1594: Unterschied zwischen den Versionen
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* Johanna geb. v. Oer, Witwe v. Vermunden, bekennt sich gegen ihren Sohn ("Schwiegersohn") [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Joest v. Strunckede zu Strunckede]] zu einem Darlehen von 150 Reichstalern, die ihr durch Lips Arnt v. Viermund, ihren Sohn, zugesandt worden sind.<ref>Urkunde 1594 Februar 10</ref> | |||
'''8. März''' | |||
* [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rotger von Dungellen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]] und Jaspar von Rassfeldt, Eheleute, bekunden von ihrem Vetter und Schwager Joibst Wilhelm von Bodelschwingh zu Ickeren 3100 Reichstaler empfangen zu haben. Sie versprechen diese Summe in verschiedenen Terminen zurückzuzahlen, und zwar 4 oder 500 Taler auf künftigen Ostern oder Juni, längstens auf Philippi und Jacobi, den Rest bis 1000 Taler zwischen Johannis und Jacobi, 1000 Taler auf Petri ad cathedram oder 8 Tage danach im Jahre 1595, die letzten 1000 Taler im Jahre 1596 am gleichen Tage. Zur Sicherheit des Gläubigers verpfänden sie ihre freien durchschlächtigen Güter zu Gerthe und Langendreier, welche der Schulte daselbst und Zensis zu Gerthe in Pachtung haben.<ref>Urkunde 1594 März 8</ref> | |||
* Jost Wilhelm von Bodelschwingh zu Ickeren bescheinigt am [[12. Juni]] und [[28. Juli]] [[1594]]. sowie am [[5. März]] [[1596]] und [[23. April]] [[1599]] von [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rutger von Dungelen]] Zahlungen erhalten zu haben, desgleichen Adelheit von Bodelschwingh genannt van Dörth am [[28. Juli]] [[1598]] zu Gotterheyde.<ref>Urkunde 1594 März 8 II</ref> | |||
'''12. Mai''' | |||
* Vor Johan Berchman, des Fürsten Wilhelm, Herzogs zu Cleve, Jülich und Berge, Grafen zu der Marek und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. Amtsrichter zu Bochum, erklären die Eheleute [[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Wilhelm von Loe]] zu [[Haus Overdyck (Bochum)|Overdick]] und Margaretha von Aschenbruch, daß im Jahre [[1546]] die verstorbenen Eheleute Diederich von der Leithe zu Laer und seine erste Frau Gerdruth dem gleichfalls verstorbenen Jobst von der Leithe, Diederichs Bruder, auf die Güter in Marten ein Kapital von 200 Goldgulden, das mit den rückständigen Zinsen sich auf 300 Goldgulden belaufen, geliehen und diese Forderung während ihrer Lebzeit den Armen zu Bochum geschenkt hätten. Weil aber die Witwe des Jobst von der Leithe diese Schuldsumme nicht habe zurückzahlen können, sei verabredet, daß sie neben ihnen als nächsten Blutsverwandten dafür aus Westermans Gut eine Jahresrente von 18 Goldgulden leisten solle. Dieser Vertrag sei am [[6. Juli]] [[1580]] angenommen worden.Inzwischen sei die Witwe gestorben, deshalb hätten sie, die obengenannten Eheleute, für die Minderjährigen als Vormünder und für sich selbst die Verschreibung der Rente an Herrn Johan Boemcken und an Bernhard von Sodingen, ältesten Bürgermeister zu Bochum, Provisoren der Armen daselbst, übernommen. Gerhard von der Leithe zu Marten habe inzwischen die 300 Goldgulden gezahlt, und damit sei die Rente abgelöst. Sie bescheinigen dem Gerhard von der Leithe, dem Herrn Pastoren Johan Boemcken und dem Henrich Ubelgün, ältesten Bürgermeister zu Bochum, Provisoren der Armen, den Empfang der Summe. Sie hätten sodann dem Pastor Johan Boemcken. und dem Bürgermeister