Ehrenbürger: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Stadt Herne und ihre Vorläufer, nutzten die Ehren eines Ehrenbürgers um bedeutende Persönlichkeiten für ihr Engagement zu würdigen. "''Ehrenbürgerechte sind nach gängiger Rechtsauffassung ,Persönlichkeitsrechte’, die auf Lebenszeit verliehen werden und mit dem Tod der Person erlöschen''".
Die Stadt Herne und ihre Vorläufer, nutzten die Ehren eines Ehrenbürgers um bedeutende Persönlichkeiten für ihr Engagement zu würdigen. "''Ehrenbürgerechte sind nach gängiger Rechtsauffassung ,Persönlichkeitsrechte’, die auf Lebenszeit verliehen werden und mit dem Tod der Person erlöschen''"<ref>http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-herne-und-wanne-eickel/hintergrund-ehrenbuergerrechte-nur-auf-lebenszeit-page3-id8564890.html#plx2107672371</ref>.
 
Hintergrund - Ehrenbürgerrechte nur auf Lebenszeit - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-herne-und-wanne-eickel/hintergrund-ehrenbuergerrechte-nur-auf-lebenszeit-page3-id8564890.html#plx2107672371


Leider konnten die Würden politisch motiviert sein, sodass sich nachfolgende Generationen von Politiker genötigt waren, diese Würden abzuerkennen.
Leider konnten die Würden politisch motiviert sein, sodass sich nachfolgende Generationen von Politiker genötigt waren, diese Würden abzuerkennen.

Version vom 8. Juni 2016, 12:49 Uhr

Die Stadt Herne und ihre Vorläufer, nutzten die Ehren eines Ehrenbürgers um bedeutende Persönlichkeiten für ihr Engagement zu würdigen. "Ehrenbürgerechte sind nach gängiger Rechtsauffassung ,Persönlichkeitsrechte’, die auf Lebenszeit verliehen werden und mit dem Tod der Person erlöschen"[1].

Leider konnten die Würden politisch motiviert sein, sodass sich nachfolgende Generationen von Politiker genötigt waren, diese Würden abzuerkennen. Am 15. Oktober 2013 fasst der Rat der Stadt Herne folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Rat der Stadt Herne beschließt, alle Ehrenbürgerschaften der ehemaligen Städte Herne und Wanne-Eickel, die in der Zeit von 1933 - 1945 verliehen wurden, in einem symbolischpolitischen Akt abzulehnen und abzuerkennen, da diese Ehrenbürgerschaften von demokratisch nicht legitimierten Ratsversammlungen vergeben wurden und damit keinen Bestand haben.[2][3] [4]


  • 3. April 1933 (Herne), 19. April 1933 (Wanne-Eickel) Paul von Hindenburg
  • 3. April 1933 (Herne), 19. April 1933 (Wanne-Eickel)[5] Adolf Hitler (Aberkennung am 6. September 1984)
  • Am 24. Dezember 1935 wurde Otto Heinrich Flottmann zum Ehrenbürger der Stadt Herne ernannt.

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Quellen