Grafschaft Mark und Herne

Die Grafschaft Mark war ein bedeutendes weltliches Territorium im westfälischen Raum des Heiligen Römischen Reiches. Sie entstand im Hochmittelalter und entwickelte sich unter der Herrschaft der Grafen von der Mark zu einer der einflussreichen Landesherrschaften Westfalens. Ihr Gebiet erstreckte sich beiderseits der Ruhr und umfasste neben Teilen des heutigen Ruhrgebiets auch große Gebiete des Sauerlandes und des Hellwegs. Die Grafschaft bildete über mehrere Jahrhunderte den politischen und verwaltungsgeschichtlichen Rahmen für die Entwicklung zahlreicher Ortschaften, darunter auch Herne, Baukau, Eickel, Crange und weitere Siedlungen des heutigen Stadtgebiets. [1]
Für die Geschichte Hernes ist die Grafschaft Mark insbesondere deshalb von Bedeutung, weil die Bauerschaften des heutigen Stadtgebiets über Jahrhunderte in die Verwaltungs- und Gerichtsorganisation des Amtes Bochum eingebunden waren. Zugleich bestanden örtliche Herrschaftsrechte adeliger Familien, insbesondere der Herren von Strünkede. Die Geschichte der Grafschaft ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Territorial- und Ortsgeschichte Hernes, auch wenn sich die damaligen Herrschaftsverhältnisse nicht vollständig mit den Grenzen der heutigen Stadt decken.
Geschichte
Entstehung und Aufstieg der Grafschaft
Die Wurzeln der Grafschaft Mark liegen in den politischen und herrschaftlichen Verhältnissen Westfalens im Hochmittelalter. Die Grafen von Berg-Altena verfügten über umfangreiche Besitzungen und Rechte im südlichen Westfalen. Durch Erbteilungen innerhalb des Hauses Altena entstanden unterschiedliche Linien, aus denen sich schließlich die Grafen von der Mark entwickelten.
Als Begründer der märkischen Linie gilt Graf Adolf I. von der Mark, der im späten 12. Jahrhundert die Herrschaft ausbaute. Der Name der Grafschaft leitete sich von der Burg Mark bei Hamm ab, die zum Stammsitz der Grafen wurde. Die Burg lag im Bereich des heutigen Hammer Stadtteils Mark.
Im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts erweiterten die Grafen ihr Herrschaftsgebiet durch Erbschaften, Erwerbungen, Bündnisse und militärische Auseinandersetzungen. Dabei standen sie in Konkurrenz zu benachbarten Territorialherren, darunter den Erzbischöfen von Köln, den Grafen von Berg und den Grafen von Kleve.
Die Grafschaft entwickelte sich zu einem territorialen Herrschaftsverband, in dem die Landesherren zunehmend Einfluss auf die Verwaltung, die Gerichtsbarkeit und die Erhebung von Abgaben nahmen. Die tatsächliche Herrschaftsausübung blieb jedoch durch ältere Rechte geistlicher Einrichtungen, adeliger Familien und örtlicher Gerichtsbezirke begrenzt. [1]
Die Grafschaft Mark und das Ruhrgebiet
Das Gebiet der Grafschaft Mark erstreckte sich von den nördlichen Randbereichen des Sauerlandes über das Ruhrtal bis in die nördlich gelegenen Landschaften des heutigen Ruhrgebiets. Im Norden grenzten märkische Gebiete unter anderem an das Vest Recklinghausen und das Hochstift Münster, im Westen an die Territorien des Stifts Essen und des Herzogtums Berg. Im Osten lagen weitere westfälische Herrschaften.
Die räumliche Ausdehnung war nicht mit den heutigen Verwaltungsgrenzen gleichzusetzen. Vielmehr bildeten sich über Jahrhunderte unterschiedliche Herrschafts-, Gerichts- und Verwaltungsbezirke heraus. Städte, Kirchspiele, Bauerschaften und adelige Herrschaften konnten dabei jeweils eigene Rechte besitzen.
Für den Raum Herne war insbesondere die Lage zwischen der Emscherlandschaft und den südlich gelegenen Siedlungen des märkischen Territoriums prägend. Die damalige Landschaft war überwiegend ländlich strukturiert. Landwirtschaftliche Höfe, Kotten, Waldflächen, Weiden und gemeinschaftlich genutzte Flächen bildeten die wirtschaftliche Grundlage der Bevölkerung.