Ubelgün zum Besten der Armen wiederum eine Jahresrente von 18 Goldgulden verkauft, um diese Summe nutzbar anzulegen. Diese Rente ist aus ihren Gütern Diekman zu Grumme und Henrich Terboven im Amte, Kirchspiel und Gericht zu Bochum, Bauerschaften Grumme und Goldhamme, vom künftigen Martini ab oder 8 Tage vor oder danach zu entrichten. Diederich von der Leithe zu Laer habe den Armen eine Schenkung gemacht, wonach die armen Leute zu Bochum jährlich am Donnerstag in der Charwoche <den man nennt Mendeltag> durch die Provisoren mit Brot, aus 3 Malter Roggen gebacken, gespeist werden, außerdem soll ihnen auf Ursula, dem Sterbetage des Stifters, Tuch gekauft werden von der Pension. Für die Sicherheit der Rente haften die Verkäufer mit den Gütern Dickman und Terboven sowie mit allen anderen Besitzungen. Den Eheleuten bleibt die Wiedereinlöse der Rente am Verfalltage oder 8 Tage vorher oder nachher vorbehalten nach 2 monatiger Kündigung. | |||
'''3. Juli''' | |||
* Auf Ersuchen von Johanna geb. von Oer, Witwe von Viermundt zur Bladenhorst [durch deren Diener Everdt Koller] beurkundet der Notar Joh. Luicken derselben, dass [[Von Gysenberg (Adelsgeschlecht)|Arndt v. Gisenbergh zum Gysenbergh]] etliche Stücke Korn, im [[Börsinghausen|Bosnickhauser]] Felde gelegen und der Johanna gehörig, und zwar | |||
# vorendtz dem Grymberge 1 Scheffel Gerste, | |||
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# dem Mathen 7 Scheffel Hafer, Wicken, Erffte und Roggen, | |||
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# 9 Scheffel Gersten "Luegh" dadurch, dass er mit 4 unbeschlagenen Pferden daruber geritten, verdorben hat.<ref>Urkunde 1594 Juli 3</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 26. Februar 2021, 12:50 Uhr
Was geschah 1594?
Weitere Jahresartikel:
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Ereignisse
10. Februar
- Johanna geb. v. Oer, Witwe v. Vermunden, bekennt sich gegen ihren Sohn ("Schwiegersohn") Joest v. Strunckede zu Strunckede zu einem Darlehen von 150 Reichstalern, die ihr durch Lips Arnt v. Viermund, ihren Sohn, zugesandt worden sind.[1]
8. März
- Rotger von Dungellen zu Dalhausen und Jaspar von Rassfeldt, Eheleute, bekunden von ihrem Vetter und Schwager Joibst Wilhelm von Bodelschwingh zu Ickeren 3100 Reichstaler empfangen zu haben. Sie versprechen diese Summe in verschiedenen Terminen zurückzuzahlen, und zwar 4 oder 500 Taler auf künftigen Ostern oder Juni, längstens auf Philippi und Jacobi, den Rest bis 1000 Taler zwischen Johannis und Jacobi, 1000 Taler auf Petri ad cathedram oder 8 Tage danach im Jahre 1595, die letzten 1000 Taler im Jahre 1596 am gleichen Tage. Zur Sicherheit des Gläubigers verpfänden sie ihre freien durchschlächtigen Güter zu Gerthe und Langendreier, welche der Schulte daselbst und Zensis zu Gerthe in Pachtung haben.[2]
- Jost Wilhelm von Bodelschwingh zu Ickeren bescheinigt am 12. Juni und 28. Juli 1594. sowie am 5. März 1596 und 23. April 1599 von Rutger von Dungelen Zahlungen erhalten zu haben, desgleichen Adelheit von Bodelschwingh genannt van Dörth am 28. Juli 1598 zu Gotterheyde.[3]
12. Mai
