Hochverratssache gegen August Schuster und Genossen (1935) KPD im Untergrund

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel e. V.

Hochverratssache gegen August Schuster und Genossen (1935)

Die sogenannte „Hochverratssache gegen August Schuster und Genossen“ vor dem Oberlandesgericht Hamm zählt zu den umfangreichsten politischen Strafverfahren gegen die illegale KPD im Raum Herne in der frühen NS-Zeit. Gegenstand des Verfahrens war der versuchte Wiederaufbau der nach 1933 verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) im Unterbezirk Herne sowie in angrenzenden Industrieorten des Ruhrgebiets.

Die Verfahren wurden im Mai 1935 in zwei großen Verhandlungskomplexen abgeschlossen und betrafen insgesamt 85 Beschuldigte.

Verfahrensübersicht

Aktenzeichen: 5 O.J. 69/34
Gericht: Oberlandesgericht Hamm i. Westf., IV. Strafsenat
Vorsitz: Senatspräsident Ernst Bergmann[1]
Anklage: Generalstaatsanwaltschaft Hamm (24. März 1935)
Beschuldigte: 85 Personen
Vorwurf: Vorbereitung zum Hochverrat gemäß §§ 80, 83, 86, 86a, 87 StGB (Fassung 1934)

Die meisten Festnahmen erfolgten im Oktober und November 1934, weitere im Januar und Februar 1935. Die Untersuchungshaft wurde zunächst im Gerichtsgefängnis Dortmund und später im Zentralgefängnis Werl vollzogen.

Die Hauptverhandlung fand im Mai 1935 statt und wurde in zwei Verfahrensteile gegliedert:

  • Verfahren „Schuster und Genossen“ (11. Mai 1935)
  • Verfahren „Scheffler und Genossen“ (25. Mai 1935)

Ein Verfahrensteil gegen eine Beschuldigte, Sophie Kaiser, wurde abgetrennt.

Beschuldigte

Die Anklageschrift erfasst 85 Personen mit Beruf, Wohnort, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Festnahme- und Haftdaten sowie Aktenfundstellen. Die Angeklagten waren weit überwiegend Bergleute und Arbeiter aus Herne und seinen Ortsteilen (Sodingen, Holthausen, Börnig) sowie aus Bochum-Harpen, Kornharpen und Castrop. Fünf Frauen waren darunter. Auffällig ist, dass ein großer Teil der Angeklagten aus den östlichen Provinzen des Reiches stammte (Ost- und Westpreußen, Schlesien, Posen) – ein Umstand, den schon die Anklageschrift eigens hervorhebt.
Die personenbezogenen Daten sind in den bereits erstellten Tabellen vollständig erfasst (Anklage mit 85 Personen, Schuster-Urteil mit 42 Personen sowie eine Abgleichsliste).

Die Rolle Herne im illegalen KPD-Netzwerk

Herne bildete innerhalb der illegalen KPD-Strukturen einen eigenständigen Unterbezirk, der organisatorisch dem Raum Gelsenkirchen–Buer–Wanne-Eickel und darüber der Bezirksleitung Ruhrgebiet zugeordnet war.

Im Zentrum der Ermittlungen stand August Schuster, der von den Ermittlungsbehörden als maßgeblicher Organisator des illegalen Wiederaufbaus angesehen wurde. Schuster war bereits vor 1933 politisch aktiv und zeitweise kommunaler Funktionsträger in Herne gewesen.

Organisationsstruktur des Unterbezirks Herne

Nach den gerichtlichen Feststellungen gliederte sich der Unterbezirk in mehrere Stadtteile und Betriebszellen:

  • Herne-Mitte (Leitung: Scheffler)
  • Herne-Sodingen (Leitung: Ebrecht)
  • Herne-Holthausen (Leitung: Kropla)
  • Bochum-Harpen (geplant: Rozowski)
  • Castrop (geplant: Konik)

Hinzu kamen Betriebszellen, insbesondere im Bereich des Bergbaus (u. a. Zeche Konstantin Schacht IV/V).

Schuster vereinte innerhalb der Organisation mehrere Funktionen:

Politischer Instrukteur
Organisationsleiter
Kassierer
Literaturverantwortlicher
Kurier- und Verbindungsfunktion

Die Struktur war stark zellenförmig aufgebaut und auf konspirative Arbeitsweise ausgerichtet.