Die später durch den Steinkohlenbergbau ausgelöste Industrialisierung lag noch außerhalb dieser mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Wirtschaftsordnung. Die Grafschaft Mark schuf jedoch den territorialgeschichtlichen Rahmen, in dem sich die späteren Gemeinden des mittleren Ruhrgebiets entwickelten.
Die Grafschaft Mark und die Herren von Strünkede
Für die Geschichte Hernes ist das Verhältnis zwischen der landesherrlichen Verwaltung und den örtlichen Adelsherrschaften von besonderer Bedeutung. Eine herausragende Stellung nahmen die Herren von Strünkede ein, deren namensgebender Sitz im heutigen Herner Stadtteil Baukau lag.
Die Familie von Strünkede ist seit dem 12. Jahrhundert urkundlich nachweisbar. Ihre Burg entwickelte sich zu einem bedeutenden Adelssitz im Emscherraum. Die Herren von Strünkede verfügten über Besitzungen, Lehnsrechte und weitere Herrschaftsrechte in der Umgebung. Ihre Stellung beruhte sowohl auf dem eigenen Grundbesitz als auch auf den ihnen übertragenen oder von ihnen ausgeübten Rechten.
Die Burg Strünkede war allerdings nicht mit dem Sitz der Grafen von der Mark gleichzusetzen. Während die Grafen beziehungsweise späteren Herzöge die übergeordnete Landesherrschaft ausübten, gehörten die Herren von Strünkede zum regionalen Adel. Die Beziehungen zwischen beiden Ebenen waren durch Lehnsbindungen, Besitzverhältnisse und die Ausübung verschiedener Rechte geprägt.
Auch die Geschichte der einzelnen Höfe im heutigen Herner Stadtgebiet lässt sich nicht allein aus der Zugehörigkeit zur Grafschaft erklären. Entscheidend waren jeweils die konkreten Eigentums-, Lehns- und Abgabenverhältnisse. Diese sind für einzelne Höfe in den überlieferten Urkunden, Lehnbüchern und späteren Steuer- und Katasterverzeichnissen nachzuweisen. [2]
Die Eingliederung in das Herzogtum Kleve-Mark
Mit dem Tod des Grafen Engelbert III. von der Mark im Jahr 1391 erlosch die männliche Linie der Grafen von der Mark. Die Grafschaft gelangte über Erbverbindungen an die Grafen von Kleve. Seit 1398 wurden beide Territorien dauerhaft unter einem gemeinsamen Herrscher verbunden. Damit wurde auch die bisherige klever Herrschaft Strünkede der Grafschaft Mark zugeordnet.
Im Jahr 1417 wurde Kleve zum Herzogtum erhoben. Die Grafschaft Mark blieb dabei als eigenständiger territorialer Bestandteil erhalten, stand jedoch fortan unter der Herrschaft der Herzöge von Kleve. Die Bezeichnung Kleve-Mark verweist auf diese Verbindung.
Für Herne bedeutete dieser Herrschaftswechsel keine grundlegende Neugestaltung der örtlichen Siedlungsstruktur. Die bäuerlichen Siedlungen und die bestehenden örtlichen Herrschaftsrechte blieben bestehen. Die übergeordnete Landesherrschaft wechselte, während sich die Verwaltung weiterhin auf die vorhandenen Ämter, Gerichte und örtlichen Rechtsverhältnisse stützte.
Die Stadt Herne führt in ihrer historischen Chronologie das Jahr 1368 als Zeitpunkt auf, zu dem Herne zur Grafschaft Mark gehörte und anschließend dem Herrschaftsverband Kleve-Mark zugerechnet wurde. Für die genaue Einordnung einzelner Rechte und Besitzverhältnisse sind jedoch die jeweiligen Urkunden und Lehnsbeziehungen heranzuziehen. [3]
Herne im Herrschaftsgebiet der Grafschaft Mark
Das Amt Bochum
Die Ortschaften des heutigen Herner Stadtgebiets gehörten in der märkischen Zeit überwiegend zum Amt Bochum. Dieses war ein bedeutender Verwaltungsbezirk der Grafschaft Mark und ist seit dem Mittelalter nachweisbar. Ein Amtmann der Grafen von der Mark ist für das Jahr 1327 belegt.