- Vor Johan Berchman, des Fürsten Wilhelm, Herzogs zu Cleve, Jülich und Berge, Grafen zu der Marek und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. Amtsrichter zu Bochum, erklären die Eheleute Wilhelm von Loe zu Overdick und Margaretha von Aschenbruch, daß im Jahre 1546 die verstorbenen Eheleute Diederich von der Leithe zu Laer und seine erste Frau Gerdruth dem gleichfalls verstorbenen Jobst von der Leithe, Diederichs Bruder, auf die Güter in Marten ein Kapital von 200 Goldgulden, das mit den rückständigen Zinsen sich auf 300 Goldgulden belaufen, geliehen und diese Forderung während ihrer Lebzeit den Armen zu Bochum geschenkt hätten. Weil aber die Witwe des Jobst von der Leithe diese Schuldsumme nicht habe zurückzahlen können, sei verabredet, daß sie neben ihnen als nächsten Blutsverwandten dafür aus Westermans Gut eine Jahresrente von 18 Goldgulden leisten solle. Dieser Vertrag sei am 6. Juli 1580 angenommen worden.Inzwischen sei die Witwe gestorben, deshalb hätten sie, die obengenannten Eheleute, für die Minderjährigen als Vormünder und für sich selbst die Verschreibung der Rente an Herrn Johan Boemcken und an Bernhard von Sodingen, ältesten Bürgermeister zu Bochum, Provisoren der Armen daselbst, übernommen. Gerhard von der Leithe zu Marten habe inzwischen die 300 Goldgulden gezahlt, und damit sei die Rente abgelöst. Sie bescheinigen dem Gerhard von der Leithe, dem Herrn Pastoren Johan Boemcken und dem Henrich Ubelgün, ältesten Bürgermeister zu Bochum, Provisoren der Armen, den Empfang der Summe. Sie hätten sodann dem Pastor Johan Boemcken. und dem Bürgermeister Ubelgün zum Besten der Armen wiederum eine Jahresrente von 18 Goldgulden verkauft, um diese Summe nutzbar anzulegen. Diese Rente ist aus ihren Gütern Diekman zu Grumme und Henrich Terboven im Amte, Kirchspiel und Gericht zu Bochum, Bauerschaften Grumme und Goldhamme, vom künftigen Martini ab oder 8 Tage vor oder danach zu entrichten. Diederich von der Leithe zu Laer habe den Armen eine Schenkung gemacht, wonach die armen Leute zu Bochum jährlich am Donnerstag in der Charwoche <den man nennt Mendeltag> durch die Provisoren mit Brot, aus 3 Malter Roggen gebacken, gespeist werden, außerdem soll ihnen auf Ursula, dem Sterbetage des Stifters, Tuch gekauft werden von der Pension. Für die Sicherheit der Rente haften die Verkäufer mit den Gütern Dickman und Terboven sowie mit allen anderen Besitzungen. Den Eheleuten bleibt die Wiedereinlöse der Rente am Verfalltage oder 8 Tage vorher oder nachher vorbehalten nach 2 monatiger Kündigung.
3. Juli
- Auf Ersuchen von Johanna geb. von Oer, Witwe von Viermundt zur Bladenhorst [durch deren Diener Everdt Koller] beurkundet der Notar Joh. Luicken derselben, dass Arndt v. Gisenbergh zum Gysenbergh etliche Stücke Korn, im Bosnickhauser Felde gelegen und der Johanna gehörig, und zwar
- vorendtz dem Grymberge 1 Scheffel Gerste,
- dem Dietr. Bockman 2 Scheffel Gerste,
- dem Mathen 7 Scheffel Hafer, Wicken, Erffte und Roggen,
- dem Heinr. Thwiffell "Luegs" Roggen,
- dem Dietr. Bockman noch 1 Scheffel Gerste,
- dem Wessel Hehermann Flachs und
- 9 Scheffel Gersten "Luegh" dadurch, dass er mit 4 unbeschlagenen Pferden daruber geritten, verdorben hat.[4]
Gestorben
Quellen
Das Jahr 1594 wird in folgenden Artikeln erwähnt:
- 1598 (← Links)
- 1591 (← Links)
- 1590 (← Links)
- 1592 (← Links)
- Urkunde 1594 März 8 (← Links)
- Urkunde 1594 März 8 II (← Links)
- Urkunde 1594 Mai 12 (← Links)
- 1597 (← Links)
- 1596 (← Links)
- 1604 (← Links)
- 1599 (← Links)
- 1593 (← Links)
- Urkunde 1594 Februar 10 (← Links)
- Urkunde 1594 Juli 3 (← Links)
- Urkunde 1595 August 16 (← Links)
- Urkunde 1595 September (← Links)
- 1589 (← Links)
- 1595 (← Links)