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Um die Vorgaben des Landes umzusetzen, hat die Stadt Herne eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt zum Beispiel welche Geschäfte öffnen dürfen. Hier die wesentlichen Informationen dazu. | |||
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*jedweder Sportbetrieb sowie alle Zusammenkünfte in Sport- und sonstigen Vereinen, | |||
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*alle Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen. | |||
Eisdielen und Imbisse dürfen nur am Schalter verkaufen. Die Gasträume dürfen von Besuchern und Kunden nicht betreten werden. Restaurants ist es gestattet, jeden Tag von 6 bis 15 Uhr unter strengen Auflagen zu öffnen und außerhalb dieser Zeiten einen Abhol- und Lieferservice anzubieten. | |||
Weiterhin geöffnet bleiben unter anderem: | |||
* Einzelhandel für Lebensmittel, | |||
* die Wochenmärkte, | |||
* Abhol- und Lieferdienste, | |||
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* Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, | |||
* Tankstellen, | |||
* Banken- und Sparkassen, Poststellen, | |||
* Friseure, | |||
* Reinigungen, Waschsalons | |||
* und der Großhandel. | |||
Dienstleister und Handwerker können ihre Tätigkeiten weiter ausüben. | |||
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Version vom 13. April 2020, 08:31 Uhr
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Corona 2020
Damit das Virus sich nicht zu schnell verbreiten kann, bittet die Stadt Herne dringend darum, die durch die Behörden verkündeten Vorsichts- und Schutzmaßnahmen zu beachten. Es ist wichtig, dass alle sich daran halten.
Um die Vorgaben des Landes umzusetzen, hat die Stadt Herne eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt zum Beispiel welche Geschäfte öffnen dürfen. Hier die wesentlichen Informationen dazu.
Geschlossen beziehungsweise untersagt sind unter anderem:
- alle Gaststätten, Eisdielen, Imbisse, Bars, Clubs, Diskotheken,
- alle Theater, Kinos und Museen,
- alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und Saunen,
- alle Unterrichtsangebote in Musikschulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen,
- jedweder Sportbetrieb sowie alle Zusammenkünfte in Sport- und sonstigen Vereinen,
- Spiel- und Bolzplätze,
- alle Messen, Ausstellungen, Veranstaltungshallen, Freizeit- und Tierparks und Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,
- alle Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
Eisdielen und Imbisse dürfen nur am Schalter verkaufen. Die Gasträume dürfen von Besuchern und Kunden nicht betreten werden. Restaurants ist es gestattet, jeden Tag von 6 bis 15 Uhr unter strengen Auflagen zu öffnen und außerhalb dieser Zeiten einen Abhol- und Lieferservice anzubieten.
Weiterhin geöffnet bleiben unter anderem:
- Einzelhandel für Lebensmittel,
- die Wochenmärkte,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken- und Sparkassen, Poststellen,
- Friseure,
- Reinigungen, Waschsalons
- und der Großhandel.
Dienstleister und Handwerker können ihre Tätigkeiten weiter ausüben.
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