1708: Unterschied zwischen den Versionen
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: Er verlange mit den [eingepfarrten) Adeligen, Kirchmeistern, Vorstehern und Gemeinheitseingesessenen, dass die unternommenen Neuerungen rechtlicher Gebühr nach wieder abgestellt und alles in den vorigen Stand gesetzet werden möge.<ref>Urkunde 1708 April 12</ref> | |||
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: Die Eickelsche Gemeinde wird noch im Laufe des Sommers das auf dem Chor stehende Sakramentshäuschen abbrechen. Sie schenkt dieses, damit es im Kirchspiel bleibt, der [[St. Marien (Eickel)|römisch-katholischen Gemeinde]] daselbst, welche die Kosten des Abbruchs zu tragen hat. | |||
: Alles übrige soll im status quo ante verbleiben.<ref>Urkunde 1708 Juli 11</ref> | |||
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Was geschah 1708?
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Ereignisse
12. April
- Pastor J. Voß in Eckel erklärt, dass er niemals den von der Freifrau von Strünckede zur Dorneburg in der Eickelsche Kirche angelegten Bau einer neuen Begräbnisstätte, das Niederreißen der alten Sakristei, vielweniger den Wiederaufbau einer anderen an einem anderen, ganz unbequemen Ort gebilligt habe.
- Er verlange mit den [eingepfarrten) Adeligen, Kirchmeistern, Vorstehern und Gemeinheitseingesessenen, dass die unternommenen Neuerungen rechtlicher Gebühr nach wieder abgestellt und alles in den vorigen Stand gesetzet werden möge.[1]
11. Juli
- Johann Conrad Freiherr von Strünckede, Gerichtsherr zu Strünckede, Herne, Sodingen, Marnix etc., Königlich Preußischer und Clev.-Märkischer Geheimer Regierungsrat, Verwalter des Amtes Bochum und des Gerichts Castrop etc., vermittelt die Beilegung eines zwischen den eingepfarrten Adeligen und der evangelisch - lutherischen Gemeinde zu Eckel einerseits, und der Witwe Freifrau von Strünckede zur Dorneburg andererseits, wegen des von letzterer errichteten neuen Begräbnisstätte etc. ausgebrochenen Streites dahin, dass die jetzige Begräbnisstätte denjenigen Leuten, denen die alte genommen, zu ewigen Zeiten unentgeltlich bleiben soll. : Witwe Freifrau von Strünckede zahlt als Abfindung 25 Rtlr. an die Gemeinde. Die Prozesskosten werden auf das ganze Kirchspiel umgelegt, mit Ausnahme der Bauerschaft Holsterhausen und der in Eickel gelegenen Kötter des Hauses Dorneburg.
- Die Eickelsche Gemeinde wird noch im Laufe des Sommers das auf dem Chor stehende Sakramentshäuschen abbrechen. Sie schenkt dieses, damit es im Kirchspiel bleibt, der römisch-katholischen Gemeinde daselbst, welche die Kosten des Abbruchs zu tragen hat.
- Alles übrige soll im status quo ante verbleiben.[2]
Gestorben
Quellen
Das Jahr 1708 wird in folgenden Artikeln erwähnt:
- Scharpwinkelring (← Links)
- 1713 (← Links)
- 1706 (← Links)
- 1705 (← Links)
- 1704 (← Links)
- 1703 (← Links)
- 1710 (← Links)
- 1707 (← Links)
- 1698 (← Links)
- 1712 (← Links)
- Urkunde 1708 Februar 20 (← Links)
- 1711 (← Links)
- 1718 (← Links)
- Urkunde 1708 Januar 16 (← Links)
- Urkunde 1708 Februar 6 (← Links)
- Urkunde 1708 März 25 (← Links)
- Urkunde 1708 April 12 (← Links)
- Urkunde 1708 April 26 (← Links)
- Urkunde 1708 Mai 22 (← Links)
- Urkunde 1708 Juli 11 (← Links)
- Urkunde 1708 September 7 (← Links)
- Urkunde 1708 November 10 (← Links)
- 1709 (← Links)
- Johan Conrad Freiherr von Strünkede (← Links)