Schultenstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Straße ist benannt nach dem [[Hof Schulte-Sodingen|Hof Schulte zu Sodingen]] in der Gemarkung Herne, Flur II, genannt Sodingen. <ref>VuKAH, Gemeinde-Atlas Herne 1823. Übersichts-Handriß.</ref>
Die Straße ist benannt nach dem [[Hof Schulte-Sodingen|Hof Schulte zu Sodingen]] in der Gemarkung Herne, Flur II, genannt Sodingen. <ref>VuKAH, Gemeinde-Atlas Herne 1823. Übersichts-Handriß.</ref>


Im Schatzbuch der Grafschaft Mark ([[1486]]) wird in „Soyngen“ ein „Schult“, in der Türkensteuerliste ([[1542]]) in „Herne“ der „Schulte to Soinghe“ und im Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum ([[1664]]) in der „Baurschaft Herne“ ein „Schulte zu Sodingen, ein Hof, hat eine Feuerstette“ erwähnt. Dieser war wegen der „Contribution (= Steuerleistung) durch den Herrn von Strunkede bishero befreiet worden“. Von Steinen schrieb [[1757]]: „Gegenwärtig gehöret in das Gericht Strückede ... 6) Das Haus Sodingen, und was an der einen Seite der Schmedebecke nach Herne hin gelegen ist.“ In einer Bekanntmachung vom 1. August [[1822]] teilte der Schulte zu Sodingen mit, er werde seine „Papier-Mühle bei dem Schulten-Gute zu Sodingen, ohnweit Herne gelegen, ... freiwillig meistbietend verkaufen.“
Im Schatzbuch der Grafschaft Mark ([[1486]]) wird in ''Soyngen'' ein ''Schult'', in der Türkensteuerliste ([[1542]]) in Herne der ''Schulte to Soinghe'' und im Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum ([[1664]]) in der „Baurschaft Herne“ ein „Schulte zu Sodingen, ein Hof, hat eine Feuerstette“ erwähnt. Dieser war wegen der „Contribution (= Steuerleistung) durch den Herrn von Strunkede bishero befreiet worden“. Von Steinen schrieb [[1757]]: „Gegenwärtig gehöret in das Gericht Strückede ... 6) Das Haus Sodingen, und was an der einen Seite der Schmedebecke nach Herne hin gelegen ist.“ In einer Bekanntmachung vom 1. August [[1822]] teilte der Schulte zu Sodingen mit, er werde seine „Papier-Mühle bei dem Schulten-Gute zu Sodingen, ohnweit Herne gelegen, ... freiwillig meistbietend verkaufen.“


Leopold Schütte definiert das Wort „Schulte“ wie folgt: „Das Wort ist niederdeutsch, entspricht hochdeutsch Schultheiß, Schultes, Schulz und hat sich aus dem mittelniederdeutschen Form schultete, älter schulthete, altniederdeutsch skuldhetio, entwickelt. Es bezeichnet einen Mann als denjenigen, der entweder „die Schuld (anderer) heißt, das heißt ‚benennt’ oder ‚befiehlt’, oder aber denjenigen, dem selbst die Schuld geheißen, das heißt ‚befohlen’ oder ‚genannt’ wird. Diese zweite Möglichkeit beruht auf der Tatsache, dass heißen nicht nur aktiv ‚befehlen’ bedeutet, sondern auch (passiv) ‚genannt werden’, ‚einen Namen tragen’. Demnach wäre ein Schulte derjenige, der ‚den Schuld-Namen trägt’, also selbst zur Leistung von Schuldpflichten verbunden ist." (Siehe auch "[[Schultenhof]]")<ref>[[Borgmann 1936]], S. 24</ref> <ref>"HERNE - von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße", Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Herne 1997</ref> <ref>Herner Zeitung 14.11.1938.</ref> <ref>[[Schulte 1925]], S. 85 f.</ref> <ref>[[Timm 1986]], S. 47, Nr. 708.</ref>
Leopold Schütte definiert das Wort „Schulte“ wie folgt: „Das Wort ist niederdeutsch, entspricht hochdeutsch Schultheiß, Schultes, Schulz und hat sich aus dem mittelniederdeutschen Form schultete, älter schulthete, altniederdeutsch skuldhetio, entwickelt. Es bezeichnet einen Mann als denjenigen, der entweder „die Schuld (anderer) heißt, das heißt ‚benennt’ oder ‚befiehlt’, oder aber denjenigen, dem selbst die Schuld geheißen, das heißt ‚befohlen’ oder ‚genannt’ wird. Diese zweite Möglichkeit beruht auf der Tatsache, dass heißen nicht nur aktiv ‚befehlen’ bedeutet, sondern auch (passiv) ‚genannt werden’, ‚einen Namen tragen’. Demnach wäre ein Schulte derjenige, der ‚den Schuld-Namen trägt’, also selbst zur Leistung von Schuldpflichten verbunden ist." (Siehe auch "[[Schultenhof]]")<ref>[[Borgmann 1936]], S. 24</ref> <ref>"HERNE - von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße", Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Herne 1997</ref> <ref>Herner Zeitung 14.11.1938.</ref> <ref>[[Schulte 1925]], S. 85 f.</ref> <ref>[[Timm 1986]], S. 47, Nr. 708.</ref>

