1579

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Was geschah 1579?

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Ereignisse

11. Februar

  • Diderich van Asbeck achter dem Berge wechselt an Sibille Schall van Bell, Witwe des Arnold von Gysenberg zu Hendrichenburg, die Eigenhlrige Margarethe Volminckhoff, Tochter von Johann auf dem Volminckhave und dessen Frau Griete im Kspl. Wattensche, in der Broickbauerschaft und erhält Gerdrud Soynges, Tochter von Johann Schulten zu Soinge u. dessen Frau Catharine auf dem Gute zu Soingen, Kspl. Herne, Bscht. Soingen.[1]

13. Februar

  • Sibilla Schall van Bell, Wittib von Geisenbergh zur Henrichenburg, wechselt als Vormund ihrer Kinder an Bernhardt von Westerholt, Herrn zu Lembeck, als Vormund der unmündigen Kinder zu Westerholt an diese Gertrut Vosses, Tochter von Hermann Voß zum Geißenberge und Drude, Kspl. Herne, und empängt Jutte Borchartz, Tochter des Schulten in der Syenbecke und seiner Frau Anna, Kspl. Recklinghausen.[2]

4. April

  1. Loe hatte zwischen seinem Beisenkamps und der Wulves Wiese zwei Gossen gelegt, wodurch der Zufluß des Wassers zu Hugenpoits Wiese, Haus und Burggraben verhindert wurde.
  2. Es wird vereinbart, daß Loe die Gosse bis in die Becke von Nosthausen, wo sie sich in 2 Arme <strenge> teilt, zunächst räumen und die eine, welche nach Hugenpoits Grunde abläuft, an ihrem Fluß nicht hindern soll, damit sie ihren natürlichen Fluß halte und nach Hugenpoits Grund und Erbe das Wasser abtragen kann. Will aber Loe zur Zeit des Flößens damit seine Wiesen beflößen, so soll ihm dieses gestattet sein unter der Bedingung, daß er den Abfluß des Wassers von den Wiesen nicht verhindert oder staut durch Vorwerfen von Erdstücken. Ferner soll er für diese Zwecke das Wasser nicht länger als 5 aufeinanderfolgende Tage benutzen und innerhalb der nächstfolgenden 6 Tage nicht aufstauen.
  3. Hugenpoit und ihre Erben sind berechtigt, etwaige Verstöße gegen diesen Vertrag selbst abzustellen.
  4. Da Loe in seinem Burg= oder Hausgraben eine Gosse in weniger oder innerhalb 3 Jahren angelegt hat und festgestellt worden ist, daß dadurch die Wiesen der Gebrüder von Hugenpoit merklich bestaut und beschädigt sind, so ist vereinbart, daß die Grundgosse zwar bleiben, aber nur gebraucht werden soll, lassen will, jedoch nicht in der Sommerzeit, wenn in den Wiesen das Gras oder Heu groß ist, sondern zu einer anderen Zeit, damit den von Hugenpoit kein Schaden zugefügt werde.
  5. Da die von Hugenpoit in der Becke zwischen ihren Wiesen hinter der Dornenburgh und den Beckwiesen einen Damm oder ein Stauwerk für die Beflößung der Wiesen angelegt hatten, und Loe angibt, daß dadurch das Wasser auf seine daneben liegende Wiese und unter das Rad seiner Oelmühle gestaut würde, erklären sie, dort einen Kasten für die gelegentliche Beflößung der Wiese anlegen zu wollen, sobald vom Loe seine im ersten Artikel festgesetzten Verpflichtungen erfüllt habe.
  6. Ferner soll dem vom Loe und seinen Erben gestattet sein, die Schütte des Kastens aufzuziehen, wenn sie auf der Mühle Oel herstellen <olie schlain> wollen, damit das Wasser soviel wie möglich abfalle und die Wiesen nicht zur Unzeit bestaut werden. Die Schütte sind von ihnen wieder einzusetzen. Sobald Loe die Becke geräumt hat, wollen die Gebrüder Hugenpoit an seiner Öhlmühle <olischlagh> zwischen seiner und ihrer Wiese hinter der Dornenburgh einen Damm anlegen, um Wasser auf ihre Wiese zu leiten.
  7. Die Gebrüder Hugenpoit und ihre Erben dürfen das Wasser, welches hinter Loes Garten fließt, falls dieser hiervon zur Beflößung seiner Wiese der Erlenkamp genannt eine genügende Menge zur Verfügung gehabt, an dem großen Eickelborne zur Beflößung ihrer Wiese und des Erlenkamps auf der Korten Becke ebenfalls gebrauchen.

9. Mai

  1. 2 Scheffel Gersten ab, welche jährlich aus Kruissmans Gut zu Rimke zu liefern sind, samt allen Gerechtigkeiten an diesem Gut und an der Bleiche längs dem Mühlenbach und seinen Grenzen <anschotten>,
  2. ferner 2 Scheffel Land hinter dem Hackenkamp, welches an Diederich Artman für 30 Taler verpfändet ist.
  • Die Eheleute von Asschebruch überlassen dagegen den Eheleuten vom Loe
  1. 1 1/2 Scheffel Gerste aus Vierhuis Kuhkamp zu Grumme, früher in Bungeners Gut zu Hoffstete gehörig,-
  2. 2 Scheffel Land an dem Plattenweg am Grummeschen Kirch weg. Vorgenosse ist Dickman zu Grumme.
  3. Ferner 1 1/2 Scheffel Land, welches mit einem Ende in Dickmans Land sich erstreckt,-
  4. noch 1/2 Scheffel Land, welches auf die Schwartebecke schießt.

23. Mai

  • Vor Detmar van Dinsing, Richter zu Bokum, erklärt Jungfer Johann[a] von Strunckede, welcher ihrer Großmutter Maregrett von Assbeck, Witwe van Strunckede, alle ihre fahrenden Güter nebst 3 gerichtlichen Verschreibungen über 300 Tlr. an Otten von der Dorneburg gen. Aschebroick, über 250 Goldg. an Johann von der Recken, Drost zu Blanckenstein, mit dem Willebrief des Diederich von Asbeck verschrieben hatte, dass diese Verschreibungen nicht gelten sollen, wenn sie vor ihrer Großmutter stürbe.[3]


Gestorben

Quellen

  1. Urkunde 1579 Februar 11
  2. Urkunde 1579 Februar 13
  3. Urkunde 1579 Mai 23

Das Jahr 1579 wird in folgenden Artikeln erwähnt: