Wilhelm Magnus (1891-?) NS-Funktionär
Wilhelm Magnus (* 2. Juli 1891) war ein einflussreicher Funktionär der NSDAP in Herne und Castrop-Rauxel. Als „Alter Kämpfer“, Stadtobersekretär und langjähriger Vorsitzender des NS-Kreisgerichts verkörpert er die personelle Verflechtung von Parteiapparat und kommunaler Verwaltung. Seine Akte im Landesarchiv NRW bietet einen tiefen Einblick in das Spannungsfeld zwischen politischer Überzeugungstätigkeit und individueller Begünstigung im „Dritten Reich“ sowie die Rekonstruktion dieser Rollen nach 1945.
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1. Herkunft und früher Werdegang
Magnus trat am 15. April 1913 in den Dienst der Königlich Preußischen Eisenbahnverwaltung. Nach dem Ersten Weltkrieg engagierte er sich gewerkschaftlich und leitete von 1919 bis 1928 die Ortsgruppe Herne der Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner. Zu dieser Zeit war er zudem Betriebsratsvorsitzender der Bahnmeisterei 38. Sein späterer politischer Wechsel zur NSDAP (Eintritt 1. Februar 1928, Mitgl. Nr. 75863) markiert den Bruch mit der traditionellen Arbeiterbewegung hin zum Nationalsozialismus.
2. Politische Karriere in der NSDAP
Magnus gehörte zum harten Kern der Herner NS-Bewegung. Seine Loyalität wurde mit dem Goldenen Ehrenzeichen honoriert.
- Führungsrollen: In den „Kampfjahren“ vor 1933 übernahm er mehrfach die Leitung der Ortsgruppe Herne, insbesondere als Stellvertreter für den späteren Oberbürgermeister Albert Meister.
- Parteijustiz: Ab 1931 war er im Untersuchungs- und Schlichtungsausschuss (UschlA) tätig. Ab April 1937 führte er den Vorsitz im Kreisgericht Herne (später Herne-Castrop-Rauxel). In dieser Funktion war er für die parteiinterne Disziplinierung und die ideologische Reinheit der Mitglieder verantwortlich.
- Mandate: Er wirkte als Ratsherr und Geschäftsführer der NSDAP-Stadtverordnetenfraktion.
3. Administrative Tätigkeit und das Städtische Altersheim
Im Juli 1933 wechselte Magnus in die Stadtverwaltung Herne. Am 8. Januar 1935 wurde er Leiter des Städtischen Altersheims. Diese Position nutzte er, um die Einrichtung im Sinne der NS-Volkswohlfahrt zu führen, wobei sein Verhalten gegenüber den Insassen nach 1945 widersprüchlich bewertet wurde.
- Der Fall Arthur Benjamin: In den Akten wird der jüdische Heimbewohner Arthur Benjamin erwähnt. Magnus behauptete später, sich für dessen Verbleib im Heim eingesetzt zu haben, hat jedoch dessen Abschiebung in das katholische Elisabethstift (und den damit verbundenen weiteren Weg der Verfolgung) letztlich nicht verhindert.
- Kriegswirtschaft: 1943 leitete er eine Ausgabestelle für Mangelwaren (Spinnstoffe/Leder). Seine Beförderung zum Stadtobersekretär (1944) wurde von der britischen Militärregierung später als rein politisches Privileg eingestuft.
3.1. Kriegsende
Magnus wurde aus dem Dienst entfernt und nahm eine Tätigkeit als "Kunstmaler-Helfer" auf um sich über Wasser zu halten. Er zog auf die Altenhöfener Straße 63.
4. Das Entnazifizierungsverfahren: „Überzeugter Nationalsozialist“ vs. „Menschlicher Vermittler“
In der Nachkriegszeit war Magnus zunächst in Kategorie III (Minderbelasteter) eingestuft. Dies bedeutete ein Berufsverbot im öffentlichen Dienst und den Verlust der Pensionsansprüche. Um seine Wiedereingliederung zu erreichen, sammelte er zahlreiche Entlastungszeugnisse (sog. Persilscheine):
- Kirchliche Fürsprache: Sowohl der evangelische Superintendent Kill als auch katholische Geistliche Villis bescheinigten ihm, die Seelsorge im Heim trotz gegenteiliger NS-Erlasse nicht behindert zu haben.
- Schutz von „Judenkäufern“: Besonders bemerkenswert ist die Aussage des Kriminalbeamten Hermann Waßmann. Magnus habe als Kreisrichter Verfahren gegen Polizisten, die in jüdischen Geschäften eingekauft hatten, gezielt „niedergeschlagen“, um deren Ausstoßung aus dem Dienst und eine Übergabe an die SS zu verhindern. Die Transkription dieser "Tat" lesen Sie hier: Persilscheine für Täter - Entlastungszeugen für Wilhelm Magnus
5. Urteil und späte Jahre
Trotz der Entlastungsversuche blieb die Bewertung der Behörden zum Glück streng. Der Justizminister von NRW und der Sonderbeauftragte hielten 1951 fest, dass die Einstufung in Kategorie III aufgrund der langen Tätigkeit als Kreisrichter „nicht offensichtlich verfehlt“ sei.
Man einigte sich schließlich auf einen Kompromiss: Magnus wurde zwar nicht rehabilitiert, erhielt aber aus „billigkeitsgründen“ Versorgungsbezüge aus seiner ursprünglichen Besoldungsgruppe (A 7a), während die kriegsbedingte Beförderung zum Stadtobersekretär annulliert wurde. Sein Antrag auf vollständige Entlastung (Kategorie V) wurde abgelehnt, da er als Funktionär das System aktiv gestützt hatte.
Quellen
- Landesarchiv NRW (Abt. Rheinland): NW 1102 / SBE Hauptausschuss Stadtkreis Herne NW 1102, Nr. 3979 Nicht online.
- Landesarchiv NRW (Abt. Rheinland): Bestand NW 1037-A/REG (Entnazifizierungsakten), Signatur 17777. Online.
- Zeitpunkt.nrw Zeitgenössische Presseberichte. Online.
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- Persilscheine für Täter - Entlastungszeugen für Wilhelm Magnus (← Links)
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