Das Amt Bochum umfasste ein weitläufiges Gebiet, das in ein Oberamt, ein Mittelamt und ein Niederamt gegliedert war. Diese Untergliederung erleichterte die Verwaltung und die Erhebung von Abgaben. Zum Mittelamt gehörten unter anderem die Bauerschaften Herne, Baukau, Eickel, Crange, Hiltrop, Holsterhausen und weitere Ortschaften im Umfeld des heutigen Bochum und Herne. [4]
Das Amt war keine Stadtverwaltung im heutigen Sinne. Es verband vielmehr Verwaltungsaufgaben mit der landesherrlichen Rechtsprechung, der Organisation von Abgaben und der Durchsetzung landesherrlicher Anordnungen. Die Bevölkerung lebte überwiegend in Bauerschaften, deren Höfe und Kotten die wirtschaftliche und soziale Grundstruktur bildeten.
Die Verwaltung wurde durch einen Drosten beziehungsweise andere landesherrliche Amtsträger ausgeübt. Daneben bestanden Gerichtsbezirke, die sich nicht in jedem Fall mit den Verwaltungsgrenzen deckten. Für die örtliche Geschichte sind deshalb sowohl die Amtszugehörigkeit als auch die jeweiligen Gerichts- und Lehnsverhältnisse zu berücksichtigen.
Herne, Baukau, Eickel und Crange
Die Orte des heutigen Herner Stadtgebiets waren in der märkischen Zeit keine zusammenhängende Stadtgemeinde. Es handelte sich um einzelne Siedlungen und Bauerschaften mit eigenen Höfen, Fluren und örtlichen Strukturen.
Herne war eine bäuerlich geprägte Siedlung. Seine wirtschaftliche Grundlage bildeten die Landwirtschaft und die Nutzung der umliegenden Flächen. Die älteren Siedlungs- und Flurnamen weisen auf die lange Entwicklung der Kulturlandschaft hin.
Baukau ist in den historischen Quellen unter anderem als Boko(u)we belegt. Im Jahr 1378 wird ein Gut zu Baukau erwähnt, das als Mannlehen eines Junkers Diderich van Limborch bezeichnet wird. Der Eintrag zeigt, dass neben der landesherrlichen Verwaltung konkrete Lehnsbindungen einzelner Güter bestanden. [3]
Auch Crange besaß eine eigene herrschaftliche Entwicklung. Am 10. August 1441 wurde Derick van Eykel, Droste des Amtes Bochum, durch Herzog Adolf von Kleve und Grafen von der Mark mit dem Haus geheiten ten Krangh belehnt. Die Belehnung verweist auf die enge Verbindung zwischen dem märkischen Landesherrn und dem örtlichen Adel. [3]
Eickel und die benachbarten Bauerschaften waren ebenfalls in die Verwaltungsorganisation des Amtes Bochum eingebunden. Ihre weitere Entwicklung war durch die Landwirtschaft, die örtlichen Herrschaftsverhältnisse und die kirchliche Organisation geprägt. Erst im 19. und 20. Jahrhundert wurden aus den einzelnen Gemeinden größere kommunale Einheiten gebildet.

Die Grafschaft Mark im Gebiet des späteren Wanne-Eickel
Das Schatzbuch der Grafschaft Mark von 1486
Eine zentrale Quelle für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des märkischen Gebiets ist das Schatzbuch der Grafschaft Mark von 1486. Es entstand zur Erfassung steuerpflichtiger Personen und Besitzverhältnisse und enthält zahlreiche Orts- und Personennamen.
Für die Geschichte Hernes und seiner Umgebung ist das Schatzbuch von besonderer Bedeutung, weil es die ländliche Siedlungsstruktur am Ende des Mittelalters dokumentiert. Die Einträge ermöglichen es, einzelne Höfe und Familien über die Zeit hinweg zu verfolgen, sofern sich die Namen mit weiteren Quellen abgleichen lassen.
Für Baukau sind im Schatzbuch von 1486 die Namen Gerwyn, Henrick und Derick to Boickau überliefert. Auch der Hof Koppenberg ist mit dem Namen Henrick Koppelberg vertreten. Die spätere Stadtgeschichte greift diesen Nachweis bei der Erläuterung des heutigen Straßennamens Koppenbergs Hof auf. [5]
Das Schatzbuch ist jedoch keine vollständige Volkszählung. Es diente steuerlichen Zwecken und erfasste die Bevölkerung nach den Kriterien der damaligen Abgabenordnung. Aus dem Fehlen eines Namens lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres schließen, dass eine Person oder ein Hof nicht existierte.

Schatzbuch der Grafschaft Mark
Die Türkensteuerregister und das Feuerstättenverzeichnis
Ergänzende Informationen zur Besiedlung und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen liefern die Steuerregister des 16. und 17. Jahrhunderts. Dazu gehören das Türkensteuerregister von 1598 sowie das Feuerstättenverzeichnis von 1664.
Das Türkensteuerregister von 1598 verzeichnet unter anderem den Hof Koppenberg. Das Feuerstättenverzeichnis von 1664 nennt die Erben Koppenberg mit einem Hof und einer Feuerstätte. Als Grundherr wird die brandenburgische Landesherrschaft angegeben. [5]
Das Feuerstättenverzeichnis ist für die Siedlungsgeschichte besonders aufschlussreich. Die Zahl der Feuerstätten diente als Grundlage der Erfassung und Besteuerung von Haushalten. Sie kann Hinweise auf die Größe und Struktur einer Siedlung geben, ist jedoch nicht mit einer modernen Einwohnerstatistik gleichzusetzen.
Die erhaltenen Register zeigen, dass die Geschichte der märkischen Bauerschaften nicht allein aus den Urkunden des Adels rekonstruiert werden kann. Steuerlisten und Besitzverzeichnisse geben ergänzend Auskunft über die bäuerlichen Haushalte und ihre wirtschaftlichen Verpflichtungen.

- Eine neue Türkensteuerliste - 1598
- Die Feuerstättenliste des Amtes Bochum 1664 (Herner Ausschnitt)
Die Grafschaft unter brandenburgisch-preußischer Herrschaft

Der Übergang an Brandenburg
Im Jahr 1609 starb Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg ohne direkten Erben. Daraufhin entbrannte ein langwieriger Erbfolgestreit um die Vereinigten Herzogtümer. Im Vertrag von Xanten 1614 wurden die Gebiete vorläufig zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg aufgeteilt. Die Grafschaft Mark fiel an Brandenburg, während andere Teile des Erbes an Pfalz-Neuburg gelangten.
Die märkischen Territorien wurden dadurch in den Herrschaftsverband der brandenburgischen Kurfürsten eingebunden. Die Verbindung zu Brandenburg prägte die weitere Verwaltungs- und Rechtsgeschichte der Region. Die örtlichen Verwaltungsstrukturen wurden zunächst nicht vollständig aufgehoben, sondern schrittweise an die übergeordneten Behörden angepasst.
Für die Bauerschaften des heutigen Herner Stadtgebiets blieb das Amt Bochum weiterhin ein wichtiger Verwaltungsbezirk. Die landwirtschaftliche Wirtschaftsweise und die bestehenden Hofstrukturen bestimmten weiterhin den Alltag der Bevölkerung. [1]
Der Dreißigjährige Krieg
Der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 brachte auch für die Grafschaft Mark erhebliche Belastungen. Durchziehende Truppen, Einquartierungen, Plünderungen und die Erhebung von Kontributionen beeinträchtigten das Wirtschaftsleben.
Für Herne verzeichnet die städtische Chronologie für das Jahr 1634 die Plünderung durch den schwedischen Oberst Wendt. Dieses Ereignis steht beispielhaft für die Auswirkungen des Krieges auf die ländlichen Siedlungen des Ruhrgebiets. [3]
Die Überlieferung einzelner Ereignisse ist dabei von der allgemeinen Kriegsgeschichte zu unterscheiden. Eine konkrete Plünderung belegt nicht automatisch das Ausmaß der Schäden für sämtliche Höfe einer Bauerschaft. Dafür wären ergänzende Rechnungen, Schadensverzeichnisse und örtliche Akten erforderlich.
Verwaltung und Landesaufnahme im 17. Jahrhundert
Im 17. Jahrhundert wurde die Erfassung der landesherrlichen Besitz- und Abgabenverhältnisse weiter ausgebaut. Eine wichtige Quelle ist die Landesaufnahme des Amtes Bochum aus den Jahren 1670 bis 1689.
Diese Aufnahme dokumentiert Höfe und Kotten, Flurnamen, die Lage und Beschaffenheit landwirtschaftlicher Flächen sowie Angaben zu Grundherren und den auf den Höfen lebenden beziehungsweise wirtschaftenden Personen. Auch Abgaben und Dienste werden erfasst. [6]
Für die Erforschung der Geschichte Hernes ist die Landesaufnahme besonders wertvoll, weil sie die Besitz- und Nutzungsstrukturen der Zeit vor der Industrialisierung festhält. Sie ermöglicht die Untersuchung von Hofnachfolgen, Flurnamen und den Beziehungen zwischen Grundherren und bäuerlichen Familien.
