Urkunde 1619 Dezember 20 (Horstmar): Unterschied zwischen den Versionen
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Johannes Laurenz, substituirter Richter zu Horstmar, bekundet, daß er den Bitten des Jacob von Neuenhoff, Burgmann zu Horstmar und Neuenborg, zur Feststellung der ihm von den fürstlichen Amtleuten des Amtes Horstmar bestrittenen uralten Jagdgerechtigkeiten der Burgmänner zu Horstmar, 3 ihm benannte Zeugen eidlich zu vernehmen (''in perpetuam rei memoriam der gebühr zu examiniren''), heute stattgegeben habe, unter Beachtung | Johannes Laurenz, substituirter Richter zu [[Horstmar (Archivbestand Herne)|Horstmar]], bekundet, daß er den Bitten des Jacob von Neuenhoff, Burgmann zu Horstmar und Neuenborg, zur Feststellung der ihm von den fürstlichen Amtleuten des Amtes Horstmar bestrittenen uralten Jagdgerechtigkeiten der Burgmänner zu Horstmar, 3 ihm benannte Zeugen eidlich zu vernehmen (''in perpetuam rei memoriam der gebühr zu examiniren''), heute stattgegeben habe, unter Beachtung | ||
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==Literatur== | ==Literatur== | ||
*[[Symann 1929]] S. 11 f. Nr. 148 | *[[Symann 1929]] S. 11 f. Nr. 148 | ||
*[[Werbeck 1999]] | *[[Werbeck 1999]] | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=451&guid=00451Find_923405D6-10C4-46AE-97A9-DDFDF23329F1ACTAPRO Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V. - Lob.Hor.Ak - Horstmar, Akten und Amtsbücher] | *[http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=451&guid=00451Find_923405D6-10C4-46AE-97A9-DDFDF23329F1ACTAPRO Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V. - Lob.Hor.Ak - Horstmar, Akten und Amtsbücher] | ||
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Aktuelle Version vom 9. April 2017, 15:49 Uhr
Urkundentext
20. Dezember 1619
Horstmar
Johannes Laurenz, substituirter Richter zu Horstmar, bekundet, daß er den Bitten des Jacob von Neuenhoff, Burgmann zu Horstmar und Neuenborg, zur Feststellung der ihm von den fürstlichen Amtleuten des Amtes Horstmar bestrittenen uralten Jagdgerechtigkeiten der Burgmänner zu Horstmar, 3 ihm benannte Zeugen eidlich zu vernehmen (in perpetuam rei memoriam der gebühr zu examiniren), heute stattgegeben habe, unter Beachtung
der vom Anwalt der von Neuenhoff genau formulierten Fragestellung.
1) Der Anwalt erklärt, daß die Borgmänner zu Horstmar die Jagdgerechtigkeit, so lange er davon wisse, gehabt und gebraucht hätten. Der † Lippoldt von Canstein und andere Burgmänner hätten zu jeder Zeit, wenn sie zu Horstmar Haus gehalten oder sonst dorthin gekommen seien, mit Hunden und Winden (Windspielen) nicht nur auf ihren eigenen Gründen, sondern auch rund um Horstmar um den Berg hin und wieder gejagd. Hasen und Hühner und was sie sonst gekonnt, gefangen, und genossen. Diese Jagdgerechtigkeit sei jederzeit von den Burgmännern ohne Hinderung durch die Beamten des Hauses Horstmar
ausgeübt und fortgesetzt worden.
