19. März: Unterschied zwischen den Versionen

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==Covid-19-Infektion 2020==
Damit das Virus sich nicht zu schnell verbreiten kann, bittet die Stadt Herne dringend darum, die durch die Behörden verkündeten Vorsichts- und Schutzmaßnahmen zu beachten. Es ist wichtig, dass alle sich daran halten.
 
Um die Vorgaben des Landes umzusetzen, hat die Stadt Herne eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt zum Beispiel welche Geschäfte öffnen dürfen. Hier die wesentlichen Informationen dazu.
 
Geschlossen beziehungsweise untersagt sind unter anderem:
 
*alle Gaststätten, Eisdielen, Imbisse, Bars, Clubs, Diskotheken,
*alle Theater, Kinos und Museen,
*alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und Saunen,
*alle Unterrichtsangebote in Musikschulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen,
*jedweder Sportbetrieb sowie alle Zusammenkünfte in Sport- und sonstigen Vereinen,
*Spiel- und Bolzplätze,
*alle Messen, Ausstellungen, Veranstaltungshallen, Freizeit- und Tierparks und Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,
*alle Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
 
Eisdielen und Imbisse dürfen nur am Schalter verkaufen. Die Gasträume dürfen von Besuchern und Kunden nicht betreten werden. Restaurants ist es gestattet, jeden Tag von 6 bis 15 Uhr unter strengen Auflagen zu öffnen und außerhalb dieser Zeiten einen Abhol- und Lieferservice anzubieten.
 
Weiterhin geöffnet bleiben unter anderem:
 
*  Einzelhandel für Lebensmittel,
*  die Wochenmärkte,
*  Abhol- und Lieferdienste,
*  Getränkemärkte,
*  Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
*  Tankstellen,
*  Banken- und Sparkassen, Poststellen,
*  Friseure,
*  Reinigungen, Waschsalons
*  und der Großhandel.
 
Dienstleister und Handwerker können ihre Tätigkeiten weiter ausüben. <ref>Stadt Herne, Informationen zum Coronavirus, 19. März 2020, 13:25 Uhr</ref>
 
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Aktuelle Version vom 23. November 2024, 10:12 Uhr

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Der 19. März ist der 78. Tag des gregorianischen Kalenders (der 79. in Schaltjahren), somit bleiben 287 Tage bis zum Jahresende.

Ereignisse

vor 2 Jahren
  • 2022: In Herne wurde seit Beginn der Pandemie bei 35.727 Personen eine Infektion mit Covid-19 nachgewiesen. Aktuell infiziert sind 6.504 Personen, von denen 24 Personen stationär im Krankenhaus behandelt werden. Insgesamt sind 340 Hernerinnen und Herner im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Sieben-Tage-Inzidenz: 1.411,4 [1]
vor 3 Jahren
  • 2021: In Herne wurde seit Beginn der Pandemie bei 6.912 Personen eine Infektion mit Covid-19 nachgewiesen. Aktuell infiziert sind 621 Personen, von denen 63 stationär in Krankenhäusern behandelt werden. 6.072 Personen sind genesen. Leider wurde der Stadt Herne ein weiterer Verstorbener im Zusammenhang mit Covid-19 bekannt, ein Herr, Jahrgang 1921. Somit sind inzwischen 219 Hernerinnen und Herner im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. [2]
vor 4 Jahren
  • 2020: Heute, am Donnerstag, 19. März 2020, Stand 12 Uhr, sind in Herne bislang keine weiteren Covid-19-Infektionen bestätigt worden. Die Zahl der Infizierten in der Stadt liegt immer noch bei 13. [3]
vor 82 Jahren
vor 123 Jahren


Weitere Ereignisse


Covid-19-Infektion 2020

Damit das Virus sich nicht zu schnell verbreiten kann, bittet die Stadt Herne dringend darum, die durch die Behörden verkündeten Vorsichts- und Schutzmaßnahmen zu beachten. Es ist wichtig, dass alle sich daran halten.

Um die Vorgaben des Landes umzusetzen, hat die Stadt Herne eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt zum Beispiel welche Geschäfte öffnen dürfen. Hier die wesentlichen Informationen dazu.

Geschlossen beziehungsweise untersagt sind unter anderem:

  • alle Gaststätten, Eisdielen, Imbisse, Bars, Clubs, Diskotheken,
  • alle Theater, Kinos und Museen,
  • alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und Saunen,
  • alle Unterrichtsangebote in Musikschulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen,
  • jedweder Sportbetrieb sowie alle Zusammenkünfte in Sport- und sonstigen Vereinen,
  • Spiel- und Bolzplätze,
  • alle Messen, Ausstellungen, Veranstaltungshallen, Freizeit- und Tierparks und Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,
  • alle Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.

Eisdielen und Imbisse dürfen nur am Schalter verkaufen. Die Gasträume dürfen von Besuchern und Kunden nicht betreten werden. Restaurants ist es gestattet, jeden Tag von 6 bis 15 Uhr unter strengen Auflagen zu öffnen und außerhalb dieser Zeiten einen Abhol- und Lieferservice anzubieten.

Weiterhin geöffnet bleiben unter anderem:

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • die Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken- und Sparkassen, Poststellen,
  • Friseure,
  • Reinigungen, Waschsalons
  • und der Großhandel.

Dienstleister und Handwerker können ihre Tätigkeiten weiter ausüben. [4]

Straßen

Artikel mit diesem Datum:

Einzelnachweise

  1. Stadt Herne, Informationen zum Coronavirus, 19. März 2022
  2. Stadt Herne, Informationen zum Coronavirus, 19. März 2021, 9:50 Uhr
  3. Stadt Herne, Informationen zum Coronavirus, 19. März 2020, 13:25 Uhr
  4. Stadt Herne, Informationen zum Coronavirus, 19. März 2020, 13:25 Uhr