Methoden der illegalen Tätigkeit

Mitgliederbindung und Finanzierung

Die Organisation finanzierte sich über monatliche Mitgliedsbeiträge (ca. 0,50 RM). Die Einnahmen wurden über Zellen- und Stadtteilkassierer bis zur Bezirksleitung weitergeleitet.

Propaganda und Schriftenverteilung

Verbreitet wurden insbesondere:

  • „Rote Fahne“
  • „Ruhr-Echo“

Die Schriften wurden in kleinen Stückzahlen verteilt und teilweise über verdeckte Vertriebswege weitergegeben.

Tarnung und Infiltration

Ein zentrales Element der Anklage war die Behauptung, Mitglieder der illegalen KPD hätten versucht, sich in NS-Organisationen und staatliche Strukturen einzubringen (NSDAP, SA, SS, Luftschutz), um dort Schutz und Einflussmöglichkeiten zu gewinnen.

Beweisführung und Ermittlungen

Die Beweisführung stützte sich auf:

  • umfangreiche Geständnisse (insbesondere von August Schuster)
  • Zeugenaussagen der Polizei- und Staatsschutzstellen
  • beschlagnahmte Druckschriften und Aktenmaterial

Die Ermittler konnten durch die Aussagen Schusters nahezu die gesamte Organisationsstruktur rekonstruieren.

Urteile vom Mai 1935

Verfahren „Schuster und Genossen“ (11. Mai 1935)
42 Angeklagte
41 Verurteilungen
1 Freispruch

Gegen August Schuster wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren Zuchthaus verhängt. Der Senat sah grundsätzlich eine deutlich höhere Strafandrohung als möglich an, erkannte jedoch die umfassende Kooperation bei der Aufdeckung der Organisation strafmildernd an.

Verfahren „Scheffler und Genossen“ (25. Mai 1935)
42 Angeklagte
37 Verurteilungen
5 Freisprüche

Im zweiten Verfahren wurden insbesondere Funktionäre aus den Stadtteilen Herne-Mitte, Sodingen und Holthausen verurteilt. Höhere Strafen erhielten u. a. einzelne Stadtteil- und Betriebszellenleiter.

Strafzumessung und rechtliche Bewertung

Das Gericht wertete die Tätigkeit als Vorbereitung zum Hochverrat nach § 83 StGB (Fassung 1934). Entscheidend war die Einstufung der Rolle innerhalb der Organisation:

  • einfache Mitglieder: mehrjährige Zuchthausstrafen
  • Funktionäre: deutlich höhere Strafen
  • Unterstützer: teilweise geringere Strafen oder Gefängnisstrafen

Als besonders schwerwiegend galten:

  • organisatorischer Aufbau
  • Verteilung politischer Schriften
  • finanzielle Unterstützung der illegalen Strukturen

Historische Bedeutung

Die Verfahren dokumentieren exemplarisch:

  • die Verfolgung kommunistischer Untergrundstrukturen im Ruhrgebiet nach 1933
  • die frühzeitige Zerschlagung politischer Opposition durch umfangreiche Ermittlungs- und Geständnisverfahren
  • die enge Verzahnung von lokaler Industriearbeiterschaft (insbesondere Bergbau) und politischem Widerstand

Für die Stadtgeschichte Herne ist der Fall ein bedeutendes Beispiel für die politische Repression der frühen NS-Zeit und die Zerschlagung organisierter Arbeiterbewegungen. == Quellenlage == Die Auswertung basiert auf der Gesamtakte (ca. 180 Blatt), bestehend aus:

  • Anklageschrift
  • Ermittlungsberichten
  • zwei Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm
  • Nebenakten und Begleitschreiben

Die Dokumente sind teilweise nur eingeschränkt lesbar, da es sich um maschinenschriftliche Durchschläge der 1930er Jahre handelt.

Hinweis

Dieser Artikel ist eine zusammenfassende historische Auswertung der Gerichtsakte 5 O.J. 69/34 und dient der Dokumentation regionalgeschichtlicher Ereignisse im Raum Herne.

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Quellen