2) Heinrich Katerkampf, 80 Jahre alt, auf Katerkampfs Stätte frei geboren, erklärt, er habe in seiner Jugend dem † Lippolt von Canstein Dienste geleistet, sich später in Ochtorpf (Ochtrup) niedergelassen und dort Handlung (bürgerliche Nahrung) betrieben, die er jetzt mit der Haushaltung seinem Sohne überlassen habe. Er habe bei den Jagden Hülfe geleistet. Hühner und Hasen gefangen, welche, wenn man hierfür zu Horstmar keine Verwendung hatte, dem Canstein zugeschickt seien. Der † Wilhelm von Morrien sei mit seiner Jagd[gesellschaft] von Rheine nach Horstmar gekommen und habe dort rund um
Horstmar und den Berg bis an den Rhebaum. ohne den Schöppinger Berg und die Borgkämpfe, gejagt: er — Zeuge — habe ihm dabei geholfen. Einmal habe die von
Cansteinsehe Jagdgesellschaft im lehnherlichen Berge oder Holz ein Reh ins Garn gejagt, lebendig gefangen und nach Haus gebracht. Der † Canstein habe durch ihn und einen Diener das Reh dem Bischof als Geschenk überbringen lassen: dieser habe ihnen 1 Rtlr. 24 Schl. (als Lohn) gegeben. Der Zeuge bestätigt im übrigen die Rechte in gleicher Weise wie der Anwalt.
3) Johan Koeterman, 70 Jahre alt, Acker- oder Hausman, zu Darfeidt erwachsen und gesessen, erklärt: Er habe früher dem † Herman Eddeling, Verwalter der Collenborg
vor Billerbeck, gedient. Der † Lammert von Ohr sei mit einer großen Jagdgesellschaft nach Collenborg gekommen, mit Knechten, Hunden und Winden und habe im Hause seines Vaters übernachtet. Er habe am anderen Tage die Gesellschaft nach dem Berghauß im Kirspel Lahr und dann durch das Wisenbrock, Morriens Holz und an anderen Orten gelegenen Kämpfe nach Horstmar gebracht, — denn die Cansteinschen Güter und Collenburg seien damals eine Besitzung gewesen. Die Gesellschaft habe allenthalben gejagt und vor Horstmar nicht weit von Holtmarckt einen Hasen gefangen; von Ohr habe
diesen durch ihn dem † Drosten zu Horstmar schicken und schenken und sagen lassen: Er — Lambert von Ohr — sei als Nachbar hier angekommen, um seine Jagdgerechtigkeit auszuüben. Der Droste habe für das Geschenk gedankt und ihm 1 Leßeler als Lohn gegeben. Ferner sei er mit der Jagdgesellschaft nach Rusches Brock gekommen, woselbst ebenfalls ein Hase gefangen sei, dann durch Hermelings Kämpfe nach Hesseling Broicke Budden Haus. Die Jagd habe eine ganze Woche ohne irgend welche Behinderung gedauert. Lammert von Ohr, auch Philips von Viermondt und Deipenbrock zu Bulleren, hätten damals Jagd bei sich gehabt. Über die Gerechtigkeiten der Burgmänner könne er keine Aussagen machen.
4) Georg Deitmers, 70 Jahre alt, zu Horstmar geboren, erzogen und angesessen, erklärt: Er sei Pelzmacher von Jugend an und habe auf dem Cansteinschen Hof mit dem † Lippolt von Canstein, Johan von Melschede und Stephan von Neuenhoff dem er auch gedient, Handel und Wandel gehabt. Er bekundet, dalß ein Cansteinscher Jäger einmal ein im Loyering Holz gefangenes Reh eingebracht habe. Canstein habe es dem Landesfürsten geschenkt
und dieser dem überbringenden Diener ein Trinkgeld gegeben. Den Bongmännern sei die Ausübung der Jagd niemals verboten worden. Er selbst habe niemals an der Jagd teilgenommen, sondern sei jeder Zeit bei den Pferden im Stall geblieben. Auch zu seiner Zeit seien die Cansteinschen Horstmarschen Güter und Collenborg vereinigt gewesen und vor der Collenborg herum gejagdt worden.
Die Vernehmung hat in Gegenwart des unterzeichneten Notars und der Horstmarschen Bürger Conrad Cranepoel und Johan Germedo (Gamedo) stattgefunden.
Der Richter siegelt. Unterschrift des Notars Herman Langenhorst.
Kopie.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen / Vormundschaft des minderjährigen Frhrn. Friderich Clemens von Elberfeld genant von Beverfoerde. Fol. 118—124.
Literatur
- Symann 1929 S. 11 f. Nr. 148
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand