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== Ereignisse ==
'''30. Januar'''
* Wilhem van Lymborgh, wohnhaft zu Styrem, belehnt zu Mannlehnsrecht Dideriche van Backem mit dem Hof zu Berge und all seinem Zubehör, gelegen im Gericht zu Rekelinckhusen (Recklinghausen) im Kirchspiel Buye (Buer). Des weiteren bestimmt Wilhem, dass er die männlichen oder weiblichen Erben Diderichs fortan mit dem besagten Hof binnen Jahr und Tag und mit einem gewöhnlichen Herwede (Heergerät) von 60 Schillingen belehnen werde.
: Nachträglich wurde zudem die Belehnung mit dem Zehnten zu Poppinchusen, gelegen in der Herrschaft von Strünkede, in den Text interpoliert.
: Zeugen: Albert Sobbe, Hinrick van der Hove, Johan in dem Hulse, Hinrick Hemelstoter und Herman Borchartz.
: Sonstige Beteiligte: Albert Sobbe (Zeuge) / Hinrick van der Hove (Zeuge) / Johan in dem Hulse (Zeuge) / Hinrick Hemelstoter (Zeuge) / Herman Borchartz (Zeuge) <ref>http://www.westfaelische-geschichte.de/que77290</ref>
 
'''11. Juni'''
* Schadlosbrief des Ritters Wilh. v. Limburg Herrn zu Broich für seinen Schwager, den Edlen Wilh. v. Limburg Herrn zu Stierhem [Styrum] wegen dessen Verbürgung gegenüber [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Bernd van Strunkede]] für Zahlung einer jährlichen Rente von 24 Gld. Als Unterpfand dient die Broicher Weide.<ref>Urkunde 1459 Juni 11</ref>
 
 
== Gestorben ==
 
== Quellen==
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[[Kategorie:Zeitachse]]
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Was geschah 1459?

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Ereignisse

30. Januar

  • Wilhem van Lymborgh, wohnhaft zu Styrem, belehnt zu Mannlehnsrecht Dideriche van Backem mit dem Hof zu Berge und all seinem Zubehör, gelegen im Gericht zu Rekelinckhusen (Recklinghausen) im Kirchspiel Buye (Buer). Des weiteren bestimmt Wilhem, dass er die männlichen oder weiblichen Erben Diderichs fortan mit dem besagten Hof binnen Jahr und Tag und mit einem gewöhnlichen Herwede (Heergerät) von 60 Schillingen belehnen werde.
Nachträglich wurde zudem die Belehnung mit dem Zehnten zu Poppinchusen, gelegen in der Herrschaft von Strünkede, in den Text interpoliert.
Zeugen: Albert Sobbe, Hinrick van der Hove, Johan in dem Hulse, Hinrick Hemelstoter und Herman Borchartz.
Sonstige Beteiligte: Albert Sobbe (Zeuge) / Hinrick van der Hove (Zeuge) / Johan in dem Hulse (Zeuge) / Hinrick Hemelstoter (Zeuge) / Herman Borchartz (Zeuge) [1]

11. Juni

  • Schadlosbrief des Ritters Wilh. v. Limburg Herrn zu Broich für seinen Schwager, den Edlen Wilh. v. Limburg Herrn zu Stierhem [Styrum] wegen dessen Verbürgung gegenüber Bernd van Strunkede für Zahlung einer jährlichen Rente von 24 Gld. Als Unterpfand dient die Broicher Weide.[2]


Gestorben

Quellen


Das Jahr 1459 wird in folgenden Artikeln erwähnt: