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{|class="wikitable"
<big>Stadtgeschichtliche Auszüge aus den '''[[Die "Duisburger Intelligenz Zettel" als historische Quelle der Orts- und Adelsgeschichte Hernes (Janik 2011)|Duisburger Intelligenz Zetteln]]'''</big>, zusammengestellt von [[Andreas Janik (2011)]]
| Consolidation||Zusammenschluss mehrere Zechen|}
 
== Jahrgang  [[1766]]==
<blockquote>
;21. Januar 1766 III/2, 28. Januar 1766 IV/2, 4. Februar 1766 V<br />
Nachdem juxta Mandatum executoriale clementissimum vom 13 May a.c., ad instantiam des Consistorial = Raths Dickhofs ec, wider die freyherrl. Erben von Strünckede, per Decretum vom 17 November, Distractio des '''Heiermanns Guths zu Horsthausen''', so auf 1890 Rthlr, und '''Doemans Guth zu Pöppinghausen''', welches auf 1317 Rthlr taxiret worden, salvo jure præferentiæ, und der vorab Vergnügung derer inseriaiirter und amuchretice possidirender Creditorum erkannt; so wird dazu Terminus primus auf den 4ten Martii, secundus auf den 4ten Junii, allemahl Nachm. Um 2 Uhr in Curia zu Bochum, und tertius auf den 10 September Nachmittags, an des Actuarii Behausung in Herne, bestimmet, welches dem Publico hiedurch und per Affixiones in Bochum, Castrop und Herne bekannt gemachet wird, damit die Kauflustige alsdann erscheinen und sich Vortheil schaffen, auch die vorzügliche hypothecarische Creditores possidentas ihre Befügnisse sub prejudicio præclusi doenmentiren können.<br />
Castrop den 21 Nov 1765
 
;21. Januar 1766 III<br />
Wir Landrichter und Assessores des Königl. Landgerichts zu Bochum ec, thun kund und fügen hiedurch zu wissen: Nachdem ad instantiam der verwittibten Hessen-Darmstädtschen Frau  =  Consistorial = Räthin Grolmanns wider der verwittibte Freyfrau v. und zu Strünckede vermöge der aus hochl. Regierung an hieseiges Landgericht erlassener allergnädigster Exectorialien ad effectum judicati, distractio nachsethender zum hause Strünckede gehöriger Güther, als: <br />
#) des [[Hof Düngelmann|Dungelmanns Guths]], so zu 1109 Rtlr 22 und 1 halben strbr.
#) Pleineckes Kotten, so zu 100 Rtlr.
#) Alstädts = Kotten, so zu 185 Rthlr 25 stbr.
#) Siepmanns = Kotten zu Hiltrop, so zu 154 Rthlr 52 und ein halben stbr.
#) Buckels = Kotten, so zu 175 Rthlr
in Edict-mässiger Müntze gewürdiget, erkannt, und Termini distractionis auf den 12 Febr., 15 April, und 20 Junii a. F., allemahl Nachm. Um 2 Uhr, auf hiesiger Königl. Landgerichtsstube anberahmet, und publica Proclamata hieselbst zu Herne und Eickel affigiret worden. Ls subhastiren wir und stellen zu jedermanns feilen Kauf vorged. Güther mit allen ihrem Recht und Gerechtigkeit, laden auch hiemit alle und jede so selbige anzukaufen lust haben, dass sie in vorged. Terminis erscheinen, den Kauf schliessen und der meistbietende in termino den Zuschlag erhalte. Urkundl. Vorgedruckten Landgerichts = siegels und Unterschriften. Bochum im Landgericht den 3 December 1765.
Bolling. Essellen, Natorp
 
;28. Januar 1766 IV/1, 4. Februar 1766 V, 11. Februar 1766 VI/1
Da ad instantiam Mandatatii des Hn Obristlieutenants v. Striebeck pro obtinendo judicato, nach denen allergnädigsten Executorialien aus hochl. Regierung von 23 Sept. a.c., wider die freyherrl. Erben v. Strünckede per Decretum vom 12 Dec., distractio derer specialiter verschriebenen Kotten, als '''Lernbring''', so zu 275 Rthlr; '''Lochthove''' zu 500 Rthlr, '''[[Hof Koop (Baukau)|Koop]]''' ad 412 Rthlr 30 stbr., und '''Tüselmann''' zu 370 Rthlr taxiret, und erkannt worden; so wird dazu terminus primus auf den 16 April, der 2te auf den 16 Julii, allemahl Nachm. In Curia zu Bochum, der letzte und 3te aber auf den 15 October Nachm. In Herne an des Actuarii Schümers Behausung angesetzet; so wird solches dem Publico hiedurch und durch Affixion dieses, in Bochum, Castrop und Herne bekannt gemacht, damit Kauflustige alsdann erscheinen, und sich Vortheil ge, so an diesen Hypothequen ein vorzügliches Recht zu haben vermeinen, solches sub præjudicio præclusi documentiren können. Bochum den 14 December 1765.
 