Die Überlieferung ist heute auf unterschiedliche Archive verteilt. Während Unterlagen zum Mittelamt Bochum im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, überliefert sind, befinden sich weitere Teile der Landesaufnahme im Stadtarchiv Herne. Die archivalische Überlieferung ist damit selbst ein wichtiger Bestandteil der regionalgeschichtlichen Forschung.
Verwaltungsreform von 1753
Im Jahr 1753 wurde die Verwaltung der Grafschaft Mark grundlegend reformiert. An die Stelle der älteren Amtsorganisation trat eine Einteilung in vier Kreise: den Hammischen, den Hörd(i)schen, den Altenaischen und den Wetterschen Kreis. Die Reform zielte auf eine übersichtlichere Organisation der landesherrlichen Verwaltung.
Das Gebiet um Herne blieb weiterhin Teil des märkischen Territoriums und war in die Verwaltungsstrukturen des Raumes Bochum eingebunden. Die alten Amts- und Gerichtsverhältnisse verloren durch die Kreisorganisation nicht schlagartig jede Bedeutung; vielmehr bestanden ältere Rechts- und Zuständigkeitsstrukturen teilweise fort.
Die Reform von 1753 gehört zu den letzten größeren Verwaltungsmaßnahmen innerhalb der Grafschaft Mark vor dem Ende der alten territorialen Ordnung zu Beginn des 19. Jahrhunderts. [1]

- Landesaufnahme von 1670 - 1688 im Amt Bochum
Ende der Grafschaft Mark
Napoleonische Zeit
Die napoleonischen Umgestaltungen veränderten die politische Ordnung Westfalens grundlegend. Nach dem Frieden von Tilsit 1807 wurde die Grafschaft Mark vom preußischen Staat getrennt und dem französisch dominierten Herrschaftsverband zugeordnet. Sie ging im Großherzogtum Berg auf.
Das Großherzogtum Berg erhielt eine neue Verwaltungsorganisation nach französischem Vorbild. Die älteren Ämter und Gerichtsstrukturen wurden durch neue Verwaltungseinheiten ersetzt. Für den Raum Herne bedeutete dies die Einbindung in die Mairie Herne innerhalb der Verwaltung des Ruhrgebiets.
Die Mairie umfasste mehrere Ortschaften, darunter Herne, Baukau, Horsthausen, Pöppinghausen, Bladenhorst, Hiltrop, Bickern, Crange, Eickel, Holsterhausen und Röhlinghausen. Damit wurden Siedlungen, die zuvor in unterschiedlichen örtlichen Zusammenhängen gestanden hatten, innerhalb einer gemeinsamen Verwaltungseinheit zusammengefasst. [7]
Die französisch geprägte Verwaltungsordnung brachte Veränderungen im Rechtswesen und in der Organisation der Gemeinden mit sich. Die über Jahrhunderte gewachsene territoriale Ordnung der Grafschaft Mark verlor damit ihre institutionelle Bedeutung.
Übergang an Preußen 1815
Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft wurde das Gebiet auf dem Wiener Kongress 1815 neu geordnet. Die Grafschaft Mark kam wieder unter preußische Herrschaft und wurde in die preußische Provinz Westfalen eingegliedert.
Herne gehörte fortan zum Regierungsbezirk Arnsberg und zum Kreis Bochum. Im Jahr 1844 wurde das Amt Herne eingerichtet, dem elf Gemeinden angehörten: Herne, Baukau, Horsthausen, Pöppinghausen, Bladenhorst, Hiltrop, Bickern, Crange, Eickel, Holsterhausen und Röhlinghausen. [3]
Damit endete die unmittelbare Verwaltungsgeschichte der Grafschaft Mark. Ihre Bedeutung blieb jedoch in den historischen Verwaltungsgrenzen, den archivalischen Quellen und der Entwicklung der örtlichen Gemeinden erhalten.
Die spätere Industrialisierung veränderte Herne grundlegend. Mit dem Steinkohlenbergbau, dem Eisenbahnanschluss und dem raschen Bevölkerungswachstum entwickelte sich die Region im 19. Jahrhundert von einer überwiegend landwirtschaftlich geprägten Landschaft zu einem industriellen Zentrum. Diese Entwicklung vollzog sich innerhalb einer neuen politischen und wirtschaftlichen Ordnung, deren Grundlagen nicht mehr die alten märkischen Ämter bildeten.
