Heinrich Günnewig: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Heinrich Günnewig''',  (geboren 10. Februar 1889 in Bochum; gestorben 7. August 1981 in Düsseldorf), NSDAP, Kommissarischer Oberbürgermeister von März 1934 bis Juli 1934,  Oberbürgermeister von Juli 1934 bis April 1945
'''Heinrich Günnewig''',  (geboren 10. Februar 1898 in Bochum; gestorben 7. August 1981 in Düsseldorf), NSDAP, Kommissarischer Oberbürgermeister von März 1934 bis Juli 1934,  Oberbürgermeister von Juli 1934 bis April 1945
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Als Nachfolger des ersten Wanne-Eickeler Oberbürgermeisters Wilhelm Kiwit setzten die Nazis einen Mann aus ihren Reihen ein. Heinrich Günnewig war Rechtsanwalt und Notar und seit den 1930er Jahren Rechtsreferent beim Stab des SS-Abschnittes XXV. Nach Kriegsende wurde er lediglich wegen seiner Mitgliedschaft in der SS zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die damals kursierende Vermutung, Günnewig sei direkt an dem Brand  der Wanner Synagoge beteiligt gewesen, konnte aber mehr als zehn Jahre nach dem Verbrechen im Prozessverlauf nicht bewiesen werden.
Als Nachfolger des ersten Wanne-Eickeler Oberbürgermeisters Wilhelm Kiwit setzten die Nazis einen Mann aus ihren Reihen ein. Heinrich Günnewig war Rechtsanwalt und Notar und seit den 1930er Jahren Rechtsreferent beim Stab des SS-Abschnittes XXV. Nach Kriegsende wurde er lediglich wegen seiner Mitgliedschaft in der SS zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die damals kursierende Vermutung, Günnewig sei direkt an dem Brand  der Wanner Synagoge beteiligt gewesen, konnte aber mehr als zehn Jahre nach dem Verbrechen im Prozessverlauf nicht bewiesen werden.

Version vom 25. Januar 2018, 14:42 Uhr

Heinrich Günnewig, Foto: Stadtarchiv Herne

Heinrich Günnewig, (geboren 10. Februar 1898 in Bochum; gestorben 7. August 1981 in Düsseldorf), NSDAP, Kommissarischer Oberbürgermeister von März 1934 bis Juli 1934, Oberbürgermeister von Juli 1934 bis April 1945

Als Nachfolger des ersten Wanne-Eickeler Oberbürgermeisters Wilhelm Kiwit setzten die Nazis einen Mann aus ihren Reihen ein. Heinrich Günnewig war Rechtsanwalt und Notar und seit den 1930er Jahren Rechtsreferent beim Stab des SS-Abschnittes XXV. Nach Kriegsende wurde er lediglich wegen seiner Mitgliedschaft in der SS zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die damals kursierende Vermutung, Günnewig sei direkt an dem Brand der Wanner Synagoge beteiligt gewesen, konnte aber mehr als zehn Jahre nach dem Verbrechen im Prozessverlauf nicht bewiesen werden.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Stadt Herne


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Quellen

Stadtarchiv Herne:

Bestand Oberbürgermeister

2 Rathäuser - 22 Oberbürgermeister, Publikation der Stadt Herne, November 2002