;21. Januar 1766 IV, 4. Februar 1766 V, 11. Februar 1766 VI
Wir Landrichter und Assessores des Königl. Landgerichts zu Bochum ec, thun kund und fügen hiedurch zu wissen: Nachdem ad instantiam der verwittibten Hessen-Darmstädtschen Frau  =  Consistorial = Räthin Grolmanns wider der verwittibte Freyfrau v. und zu Strünckede vermöge der aus hochl. Regierung an hieseiges Landgericht erlassener allergnädigster Exectorialien ad effectum judicati, distractio nachsethender zum hause Strünckede gehöriger Güther, als:
#) des '''Dungelmanns Guths''', so zu 1109 Rtlr 22 und 1 halben strbr.
#) '''Pleineckes''' Kotten, so zu 100 Rtlr.
#) '''Alstädts''' = Kotten, so zu 185 Rthlr 25 stbr.
#) '''Siepmanns''' = Kotten zu Hiltrop, so zu 154 Rthlr 52 und ein halben stbr.
#) '''Buckels''' = Kotten, so zu 175 Rthlr
in Edict-mässiger Müntze gewürdiget, erkannt, und Termini distractionis auf den 12 Febr., 15 April, und 20 Junii a. F., allemahl Nachm. Um 2 Uhr, auf hiesiger Königl. Landgerichtsstube anberahmet, und publica Proclamata hieselbst zu Herne und Eickel affigiret worden. Ls subhastiren wir und stellen zu jedermanns feilen Kauf vorged. Güther mit allen ihrem Recht und Gerechtigkeit, laden auch hiemit alle und jede so selbige anzukaufen lust haben, dass sie in vorged. Terminis erscheinen, den Kauf schliessen und der meistbietende in termino den Zuschlag erhalte. Urkundl. Vorgedruckten Landgerichts = siegels und Unterschriften. Bochum im Landgericht den 3 December 1765.
Bolling. Essellen, Natorp
 
;11. Februar 1766 VI, 25. Februar 1766 VIII
In dem ad inst. der Freyinnen Elisab. Scharlotte von Strünckede, und derer Creditoren derer von Strünckede Strünckedischen Creditoren concursus wider die Freyfrau v. Strünckede zu Dorneburg vorgewesenen primo termino distractionis, ist auf die nachstehende ad hattum gebrachte Grundstücke gebotten worden, wie folgt:
#) Auf das [[Haus Dorneburg]] nebst Wälle und Gräben, 1000 Rthlr.
#) auf das Mullershäußgen samt Garten, 80 Rtlr.
#) auf die hinterste und vorderste Baxel, p. Malterse 80 Rtlr.
#) auf den Kortekatt, 80 Rtlr.;
#) auf den alten Kamp, p. Malterse auf 150 Rtlr.
#) auf den Biesenkamp, 510 Rtlr.
#) auf die Biesenkamps = Wiese, p. Malterse auf 195 Rtlr.
#) auf die lange Wiese, p. Malterse 150 Rtlr.
#) auf die große Wiese auf Eickel schiessend, p. Malterse 200 Rtlr.
#) die Erbenkamps = Wiese 610 Rtlr.
#) das Gehölz, der Ochsenkamp, p. Malterse 90 Rtlr.
#) die Selbstrieft in der Remecker = Marck, 505 Rtlr.; Auf die Schaafstrift, auf die Pferde = Wildbahn und Monopolia ist gar nicht geboten worden.
#) auf Lennemann Hausplatz und Garten, 50 Rtlr.
#) auf Moermann 50 Rtlr.
#) auf den Kutscher 50 Rtlr.
#) auf die Schneidewiese, p. Malterse 215 Rtlr.
#) auf die vorderste Becke nebst dem Beckhöfgen, per Malterse 85 Rtlr.
#) auf die hinterste Becke, p. Malterse 105 Rthlr.
#) auf die Marckmanns Wiese, p. Malterse 80 Rtlr.
Da nun secundus terminus distractionis auf den 1 Martii präsigiret; so wird nicht nur dieses lusthabenden Ankäufern giedurch nochmahlen bekannt gemacht, sondern es werden auch Kraft gegenwärtiger Edictal-Citation, wovon eine hieselbst, die andere zu Eickel und die 3te zur Horst angeschlagen worden, alle diejenige, so an obged. Parcellen, ex quoc. Capite es auch sey, einige Forderungen zu haben vermeinen, hiemit sub pœna præclutionis & pepetui filentii verabladet, solche in ged. Termino den 1 Martii, oder längstens ante ultimum terminim den 10 Jun. A.c., durch untadelhafte Documenta oder auf andere rechtl. Art vorzubringen und zu justificiren. Bochum im Landg. den 3 December 1765
Bölling Essellen Vigore Commissionis
 