Bedeutung für die Herner Stadtgeschichte
Die Grafschaft Mark gehört zu den wichtigsten territorialgeschichtlichen Bezugspunkten für die Geschichte Hernes vor der Industrialisierung. Ihre Bedeutung liegt insbesondere in vier Bereichen:
- Territorialgeschichte: Die Zugehörigkeit zum Amt Bochum ordnet die Bauerschaften des heutigen Herner Stadtgebiets in die mittelalterliche und frühneuzeitliche Herrschaftsstruktur Westfalens ein.
- Adels- und Besitzgeschichte: Die Herren von Strünkede und weitere örtliche Grundherren prägten die Besitzverhältnisse, die Lehnsbindungen und die Entwicklung einzelner Höfe.
- Sozial- und Wirtschaftsgeschichte: Schatzbücher, Steuerregister und Landesaufnahmen dokumentieren die bäuerliche Bevölkerung, die Höfe und die Nutzung der Landschaft.
- Verwaltungsgeschichte: Der Übergang von der Grafschaft Mark über das Herzogtum Kleve-Mark und Brandenburg-Preußen bis zur napoleonischen Neuordnung erklärt die Entstehung der späteren Verwaltungsstrukturen im Raum Herne.
Die Geschichte der Grafschaft Mark darf dabei nicht mit der Geschichte einer einheitlichen Stadt Herne verwechselt werden. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit bestanden zahlreiche einzelne Siedlungen und Bauerschaften, deren Entwicklung durch unterschiedliche lokale Rechte geprägt war. Erst im 19. Jahrhundert entstanden aus diesen Orten größere kommunale Einheiten.
Die historischen Quellen ermöglichen es, diese Entwicklung bis auf die Ebene einzelner Höfe und Familien zurückzuverfolgen. Insbesondere das Schatzbuch von 1486, die Steuerregister des 16. und 17. Jahrhunderts und die Landesaufnahme des Amtes Bochum bilden dafür eine wesentliche Grundlage.
Literatur und Quellen
- Friemann, Heinrich: Landesaufnahme von 1670–1688 im Amte Bochum. In: Heimatbuch 1958.
- Köbler, Gerhard: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien und reichsunmittelbaren Geschlechter vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 5., vollständig überarbeitete Auflage, C. H. Beck, München 1995, S. 650.
- Pätzold, Stefan: Bochum. Kleine Stadtgeschichte. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2017, S. 21–31.
- Hildebrandt, Manfred; Frensel, Ralf; Bodeux, Jeannette; Heiserholt, Franz: Herne – von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße. Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen. Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Herne 1997.
- Stadt Herne: Die Zeit von 774 bis 1899. Stadtgeschichtliche Chronologie.
- Stadt Herne: Koppenbergs Hof. Straßenverzeichnis und Erläuterungen zu historischen Straßennamen.
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr. Kulturlandschaftsbereich Schloss Strünkede.
- Schatzbuch der Grafschaft Mark von 1486.
- Landesaufnahme des Amtes Bochum, 1670–1689.
- Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum von 1664.
Verwandte Artikel
- Die Grafschaft Mark im Gebiet des späteren Wanne-Eickel (← Links)
- Landesaufnahme von 1670 - 1688 im Amt Bochum (← Links)
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien und reichsunmittelbaren Geschlechter vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 5., vollständig überarbeitete Auflage, C. H. Beck, München 1995, S. 650.
- ↑ Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr, Beschreibung und Würdigung des Kulturlandschaftsbereichs Schloss Strünkede, KLB 255.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Stadt Herne: Die Zeit von 774 bis 1899, Stadtgeschichte, Einträge zu 1368, 1378, 1441, 1486 und 1614.
- ↑ Stefan Pätzold: Bochum. Kleine Stadtgeschichte. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2017, S. 21–31; ergänzend: Amt Bochum (Grafschaft Mark), Darstellung der historischen Amtsgliederung und der überlieferten Quellen.
- ↑ 5,0 5,1 Stadt Herne: Koppenbergs Hof, Straßenverzeichnis; Grundlage: Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux und Franz Heiserholt: Herne – von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße. Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen. Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Herne 1997.
- ↑ Heinrich Friemann: Landesaufnahme von 1670–1688 im Amte Bochum. In: Heimatbuch 1958; Kortum-Gesellschaft Bochum, Darstellung zur historischen Landesaufnahme des Amtes Bochum.
- ↑ Stadt Herne: Stadtgeschichte, Chronologie zur Zeit von 1806 bis 1815 und zur Entstehung der Bürgermeisterei Herne.
