Urkunde 1619 März 15: Unterschied zwischen den Versionen

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Vor Henric Tünnemann, Richter und Rentmeister zu Castrop, erscheinen [[Hof Wiesmann|Jurgen Wischman]] und Margaretha Hesehäus, "zu Herne eheleutte", und verkaufen dem Phil. Arnold von Viermundt und seiner Frau Anna von Westerholdt, Eheleute zur Bladenhorst und Coppel, den vierten Teil an dem Heiermans Hofe zu [[Börsinghausen|Bosinghausen]] mit alter und neuer Gerechtigkeit, gelegen im Gericht Castrop. Diesen 4. Teil hatten die Verkäufer im Jahre [[Urkunde 1618 Dezember 17|1618 17. Dezember]] von obigem Richter von den Eheleuten [[Von Eickel (Adelsgeschlecht)|Gerhard v. Eickel]] und [[Von Gysenberg (Adelsgeschlecht)|Sybilla vom Gisenberg]] gekauft.<br />
Vor Henric Tünnemann, Richter und Rentmeister zu Castrop, erscheinen [[Hof Wiesmann|Jurgen Wischman]] und Margaretha Hesehäus, "zu Herne eheleutte", und verkaufen dem Phil. Arnold von Viermundt und seiner Frau Anna von Westerholdt, Eheleute zur Bladenhorst und Coppel, den vierten Teil an dem Heiermans Hofe zu [[Börsinghausen|Bosinghausen]] mit alter und neuer Gerechtigkeit, gelegen im Gericht Castrop. Diesen 4. Teil hatten die Verkäufer im Jahre [[Urkunde 1618 Dezember 17|1618 17. Dezember]] von obigem Richter von den Eheleuten [[Von Eickel (Adelsgeschlecht)|Gerhard v. Eickel]] und [[Von Gysenberg (Adelsgeschlecht)|Sybilla vom Gisenberg]] gekauft.<br />

Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 08:45 Uhr


Urkundentext

15. März 1619:
Vor Henric Tünnemann, Richter und Rentmeister zu Castrop, erscheinen Jurgen Wischman und Margaretha Hesehäus, "zu Herne eheleutte", und verkaufen dem Phil. Arnold von Viermundt und seiner Frau Anna von Westerholdt, Eheleute zur Bladenhorst und Coppel, den vierten Teil an dem Heiermans Hofe zu Bosinghausen mit alter und neuer Gerechtigkeit, gelegen im Gericht Castrop. Diesen 4. Teil hatten die Verkäufer im Jahre 1618 17. Dezember von obigem Richter von den Eheleuten Gerhard v. Eickel und Sybilla vom Gisenberg gekauft.
Standgenossen: Joh. Luiken, Gerichtsschreiber (dessen Unterschrift unter der Urkunde) und Heinr. Ratte, Fron.

Material : Pergament

Überlieferung : Original

Bemerkung : dabei eine etwas später angefertigte beschädigte Kopie

Siehe auch

Quelle