Johan Conrad Freiherr von Strünkede

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel



Johann Conrad von und zu Strünkede (geboren 9. Oktober 1670 auf Strünkede; gestorben 11. Januar 1742 in Kleve) Herr zu Strünkede, Marnix, Sodingen, Herne und Pöppinghausen. Gerichtsherr zu Strünkede und Castrop. Er war einer der bedeutensten Strünkedeschen Familienmitglieder.

Leben

Als ältestes von 8 Kindern des Freiherren Gotfried von Strünkede und der Sybilla Gertrud von der Reck auf Strünkede geboren wurde er schon früh an das Diplomatische bzw. Kanzlei Amt hingeführt. Nach dem Tode seines Vaters 1891 wurde er mit 11 Jahren mit der Herrschaft Strünkede belehnt. Sein Protegee wurde der Onkel Conrad von Strünkede zu Dorneburg.

Aufgrund seiner vielfältigen Tätigkeiten folgt nun ein Überblick in Stichworten:

Preuss. Diplomat, Kurator der Universität Duisburg, 1697 in Persona mit der Herrschaft und Gericht Strünkede belehnt, 1706 Beginn der Verpfändung einzelner Güter der Herrschaft Strünkede, 1708 Amtsverwalter des Amtes Bochum und Castrop nach dem Tode des Onkels, 1708 Stelle bei der Klevisch-märkischen Reg. zu Kleve und Schenkung des Schrievers Haus in der Nassauer Allee zu Kleve durch seinen Schwiegervater, 1714 - 1717 Prozeß und abschl. Zuspruch des Gerichts zu Castrop, 1725-1728 Königlicher Statthalter in preussisch Neufchatel (Schweiz), 1733 Testament mit Bestimmungen das u.a. Strünkede bleibt ungeteilt, seine Erben müssen adelig heiraten und ev. reformiert bleiben (siehe Erbansprüche nach 1777), 1734 wirkl. Geh. Etatsminister, Klevisch-Märkischer Geh. Regierungspräsident und Kanzler, 1736 Verlust der Einnahmen des Gericht Strünkede durch ein Reform-Edikt Friedrich II. zur Justizunabhängigkeit.
26. Februar 1700
Freiin Sophia Wilhelmina von Hüchtenbrock, * um 1681, + 1. Juni 1755 Hamm, ± 5. Juni 1755 Herne. Tochter Albert Georg Freiherrn von Hüchtenbrock, Herr zu Gartrop, Rodelöw, Bühl, Gahlen, Klevischer Erbkämmerer und Landkommissar (†1693) und seiner I. Ehefrau Freiin Gertrud Sophie von Diepenbrock zur Impel (*1651).

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Literatur

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Quelle