Urkunde 1594 März 8

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

8. März 1594
Rotger von Dungellen zu Dalhausen und Jaspar von Rassfeldt, Eheleute, bekunden von ihrem Vetter und Schwager Joibst Wilhelm von Bodelschwingh zu Ickeren 3100 Reichstaler empfangen zu haben.
Sie versprechen diese Summe in verschiedenen Terminen zurückzuzahlen, und zwar 4 oder 500 Taler auf künftigen Ostern oder Juni, längstens auf Philippi und Jacobi, den Rest bis 1000 Taler zwischen Johannis und Jacobi, 1000 Taler auf Petri ad cathedram oder 8 Tage danach im Jahre 1595, die letzten 1000 Taler im Jahre 1596 am gleichen Tage. Zur Sicherheit des Gläubigers verpfänden sie ihre freien durchschlächtigen Güter zu Gerthe und Langendreier, welche der Schulte daselbst und Zensis zu Gerthe in Pachtung haben.
Auf ihre Bitten siegelt Dethmar von Dinsing, Amtsrichter zu Buchum, welcher mit den Eheleuten von Dungellen unterschreibt.
Das aufgedrückte Siegel ist abgefallen. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand