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Am Freitag, 11. Dezember 2020, hat der städtische Krisenstab zur Corona-Lage beraten. | |||
Die Stadt Herne bereitet aktuell eine Allgemeinverfügung vor, die weitere Maßnahmen für das Stadtgebiet beinhalten soll. Geplant ist, dass für Besucher von Senioreinrichtungen eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gelten soll. Diese Masken werden jedoch nicht von den Einrichtungen gestellt. | |||
Ebenfalls soll in der Allgemeinverfügung festgelegt werden, dass das für das Personal von Senioreneinrichtungen verpflichtend zweimal wöchentlich ein Schnelltest durchzuführen ist. Das bedeutet nicht, dass für den Publikumsverkehr Schnelltests in den Einrichtungen genommen werden. Diese Vorschläge stimmt die Stadt Herne nun mit dem Land NRW ab. Sie sind daher noch nicht gültig. | |||
Das Land NRW hat am Freitagmittag entschieden, ab Montag die Verpflichtung zum Präsenzunterricht an den Schulen auszusetzen. Darüber hat das Schulministerium in einer Schulmail die Schulen informiert. | |||
Hier Auszüge daraus: | |||
„Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, [[14. Dezember]] 2020, folgende Regelungen: | |||
*In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin beziehungsweise der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. | |||
Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. | |||
*In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. [...] | |||
*Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem [[18. Dezember]] 2020. [...] | |||
*Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist. [...] | |||
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien ([[7. Januar|7.]] und [[8. Januar]] 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am [[21. Dezember|21.]] und [[22. Dezember]] 2020. [...]“ | |||
Das Land NRW hat die Schulen gebeten die Erziehungsberechtigten entsprechend zu informieren. Die Organisation obliegt den Schulen. Die Stadt Herne hat hier keine Einflussmöglichkeiten. | |||
Unter den zuletzt gemeldeten Fällen befanden sich welche von der Realschule Strünkede und der Gesamtschule Wanne-Eickel und der Jugendeinrichtung „Die Wache“. <ref>Stadt Herne, Informationen zum Coronavirus, 11. Dezember, 16:13 Uhr</ref> | |||
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Version vom 13. Dezember 2020, 13:58 Uhr
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11. Dezember/Jahrestage/Dezember/11
Covid-19-Infektion 2020
Beratungen im Krisenstab
Am Freitag, 11. Dezember 2020, hat der städtische Krisenstab zur Corona-Lage beraten.
Die Stadt Herne bereitet aktuell eine Allgemeinverfügung vor, die weitere Maßnahmen für das Stadtgebiet beinhalten soll. Geplant ist, dass für Besucher von Senioreinrichtungen eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gelten soll. Diese Masken werden jedoch nicht von den Einrichtungen gestellt.
Ebenfalls soll in der Allgemeinverfügung festgelegt werden, dass das für das Personal von Senioreneinrichtungen verpflichtend zweimal wöchentlich ein Schnelltest durchzuführen ist. Das bedeutet nicht, dass für den Publikumsverkehr Schnelltests in den Einrichtungen genommen werden. Diese Vorschläge stimmt die Stadt Herne nun mit dem Land NRW ab. Sie sind daher noch nicht gültig.
Das Land NRW hat am Freitagmittag entschieden, ab Montag die Verpflichtung zum Präsenzunterricht an den Schulen auszusetzen. Darüber hat das Schulministerium in einer Schulmail die Schulen informiert.
Hier Auszüge daraus: „Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin beziehungsweise der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020.
Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
- In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. [...]
- Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. [...]
- Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist. [...]
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. [...]“
Das Land NRW hat die Schulen gebeten die Erziehungsberechtigten entsprechend zu informieren. Die Organisation obliegt den Schulen. Die Stadt Herne hat hier keine Einflussmöglichkeiten.
Unter den zuletzt gemeldeten Fällen befanden sich welche von der Realschule Strünkede und der Gesamtschule Wanne-Eickel und der Jugendeinrichtung „Die Wache“. [1]
<bars title="Infektionen nachgewiesen und Personen genesen und Personen gestorben bis Dezember 2020" ymin=0 ymax=4000 colors=FF0000,00FF00,000000 ylabel=10 xlabel legend grid=xy>
,Infektionen nachgewiesen,Personen genesen,Personen gestorben
05.06.,199,183,2 01.07.,248,206,2 04.08.,325,278,3 01.09.,458,422,6 01.10.,559,506,7 02.11.,1592,944,14 01.12.,3269,2557,30 11.12.,3733,2844,39 </bars>
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- ↑ Stadt Herne, Informationen zum Coronavirus, 11. Dezember, 16:13 Uhr