;11. Februar 1766, 18. Februar 1766, 25. Februar 1766 VIII
Demnach ad inst. Der verwittibten Frau Hofräthin Huyssen, modo deren Erben des Königl. Hohgreven zu Schwelm, Hn. Steinweg, pro obtinendo judicato, wider die freyherrl. Erben von Strünckede per Decretum vom 3ten c., die durch den Krieg ins stecken gerathene distraction des verschriebenen '''Schultenhofes in der Langfuhrt''', so zu 3155 Rthlr 14 stbr taxiret worden, inhætive erkannt worden: so werden dazu in finem distrahendi und zwar den 9 April pro primo, den 2 Julii pro secundo, allemahl Nachm. In Curia zu Bochum, und der 24 Sept. pro 3tio & ultimo an des Actuarii Schümers Behausung in Herne, Nachm. Um 2 Uhr angesetzet, welches dem Publico hiedurch und durch Artixion dieses in Bochum, Castrop und Herne bekannt gemachet wird, damit Kauflustige alsdann erscheinen und sich Vortheil schaffen; auch diejenige, so an dieser Hypothec ein vorzügliches Recht zu haben, oder sonsten ex quoc. Causa zum Widerspruch befügt zu seyn vermeinen, solches sub præjudicio præclusi längstens triduo ante ult. Terminum documentiren können.
 
;18. Februar 1766, 18. März 1766 XI, 27. Mai 1766 XXI
Nachdem ad inst. der Erben Polmanns wider die freyhrrl. Erben von Strünckede, slavo jure præforentiæ anteriorum inferiniatorum & possidentium Creditorem, distractio des '''Eckmanns Guth'''s zu Holthausen, so auf 1817 Rthlr 30 stbr, und '''Tappenguths''' aldo, so zu 1503 Rthlr 45 stbr taxiret, per Decretum vom 3. c., erkannt worden; so werden dazu termini auf den 9 April und 9 Julii Nachm. in Curia zu Bochum, der 3te aber den 8tenOctober in loco judicii, an des Actuarii Schümers Behausung in Herne, ebenfals Nachm. um 2 Uhr aus =  und angesetzet, welches dem publico hiedurch und durch Affixion dieses in Bochum, Castrop und Herne bekannt gemachet wird, damit Kauflustige alsdann erscheinen und sich Vortheil schaffen; diejenige aber, so an daran ein vorzügliches Recht oder sonst befügtes Recht, es sey ex quoc. Capite es immer wolle, zu haben vermeinen, solches binnen denen 2 ersteren Terminen, oder triduo vorm letzten, ad protocollum sub præjudicio præclusi documentiren können.
Bochum den 10 Januarii 1766
 
