Urkunde 1573 April 8

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

8. April 1573
Vor Wessel von der Hembeck, Richter zu Bouchum, erklären Diederich Laermann und Gerdruitt, Eheleute, daß ihre Voreltern ehedem 3 Malter zehntbares Land im Grummeschen Felde zwischen Bechmans und Vierhuisses Land, genannt die Bleeck, wo Bechmans und Vierhuisses Kirchweg durchgeht, am Ort gelegen, an Johan Thiman zu Rimbeck für 150 Taler, jeder zu 52 Albus, verpfändet hätten.
Da sie selbst aber daran keinen weiteren Vorteil oder Nutzen haben nodi haben können als nur das noch verbleibende Recht der Wiederlöse, so hätten sie diese an die Eheleute Melchior vom Loe zur Dornenburgh und Ida von der Reck unwiderruflich und unablöslich für eine Summe, die ihnen ausgezahlt worden, verkauft.
Zur Sicherheit der Käufer verpfänden sie ihr gesamtes Besitztum.
Standgenossen des Gerichts: Christoffer Putman, geschworener Frone, Diederich Beckman, Gerichtsschreiber, und Henrich Ovelgunne, Bürger zu Bouchum.
Diederich Laerman unterschreibt für sich und seine Frau.
Beglaubigung durch Dieterich Luerman, Secretarius und Bürger zu Iserloen
Dorneburger Kopiar von 1567 ff. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand