Heinrich Günnewig

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Heinrich Günnewig, Foto: Stadtarchiv Herne

Heinrich Günnewig (geboren am 10. Februar 1898 in Bochum; gestorben am 7. August 1981 in Düsseldorf) war in Wanne-Eickel Kommissarischer Oberbürgermeister vom 1. März 1934 bis 6. Juli 1934 und Oberbürgermeister vom 7. Juli 1934 bis 17. April 1945.

Nach dem Gymnasiumbesuch in Bochum mit Kriegsreifeprüfung zog er ab den 17. November 1916 in den Ersten Weltkrieg. Nach Rückkehr am 8. Januar 1919 nahm er das Studium der Rechtswissenschaften auf. Am 4. Juli 1921 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Danach war er als Gerichtsreferendar bei den preußischen Justizverwaltungen in Langendreer, Bochum und Hamm tätig. Am 7. Juli 1924 bestand er die Zweite Juristische Staatsprüfung.

Es folgten:
20.08.1924 bis 16.10.1924 Gerichtsassessor in Bochum,
16.10.1924 bis 12.02.1934 Rechtsanwalt in Bochum,
25.11.1932 bis 12.02.1934 Notar in Bochum.

Mitglied der NSDAP war Günnewig seit dem 1. Dezember 1931, Ende 1932 folgte die Mitgliedschaft in der SS. Er wurde Rechtsberater und Schiedsmann des Großen Schiedshofes beim Stab des SS-Abschnitt XXV. Am 1. März 1934 wurde Günnewig zunächst kommissarischer, ab dem 7. Juli 1934 dann ordentlicher Oberbürgermeister von Wanne-Eickel. Zuvor vertrat er seit dem 12. Februar 1934 den beurlaubten Wilhelm Wulf.
Am 20. April 1939 wurde er – aus Anlass des 50. Geburtstages von Adolf Hitler – von Heinrich Himmler zum SS-Sturmbannführer befördert.
Seine Zeit als Oberbürgermeister endete mit Inhaftierung durch die Militärregierung am 18. April 1945. Die offizielle Entfernung aus dem Amt erfolgte am 19. Mai 1945. Am 16. November 1948 wurde Günnewig rechtskräftig als Mitläufer ohne Vermögenssperre durch den Haupt-Berufungs-Entnazifizierungsausschuss in Bochum eingestuft. Er wurde lediglich wegen seiner Mitgliedschaft in der SS zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die damals kursierende Vermutung, Günnewig sei direkt an dem Brand der Wanner Synagoge beteiligt gewesen, konnte aber mehr als zehn Jahre nach dem Verbrechen im Prozessverlauf nicht bewiesen werden.

Am 20. November 1951 wurde er durch den Oberlandesgerichtspräsidenten als Rechtsanwalt beim Amtsgericht und beim Landgericht Düsseldorf zugelassen.[1][2]

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Quellen

  1. Stadtarchiv Herne, Aktenbestand Oberbürgermeister von Wanne-Eickel, Signatur: Best. 101 – 2 – A18
  2. 2 Rathäuser - 22 Oberbürgermeister, Publikation der Stadt Herne, November 2002, Seite 18