;18. Februar 1766 VII, 18. März 1766 XI/1
Wir Landrichter und Assessores des K. Landgerichts Bochum ec., thun kund und fügen hiemit zu wissen: Nachdem der Ev. Luther. Armen Vorstand zu Herne, bey und angezeiget, wie '''Jürgen Grimberg zu Hofstäde,''' ihnen Nahmens der Armen zu Herne, mit einer Capital = Forderung von 40 Thlr. Verhaftet, auch dafür den bey seinem unterhabenden Hofe gehörigen Garten an Backhaus = Gründen gelegen, pro speciali hypotheca constituiret, hierüber aber, da der Debitor den titulum possessionis im Grund =  und Hypothequenbuch, dato nicht berichtiget, keine gerichtl. Obligation ausgefertig und inferiniiret werden kann, des Ende zu ihrer Sicherheit, und damit die von dem Debitore ausgefertigte Verschreibung gehörig eingetragen werden möge, Citation edicalem zu extrahiren gebeten, wir auch diesem Gesuch statt gegeben; als werden Kraft gegenwärtiger Edical-Citation, wovon eine hieselbst zu Eickel und Horst affigiret worden, alle und jede, so an ged., zum '''Grimbergs = hofe''' gehörigen Garten an Backhaus = Gründen belegen eine rechtl. Ansprache ex caite dominii, hypotecæ vel ex quoc. Alio capite es auch sey, zu haben vermeinen, hiedurch petemtorie verabladet, dass sie a dato innerhalb 9 Wochen, und längstens in Termino den 20 Martii Vorm. Um 9 Uhr, ihre Gerechtsame bey hiesigem K. Landgericht ad Acta anzeigen und instisteiren, sonsten nach Verfliessung dieser Frist gewärtigen, dass ihnen nicht nur hierunter ein ewiges stillschweigen auferleget, sondern auch in Ansehung des Debitoris der titulus possessionis vorgen. Gartens für hinlängl. Berichtet, geachtet, und das Eigenthum darab auf dessen Nahmen ins Grund und Hypothequenbuch eingetragen werde. Bochum im Landg. Den 16 Jan. 1766
Bolling, Essellen, Natorp
 
;1. April 1766, XIII,1
Da in dem ad inst. der verwittibten Hessen = Darmstädtschen Frau Consistorial = Rähtin Grolmanns wider der verwittibte Freyfrau von Strünckede zu Strünckede, anberahmt gewesenem primo termino distractionis, nachstehender letzterer erblich zustehender Güther, als
#] des '''Dungelmanns''' Guths, wovon jährl. an Pacht entrichtet wird 5 Malter Roggen, 5 Malter Gerste, 4 und ein halb Malter Hafer, 3 Schweine, an Dienstgeld 3 Rthlr 30 stbr, 6 Nebendienste, so zu 2 Rthlr angeschlagen, 2 Hämmel, an Wiesengeld 2 Rthlr 15 stbr, jährl. Ein Rind zu füttern, 10 Pfund Flachs, 4 Gänse, 10 Hüner, an Gewinn ungefehr 180 Rthlr, wobey eine Leib = Eigenschaft verknüpfet.
#] '''Planckers''' Kotten, wovon jährl. Entrichtet wird 2 und ein halb Scheffel Roggen, 2 und ein halb Scheffel Gerste, an Dienst  =  und Kalbergeld 2 rthlr 30 stbr, 4 Hüner, 30 Eyer, an Gewinn ungefehr 40 bis 50 Rthlr.
#] '''Alstädts''' Kotten, wovon prästiret wird an Geld 5 Rthlr, 10 Hüner, 50 Eyer und 4 Dienste, an Gewinn ungefehr 40 bis 50 Rthlr.
#] '''Siepmanns''' Hof zu Hiltrop, wovon zur jährl. Pacht geliefert wird 6 Malter 2 Scheffel Roggen, 6 Malter Gerste, 10 Malter Hafer, 4 Rthlr. Dienstgeld, 6 Nebendienste, so zu 2 Rthlr angeschlogen, 2 Schweine, ein Hammel, 6 Pfund Flachs, 6 Hüner, ein Pf. Pfeffer, ein Pfund Siember, an Gewinn ungefehr 180 Rthlr.
#] '''Burels''' Kotten, wovon jährl. entrichtet wird 2 Scheffel Roggen und 2 Scheffel Gerste, an Dienst =  und Pachtgeld 2 Rthlr 30 stbr, für Kälbergeld und 8 Dienste 1 Rthlr 30 stbr, 6 Huner 22 und ein halben stbr,
sich keine Käuffer eingefunden;
so wird dem publico hiemit abermahlen bekannt gemacht, dass zum öffentl. Verkauf ged. Güther der 2te Terminus auf den 15 April, Nachm. Um 2 Uhr, auf hiesiger Landgerichtsstube anberahmet worden, und können lusttragende Ankäuffere sich sodann einfinden und ihren Vortheil suchen. Bochum im Landg. Den 15 Februarii 1766
 
