13. Oktober: Unterschied zwischen den Versionen

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Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie standen im Mittelpunkt der Sitzung des Krisenstabs der Stadt Herne am Dienstag, 13. Oktober 2020. Das Land NRW hat am Montagabend, [[12. Oktober]] 2020, einen Erlass mit Maßnahmen für Städte, die bei der 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 bzw. 50 überschritten haben, veröffentlicht. Zu den letzteren Städten zählt seit dem Ende der zurückliegenden Woche auch Herne.
Der Krisenstab hat daher beschlossen, dass ab Mittwoch, [[14. Oktober]], Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum auf höchstens fünf Personen begrenzt werden. Dies erfolgt analog zum Erlass des Landes. Diese Begrenzung betrifft nun nicht nur wie bislang Straßen, Plätze und Wege, sondern den gesamten öffentlichen Raum und somit auch die Gastronomiebetriebe.
Gastronomische Einrichtungen dürfen bis auf weiteres nur bis 0 Uhr geöffnet haben. Der Alkoholverkauf kann im Stadtgebiet anlassbezogen von 0 bis 6 Uhr verboten werden.
Bei allen Veranstaltungen, unabhängig davon ob drinnen oder draußen, dürfen höchstens 20 Prozent der Zuschauerkapazität des Veranstaltungsortes genutzt werden. Die Obergrenze für Außenveranstaltungen liegt bei 500 Gästen, innen bei 250 Gästen. Es besteht eine Maskenpflicht auch auf den Zuschauerplätzen. Das gilt auch für Sportveranstaltungen. Weiterhin bestehen bleibt die Regelung, dass Feste in öffentlichen Räumen (also auch Gastronomiebetriebe und Sälen) nur mit maximal 25 Personen gefeiert werden dürfen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird von der Ordnungsbehörde kontrolliert. Die Stadt hat soeben eine entsprechende Allgemeinverfügung als Rechtsgrundlage bekannt gemacht, damit diese ab Mittwoch, 14. Oktober 2020, in Kraft treten kann. Gegenwärtig geschlossen ist aufgrund eines bestätigten Covid-19-Falls die Kita [[Langforthstraße]].  <ref>Stadt Herne, Informationen zum Coronavirus, 13. Oktober, 18:50 Uhr</ref>
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Version vom 17. Oktober 2020, 09:09 Uhr

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13. Oktober/Jahrestage/Oktober/13

Covid-19-Infektion 2020

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie standen im Mittelpunkt der Sitzung des Krisenstabs der Stadt Herne am Dienstag, 13. Oktober 2020. Das Land NRW hat am Montagabend, 12. Oktober 2020, einen Erlass mit Maßnahmen für Städte, die bei der 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 bzw. 50 überschritten haben, veröffentlicht. Zu den letzteren Städten zählt seit dem Ende der zurückliegenden Woche auch Herne.

Der Krisenstab hat daher beschlossen, dass ab Mittwoch, 14. Oktober, Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum auf höchstens fünf Personen begrenzt werden. Dies erfolgt analog zum Erlass des Landes. Diese Begrenzung betrifft nun nicht nur wie bislang Straßen, Plätze und Wege, sondern den gesamten öffentlichen Raum und somit auch die Gastronomiebetriebe.

Gastronomische Einrichtungen dürfen bis auf weiteres nur bis 0 Uhr geöffnet haben. Der Alkoholverkauf kann im Stadtgebiet anlassbezogen von 0 bis 6 Uhr verboten werden.

Bei allen Veranstaltungen, unabhängig davon ob drinnen oder draußen, dürfen höchstens 20 Prozent der Zuschauerkapazität des Veranstaltungsortes genutzt werden. Die Obergrenze für Außenveranstaltungen liegt bei 500 Gästen, innen bei 250 Gästen. Es besteht eine Maskenpflicht auch auf den Zuschauerplätzen. Das gilt auch für Sportveranstaltungen. Weiterhin bestehen bleibt die Regelung, dass Feste in öffentlichen Räumen (also auch Gastronomiebetriebe und Sälen) nur mit maximal 25 Personen gefeiert werden dürfen.

Die Einhaltung der Maßnahmen wird von der Ordnungsbehörde kontrolliert. Die Stadt hat soeben eine entsprechende Allgemeinverfügung als Rechtsgrundlage bekannt gemacht, damit diese ab Mittwoch, 14. Oktober 2020, in Kraft treten kann. Gegenwärtig geschlossen ist aufgrund eines bestätigten Covid-19-Falls die Kita Langforthstraße. [1]

<bars title="Infektionen nachgewiesen und Personen genesen und Personen gestorben bis Oktober 2020" ymin=0 ymax=800 colors=FF0000,00FF00,000000 ylabel=10 xlabel legend grid=xy>

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Straßen

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  1. Stadt Herne, Informationen zum Coronavirus, 13. Oktober, 18:50 Uhr