Vinckestraße 12
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Das Wohnhaus Vinckestraße 12 ist unter der Nr. 673 am 11. November 2003 in die Denkmalliste der Stadt Herne eingetragen.[2] Dazu folgende Begründung:
DENKMAL NR. 673
■ Wohn- und Geschäftshaus
■ Vinckestraße 12, Herne-Mitte
■ Erbaut: 1898
■ Architektur: Heinrich Dickhoff
■ Details: Das 4-geschossige Wohn- und Geschäftshaus wurde innerhalb einer geschlossenen Bebauung errichtet. Die Putzfassade ist in Formgebung der Neurenaissance reichhaltig gestaltet.
Oberhalb der Toreinfahrt ist ein Seitenrisalit angeordnet. Die gesamte Fassade wird durch Putzquaderungen vertikal eingefasst. Eine horizontale Gliederung erfährt die Fassade durch die Anordnung von Stockwerk- und Sohlbankgesimsen und Putzbändern. Das Gebäude ist bedeutend für die Stadt Herne, weil es die Entwicklung Hernes und das Geschäftsleben in Herne um 1900 belegt und bezeugt. Es dokumentiert die Bauweise kurz vor der Jahrhundertwende, der für die Stadtwerdung Hernes entwicklungsgeschichtlich wichtigen Zeit.[3]
Langfassung:
Objektbeschreibung
Das 4-geschossige Wohn- und Geschäftshaus wurde 1898 innerhalb einer geschlossenen Bebauung errichtet.
Die Putzfassade ist in Formgebung der Neurenaissance reichhaltig gestaltet. Oberhalb der Toreinfahrt ist ein Seitenrisalit angeordnet. Die gesamte Fassade wird durch Putzquaderungen vertikal eingefasst. Eine horizontale Gliederung erfährt die Fassade durch Anordnung von Stockwerk- und Sohlbankgesimse und Putzbänder.
Die Fenster werden teilweise mit Dreiecks- oder Rundbogengiebeln verdacht. Die gesamte Fassade wird durch Kopf- und Muschelwerkmotive geschmückt. Die Brüstungsfelder der Fenster sind zum Teil als Kassettenfelder mit Girlandenmotiven ausgeführt. Die historischen Holzfenster sind in der Vergangenheit durch nachträglich eingebaute Kunststofffenster ersetzt worden.
Prägnant sind im Erdgeschoss die noch vorhandenen ornamentierten gusseisernen Pfeiler der Schaufensteranlage mit mittlerem Eingang. In diesem Bereich wird die Fassade oberhalb des Einganges durch einen leicht vorspringenden Mittelrisalit hervorgehoben.
Eine besondere Betonung erfährt der Risalit durch gemeinsame Fensterverdachung der mittleren Fensterachse im ersten Obergeschoss mit einem Segmentbogen und fleuralen Ornamenten im Bogenfeld.
In der Vergangenheit wurden Veränderungen im Dachbereich vorgenommen. Die ursprüngliche Ausführung der dachbekrönenden Balustrade als Dachabschluss ist nicht mehr vorhanden.
Das Gebäude wird innerhalb der Toreinfahrt erschlossen. Im Eingangsbereich ist der historische Bodenbelag, das Treppengeländer mit Antrittspfosten noch erhalten.
Bei den rückwärtigen Anbauten handelt es sich um schlichte Ziegelbauten, die z.T. zu Wohnzwecken und zum Teil Werkstattzwecken dienen.
Denkmalwert ist das Hauptgebäude mit den rückwärtigen Anbauten im Inneren und Äußeren.
Begründung des Denkmalwertes
Das Gebäude ist bedeutend für die Stadt Herne, weil es die Entwicklung Hernes und das Geschäftsleben in Herne um 1900 belegt und bezeugt. Es dokumentiert die Bauweise kurz vor der Jahrhundertwende, der für die Stadtwerdung Hernes entwicklungsgeschichtlich wichtigen Zeit.
Obwohl in der Vergangenheit an dem Gebäude Veränderungen vorgenommen worden sind, liegen für seine Erhaltung und Nutzung wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der Architekturgeschichte sowie der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte vor.
In städtebaulicher Hinsicht ist das Gebäude denkmalwert, da es sich zusammen mit mehreren Baudenkmäler in einer Nebenstraße der fußläufigen Bahnhofstraße im Zentrum Hernes befindet, der in seinem historischen Kontext städtebauliche Zielrichtungen der Jahrhundertwende bewahrt und ablesbar macht.[4]
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Einzelnachweise
- ↑ https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Herne_Vinckestra%C3%9Fe_12_01.jpg
- ↑ Die Bezirksvertretung Herne nimmt die beabsichtigte Eintragung der Wohnhäuser Breddestraße 9, Vinckestraße 12, 27 und der Wohnblockbebauung Poststraße 4, 6 / Neustraße 29, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz) vom 11.03.1980 (GV NRW 1980 S. 226/SGV NRW 224) zur Kenntnis. https://www.herne.de/allris/___tmp/tmp/45081036/KvdMJzcBm3G0LZGWRaahjNUXtHv0Sx3O6f7p7yVz/tMErdUju/1999.pdf
- ↑ https://geodienste.herne.de
- ↑ [1]