;5. April 1766 XV, 29. April 1766 XVII,1, 6. Mai 1766 XVIII,1, 20. Mai 1766 XX, 27. Mai 1766, XXI, 3. Juni 1766.XXII,1
In dem ad inst. Der Freyinnen El. Charlotten v. Strünckede und deren Curatoren Strünckede Crudenb. Crebit. U. Strünckede = Strünckedis. Concursus, wider die Freyfrau v. Strünckede zur Dornneburg, gebohrne von Keverberg, vorgewes. 2do termino distractionis, ist auf…. Intelligenz-Blat vom 11, 13, und 25 Februarii a.c. specifice nahmhaft ge…… Parcellen weiter nichts gehöhetm ausser Nro 12, der Selbstrift in der '''Reimker = Mark''' worauf in primo termino 505 Rthlr gebotten, so mit 300 Rthlr verhöhet worden; welches so wohl, als auch dieses zur Nachricht dienet, dass ultimus terminus auf den 10. Junii präsigiret, und dieser in loco zu Eickel, werde angehalten werden. Bochum im Landgericht den 27 Martii 1766
 
;13. Mai 1766 XIX,2, 20. Mai 1766 XX, 27. Mai 1766 XXI,2
Beym Gericht zu Herne ist die Verkauffung des '''Heiermanns''' Guths zu Horsthausen, so auf 1890 Rthlr, und '''Doemanns''' Guth zu Pöppinghausen, welches auf 1317 Rthlr taxiret worden, salvo jure præserentiæ und der vorab Verggnugung derer inseriniirter und antichretice possidirender Creditoren erkannt; terminus secundus ist auf den 4 Junii, Nachm. Um 2 Uhr in Curia zu Bochum, und tertius auf den 10 September Nachm., an des Actuarii Behausung in Herne bestimmet; die dazu Lust haben, können alsdann erscheinen, auch die vorzüglichen hypothecarischen Creditores pessidentes ihrer Befügnisse sub præjudicio præclusi, documentiren.
 
;13. Mai 1766 XIX,2
Beym Gericht zu Herne, ist distractio der '''Spithauts, Langfermanns =  und Hebbergskotten in Herne''', und letzterer zu Gerte gelegen, salvo jure præfeentiæ, erkannt, der erste ist zu 85 Rthlr, der zweyte zu 112 Rthle 15 stbr, und der letzte zu 56 Rthlr taxiret, und Termini dazu auf den 12 Merz pro secundo, zu Bochum aufm Rahthause, der letzte aber den 11 Junii a. fut., in Herne an des Actuarii Behausung, allemahl Nachm. Um 2 Uhr, bestimmet worden.
 
;3. Juni 1766 XXII,2, 10. Juni 1766 XXIII,2, 17. Juni 1766 XXIV,2
Da ad inst. der verwittibten Frau Hofräthin Huyssen, modo deren Erben des K. Hochgräfen zu Schwelm, Hn. Steinweg pro obtinendo judic. wider die freyherrl. Erben von Strünnde per Decretum vom 3 Jan. die durch den Krieg ins stecken gerathene distraction des verschriebenen '''Schulten Guths in der Wingfuhrt''', so zu 3155 Rthlr 14 stbr taxiret worden, inhæsive erkannt; so werden dazu in finem distrahendi und zwarn den 2ten Julii pro secundo termino, Nachm. Um 2 Uhr in Curia zu Bochum und der 24 September pro tertio & ultimo an des Actuarii Schümers Behausung in Herne, Nachm. um 2 Uhr angesetzet, welches dem publico hiedurch und durch Affixion dieses, in Bochum, Castrop und Herne, bekannt gemachet wird, damit Kauflustige alsdann erscheinen und sich Vortheil schaffen; auch diejenige, so an dieser Hypothec ein vorzügliches Recht zu haben, oder sonsten ex quoccunque causa zum Wiederspruch befügt zu seyn vermeinen, solches sub præjudicio præclusi längstens triduo ante ultimum terminum documentiren können. Bochum den 8 Jan. 1766
 
;10. Juni 1766 XXIII,2, 17. Juni 1766 XXIV,2, 24. Juni 1766 XXV
Da ad instantiam Mandatarii des Hn Obristlieut. v. Striebeck pro obtinendo judicato, nach denen allergnädigsten Executorialien aus hochl. Regierung von 23 September a. curr., wider die freyherrl. Erben v. Strünckede, per Decretum vom 12 December distractio derer specialiter verschriebenen Kotten, als '''Lembring''', so zu 275 Rthlr; '''Lochthove''' zu 500 Rthlr, '''Koop''' ad 412 Rthlr 30 stbr., und '''Tüselmann''' zu 370 Rthlr taxiret, und erkannt worden; so wird dazu Termini auf den 16 April, 16 Julii allemahl Nachm. in Curia zu Bochum, der letzte und dritte aber auf den 15 October Nachm. in Herne, an des Actuarii Schümers Behausung an und vestgesetzet; als wird solches dem publico hiedurch und durch Affixion dieses in Bochum, Castrop und Herne bekannt gemachet, damit die Kauflustige alsdann erscheinen und sich Vortheil, auch diejenige, so an diesen Hypothequen ein vorzügliches Recht zu haben vermeinen, solches sub præjudicio præclusi documentiren können. Herne den 14 December 1765.
 
