scheffel aus seinem Erbe und Gut, dem Schultengut zu Holsterhausen mit Einwilligung seines Lehnsherrn erstatten.
- einen Kamp 6 Scheffel Land und eine Wische an der Nidderdreven gelegen, welche der Huissman, Eigenhöriger der Eheleute Hugenpoit, in Pachtung hat.
- Dagegen treten die Eheleute Hugenpoit an die Eheleute vom Loe freiwillig nachfolgende Parzellen ab:
- 9 Scheffel Land, an Bungener zu Hoffstatt verpachtet, Vorgenossen Hinrich Jürgens zu Malmesshaegen an einer Seite nach Bochum, an der anderen Seite nach Hoffsteden Naderhoffs Land gelegen.
- 2 Scheffel Land in dem Eickeler Felde hinter Asschenbroickes zu Noisthausen Hackenkamp gelegen und an beiden Seiten zwischen Asschenbrockes Land mit einem Ende auf Kranejen Kamp schießend.
- 1 1/2 Scheffel Land in dem Land zwischen Gremeduvell und Kranej Länderei gelegen, schießend mit einem Ende auf den Weg von Malmesshaegen nach Hoffstede.
- 1 Stück Land gelegen in Bilckes Kamp nächst dem Hofe, wovon Hugenpoitt jährlich als Erbrente 2 Scheffel Gerste erhält.[4]
Gestorben
Quellen
Das Jahr 1573 wird in folgenden Artikeln erwähnt:
- 1569 (← Links)
- Urkunde 1573 Februar 27 (← Links)
- Urkunde 1573 April 8 (← Links)
- Urkunde 1573 Mai 14 (← Links)
- Urkunde 1573 Oktober 30 (← Links)
- 1568 (← Links)
- 1572 (← Links)
- 1574 (← Links)
- 1575 (← Links)
- 1576 (← Links)
- 1570 (← Links)
- 1577 (← Links)
- 1563 (← Links)
- Evangelische Kirchengemeinde Herne (Bädecker) (← Links)
- 1578 (← Links)
- Einzug der Reformation in das Gebiet von Alt-Herne (← Links)