Version vom 13. Februar 2018, 12:18 Uhr

Überblick
Schultenstraße-gb-2015.jpg
Bildinfo: Schultenstraße 2015



Benennung: 11. November 1954
Durch: Bauausschuss der Stadt Herne [1]
Postleitzahl: 44627
Stadtbezirk: Sodingen
Ortsteil: Herne
Kartengitter: J4
Koordinaten: 51.541194,7.243518
Letze Änderung: 13.02.2018
Geändert von: Thorsten Schmidt
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Die Straße ist benannt nach dem Hof Schulte zu Sodingen in der Gemarkung Herne, Flur II, genannt Sodingen. [2]

Im Schatzbuch der Grafschaft Mark (1486) wird in Soyngen ein Schult, in der Türkensteuerliste (1542) in Herne der Schulte to Soinghe und im Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum (1664) in der „Baurschaft Herne“ ein „Schulte zu Sodingen, ein Hof, hat eine Feuerstette“ erwähnt. Dieser war wegen der „Contribution (= Steuerleistung) durch den Herrn von Strunkede bishero befreiet worden“. Von Steinen schrieb 1757: „Gegenwärtig gehöret in das Gericht Strückede ... 6) Das Haus Sodingen, und was an der einen Seite der Schmedebecke nach Herne hin gelegen ist.“ In einer Bekanntmachung vom 1. August 1822 teilte der Schulte zu Sodingen mit, er werde seine „Papier-Mühle bei dem Schulten-Gute zu Sodingen, ohnweit Herne gelegen, ... freiwillig meistbietend verkaufen.“

Leopold Schütte definiert das Wort „Schulte“ wie folgt: „Das Wort ist niederdeutsch, entspricht hochdeutsch Schultheiß, Schultes, Schulz und hat sich aus dem mittelniederdeutschen Form schultete, älter schulthete, altniederdeutsch skuldhetio, entwickelt. Es bezeichnet einen Mann als denjenigen, der entweder „die Schuld (anderer) heißt, das heißt ‚benennt’ oder ‚befiehlt’, oder aber denjenigen, dem selbst die Schuld geheißen, das heißt ‚befohlen’ oder ‚genannt’ wird. Diese zweite Möglichkeit beruht auf der Tatsache, dass heißen nicht nur aktiv ‚befehlen’ bedeutet, sondern auch (passiv) ‚genannt werden’, ‚einen Namen tragen’. Demnach wäre ein Schulte derjenige, der ‚den Schuld-Namen trägt’, also selbst zur Leistung von Schuldpflichten verbunden ist." (Siehe auch "Schultenhof")[3] [4] [5] [6] [7]

Literatur

Lesen Sie auch

Quellen

  1. StAH, Protokollbuch des Bauausschusses der Stadt Herne 1954, Blatt 6, TOP 6 i.
  2. VuKAH, Gemeinde-Atlas Herne 1823. Übersichts-Handriß.
  3. Borgmann 1936, S. 24
  4. "HERNE - von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße", Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Herne 1997
  5. Herner Zeitung 14.11.1938.
  6. Schulte 1925, S. 85 f.
  7. Timm 1986, S. 47, Nr. 708.