 
;1. Juli 1766, XVI,2, 8. Juli 1766, XVII,1
Zufolge einer zu Castrop-Herne und Bochum angeschlagenen Edictal = Citation, müssen alle diejenige, so an denen vom Freyherrn von Schell zu Goldschmedding, verkauften 6 Malter, ein Scheffel, 73 Ruthen Ländereyen, im Wershof gelegen, ein Recht, ex quocunque capite solches auch herruhren möge, zu haben mermeinen, solches binnen 9 Wochen peremtorischer Frist, wovon 3 vor den ersten, 3 vor den anderen, und 3 vor den letzten Termin zu halten, mithin ultimus Terminus auf den 4 September einfält, sub pœna præclusionis einbringen und justificiren.
Sign. Im Neugericht Castrop den 16 Junii 1766
 
Von entwichenen Persohnen ausserhalb Duisburgs<br />
Da Vigore Edicti vom 17 November 1764, wider nachstehende vom Beckwitschen Infanterie-Regiment entwichene Unterofficiere und Soldaten: […] '''Jac. Lohmann aus Herne''', Amts Bochumn, von des Herrn Hauptmann von Baexen. […] der Desertations-Process nach Krieges = Gebrauch erhaben worden, und dieserhalb bereits die erfolrderliche Citationes ergangen sind; so ist terminus ultimus & peremtorius auf den 30 Julii a. c. angesetzez worden , allhier des fordersamsten bey denen von Beckwithschen Regiments = Gerichten zu erscheinen, und von böslicher Verlassung ihrer Fahnen Rechenschaft zu geben, aussenbleibenden Falls aber zu gewärtigen, dass nach Vorschrift bemeldeten Edicts wider sie durch ein Krieges = Gericht erkannt werden wird. Es wird auch allen denjenigen, so von ged. Deserteurs Pfänder oder Geld in Händen haben sollten, hiedurch ernstlich aufgegeben, solches bey Vermeidung harter Strafe vor Ablauf benandten Termins dem Regimente gehörig anzuzeigen. Wesel den 18 Junii 1766 v. Beckwith General-Major
 
;15. Juli 1766 XXVIII,1
Der Freyherr von Berchem zur [[Schadeburg]], thut hiemit jedermann kund, dass S. K. M. in Preussen ihm allergnädigst erlaubet, sein allodial adelich frey Rittersitz Schadeburg nebst Recht und Gerechtigkeiten, um die darin haftende Creditoren zu befriedigen, freywillig so wohl an adelich =  als Bürgerstandes zu verkaufen, und wird Terminus dazu auf den 15 Augutsi, an des Hrn Bürgermeisters Froweins Behausung in Castrop, gesetzet; Lusthabende können sich also entweder bey dem Hn Assessor Essellen in nBochum oder dem Hrn Bürgermeister Frowein oder bey ihm auf dem Hause sich vorhero melden, und alles in Augenschein nehmen.
 
;19. August 1766, XXXIII,2, 26. August 1766, XXXIV,2, 2.September 1766, XXXV,2
Wegen distraction des '''Heiermanns''' Guthe zu Horsthausen, so auf 1890 Rthl. und '''Doemanns''' Guth zu Pöppinghausen, welches auf 1317 Rthl. taxiret worden, ist 3tius terminis auf den 10 Septemb. a. c., an des Actuarii Behausung in Herne bestimmet, auch solches per Affixiones in Bochum, Castrop, und Herne bekannt gemachet. Kauflustige können also erscheinen und die vorzügliche Hypothecarische Creditores possidentes ihre Befügnisse sub præjudico præclusi alsdann documentieren.
;26. August 1766 XXXIV,2, 16.September 1766 XXXVII
Ad instantiam des K. Hohgreven zu Schwelm, Herrn Steinweg pro obtinendo judicato wider die freyherrl. Erben v. Strünckede, soll des '''Schulten Guth in der Langfurt''', welches zu 3155 Rthl. 14 stbr taxiret worden, zum dritten und letztenmahl den 24 Sept. an des Actuarii Schümers Behausung in Herne, Nachm. Um 2 Uhr zum Verkauf angehangen werden. Es wird dieses durch Affixion in Bochum, Castrop und Herne gleichfals bekannt gemacht; Kauflustige können alsdann erscheinen, und diejenige, so an dieser Hypocheque ein vorzügliches Recht ex quacunque causa zu haben vermeinen, solches sub præjudicio prælusi, längstens ante ultimum terminum, documentiren.
 
