Gemeinderat (1934-1935)
Meyerhoff 1963, S. 15ff.
Nach dem Preußischen Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933[1] wurde ein Gemeinderat für Herne eingesetzt:
"Die Gemeinderäte wurden vom "Regierungspräsidenten mit Zustimmung des Gauleiters berufen. [...] als geborene Mitglieder [...] der Kreisleiter, und der rangälteste ortsanwesende Führer der SA oder [...] SS."[2] Alle Stadtverordneten und Magistratsmitglieder blieben übergangsweise als Gemeinderäte in Amt und Würde.
Leiter der Sitzungen war der Oberbürgermeister. In den Sitzungen wurden die Verwaltungsvorlagen mit dem Protokollvermerk: "Die Gemeinderäte nahmen ohne Aussprache Kenntniss"[3] abgehandelt. Wortmeldungen finden sich daher selten.
Am 2. März 1934 wurde díe Anzahl der Stadträte auf 21, die der "leitenden Beamten auf 1 Oberbürgermeister, 1 Bürgermeister (gleichzeitig Kämmerer), 2 hauptamtliche und 2 ehrenamtliche Beigeordnete"[4] festgelegt.
Die Vereidigung der 21 "Ratsherren" erfolgte am 21. Dezember 1934.
- Kreisleiter Karl Nieper
- Standartenführer der SA Markfort
- Magnus
- Wessel
- Wilde
- Korbel
- Winter
- Buddenhorn
- Eckey
- Buchholz
- Lammers
- Bongardt
- Ewert
- Döbbemann
- Boldt
- Reinartz
- Lutz
- Becker
- Pflüger
- Dr. Dustmann
- Otto von Velsen
Sitzungen waren am:
- 21. Dezember 1934
- 1. Februar 1935
- 6., 9., 11. und 28. März 1935
- 28. Mai 1935
- 19. und 27. Juni 1935
- 7. und 30. August 1935
- 30. September 1935
Am 1. April 1934 wurde die Deutsche Gemeindeordnung[5] verabschiedet, welche zum 1. Januar 1935 in Kraft trat. Schon kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes verlagerte sich die gesammte städtische Arbeit innerhalb der Verwaltung, und zwar als reine Beamtenherrschaft mit starker Einflussnahme durch die NSDAP.
Verwandte Artikel
- Stadtverordneten-Versammlung Herne 1933 (← Links)
- Stadtrat Herne (1935-1945) (← Links)
- Schaeferstraße 24 (← Links)
Quellen und Anmerkungen
- ↑ Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fisches_Gemeindeverfassungsgesetz
- ↑ Meyerhoff 1963, S. 15
- ↑ Meyerhoff 1963, S. 15
- ↑ Meyerhoff 1963, S. 16
- ↑ Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Gemeindeordnung