;9.September 1766 XXXVI,1
Da der Inhaber des Sonsbrucher = Guths, Ostermann, den Kaufschilling des von der Frau Krieges = Räthin Vietor zur Crudenburg, erstandenen Guths und Kattens ec, in Termino nicht abgeführet; so soll auf allergnädigsten Befehl d. D. Cleve den 26 Junii mit Resubhastation den 20 September in Hattingen, an des Hn Gerichtsschreiber Cramers Behausung verfahren werden; Ankäuffere können sich alsdann daselbst einfinden.
 
;9.September 1766 XXXVI,2, 30.September 1766 XXXIX,2
Kraft der zu Eickel, Bochum und Dinslacken affixirten Edical = Citation vom 21 Augusti a.c., müssen alle diejenige, so an dem von dem Herrn Prediger Cramer zu Schermbeck pp. An Joh. Henr. Wilban verkauften halben '''Wilbanskotten''' zu '''Rölinghausen''' einige Ansprache, ex quocunque capite solche auch herrühre, zu haben vermeinen, solche längstens den 6 November a. curr., beym Gericht zu Eickel sub pœna perperui filentii, vorbringen und justificiren.
 
;9.September 1766 XXXIV,1, 30.September 1766, XXXIX,2, 14. Oktober 1766, XLI,1
Da sich die Erben ad intestato & expacto des unlängst verstorbenen Herrn Justitzraths Bordelius zu Castrop, coram Protocollo judiciali sich zu erben dessen Nachlassenschaft sub beneficio legis & inventarii erklärt; als werden des defuncti Creditores ohne Unterschied ad justificantum & liquidandum edicaliter in certo præjudicali termino vorgeladen, à dato 12 Wochen, längstens aber ben 20 November a.c. Vorm., zu Castrop an des Bürgers Straathaus Behausung ohngleichlich zu erscheinen, und ihre Forderungen sub pœna præclusi & perpetui filentii vorm Castroper Gericht zu verificiren.
 
;9.September 1766, XXXVI,2, 16.September 1766, XXXVII, 30.September 1766 XXXIX
Wegen distraction des '''Eckmanns = Guth zu Holthausen''', so auf 1817 Rthlr 30 stüber, und '''Tappen = Guth''' alda, welches zu 1503 Rtlr 45 stbr taxiret worden, ist tertius & ult. Terminus auf den 8ten October Nachm., an des Actuarii Schümers Behausung angesetzet; die dazu Lust haben, können alsdann erscheinen, diejenigen aber, so daran ein vorzügliches Recht ox quoc. Capite es immer wolle, zu haben vermeinen, müssen solches intra triduum vor dem Termin, ad Protocollum sub præjudico, documentiren.
 
 
;9.September 1766, XXXVI,2
Ad instantiam der Erben weyl. Königl. Justitzraths Herrn Bordelius sollen dessen verschlossene und gerichtl. Inventarisirte Mobilien von Leinwand, Spiegeln, Betten, Bettstellen,Behängselen, Stühle, Tischen, Gläser, Porcelaingeschirr, kupferne = eiserne = Höltzerne = Küchen =  und Haußgeräthe, Manns =  und Frauenkleidung, auch Ackergeräthschaft; sodann 2 Pferde, 3 Kühe und 2 Rinder im Sterbehause zu Castrop, den 15 Septemb. Und folgende Tage Vor =  und Nachm. Öffentl. Verkauft werden.
 
;9.September 1766, XXXVI,2, 30.September 1766 XXXIX, 14. Oktober 1766 XLI,1
Es hat die Wittibe J'''oh. Henr. Schmid zu Sodingen''', von dem Dieracker 2 und ein halb Scheffelsede Land, nechst '''Mummen''' Land gelegen, und auf '''Cremers''' Land schiessend, an '''Jürgen Veihof, genannt Ecker''', verkauft; diejenige, so daran etwas, ex quoc. capite zu fordern haben, müssen solches binnen 9 Wochen, längstens aber den 15 October a.c., sub præclusi & perpetui filentii, vorm Gericht zu Strünckede, justificiren.
 
 
;16.September 1766, XXXVII, 30.September 1766 XXXIX, 7. Oktober 1766 XL
Ad instantiam der Frau Krieges = Räthin Vietor, wieder die verwittibte Freyfrau von Strünckede zu Strünckede, sollen nachstehende letzterer zugehörige Grundstücke, als;
#) Des '''Leusthacken''' = Orts, so jährl. 18 Rthlr. Rendiret und zu 450 Rthlr.
#) Des '''Zoppen = Orts''', so jährl. 6 Rthlr rendiret, angeschlagen zu 150 Rthlr.
#) Die '''Wiese an der Strante''', wovon jährl. 7 Rthlr. Bezahlet worden, zu 175 Rthlr.
#) Overkampshof, so zu 2265 Rthlr.
#) '''Schlingermannskotten''', so zu 175 Rthlr.
#) '''Schlunter''', so zu 197 Rthlr. 13 stb.
endlich gewürdigt sind, auf den 15 October, 17 December a.c., und 17 Febr. A. fut., allemahl Nachm. Um 2 Uhr auf der Landgerichtsstube in Bochum, publice verkrufet werden. Liebhabere können sich alsdann einfinden.
 
 
;23.September 1766 XXXVIII, 30.September 1766 XXXIX, 7. Oktober 1766 XL
Ad instantiam des Obristlieutenants v. Striebeck, wider die freyherrlichen Erben von Strünckede, wird wegen der letztern zugehörigen und specialiter verschriebenen Kothen, als: '''Lembring''', so zu 275 Rthlr. '''Lochthove''' zu 500 Rthlr, '''Koop''' ad 412 Rthlr 30 stbr., und '''Tichelmann''' zu 370 Rthlr taxiret, tertius & ult. Terminus distarctionis auf den 15 Octob. Nachm., in Herne an des Actuarii Schümers Behausung angesetzet; die dazu Lust haben, können alsdann erscheinen, und diejenigen, so an diesen Hypothequen ein vorzügliches Recht zu haben vermeinen, solches sub præjudicio præclusi documentiren.
 
 
;2. Dezember 1766 XLVIII
Der Gruthölter zu Castrop, hat ein Scheffelsede Land auf dem Pennekamp zwischen Schülp und Heckt, und ein Scheffelsede in der Uelmes = Delle, zwischen dem Bladenhorster Pastorat =  und Koopshof Lande, verkauft; welche daran einig Recht, ex quecunque capite solches auch herrühren möge, zu haben vermeinen, müssen längstens den 31 December beym Alt = Castropschen Gericht solches sub pœna præclusi beybringen und justificiren.
 
;9. Dezember 1766 XLIX
Es sollen ad instantiam der Frau Krieges = Räthin Vietor zu Crudenburg, wieder Ostermann, genannt Sunsebruch, verschiedene Mobilien, Moventien und Kornfrüchte ec. Den 6 December a.c., an dem Sunsebrucher Hofe, dem meistbietenden verkauft werden; wes Endes lusttragende Ankäuffer sich alsdann einfinden und ihren Vortheil suchen können. Signatum im Gericht Bruch den 27 Novemb. 1766
 
;9. Dezember 1766 XLIX,2
Es sollen ad instantiam der Frau Krieges = Räthin Vietor zu Crudenburg, wieder Siepermann, genannt Kauermann, verschiedene Mobilien, Moventien und Kornfrüchte ec. Auf den 15 December a.c., aufm Kauermanns Hof, an den meistbietenden verkauft werden; die dazu Lust haben, können sich alsdann einfinden und ihren Vortheil suchen können.
 
 
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== Siehe auch ==
==Lesen Sie auch==
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== Einzelnachweise==
==Quellen==
* [[Die "Duisburger Intelligenz Zettel" als historische Quelle der Orts- und Adelsgeschichte Hernes (Janik 2011)]]
<references />
<references/>


[[Kategorie:Urkunde]]
[[Kategorie:Bergmannssprache|C]]
[[Kategorie:DAS]]
[[Kategorie:1750-1799|Urkunde 1766]]

Version vom 3. Januar 2018, 07:31 Uhr