Gedenkstätte für die Grubenunglücke 1959 und 1967 auf der Zeche Shamrock I/II, Abt. 100: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Version vom 30. Dezember 2016, 14:06 Uhr

Gedenkstätte Grubenunglücke 1959/67 Zeche Shamrock I/II
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Bildinfo: Gedenkstätte GrubenunglückeBild: Andreas Janik
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Gedenkstätte für die Grubenunglücke 1959 und 1967 auf der Zeche Shamrock I/II, Abt. 100, Nr. 1-7

Am 29. Juli 1959 kostete ein Strebabbruch sieben Bergleuten, wenige Wochen später am 9. September 1959 zwei Bergleuten das Leben. Bei einem weiteren Unglücksfall am 29. September 1967 starben vier Bergleute. Zur Erinnerung wurde diese Gedenkstätte errichtet. Auf zwei Bronzetafeln und einer Skulptur eines trauernden Bergmannes wird der Toten gedacht.

Tafel 2. Bild: Gerd Biedermann
(Tafel 1/links) Zum Gedenken an die am 29. Juli 1959 verunglückten Bergleute der Zeche Shamrock I/II – Hibernia AG
(Tafel 2/rechts) Zum Gedenken an die am 29. September 1967 verunglückten Bergleute der Zeche Shamrock I/II – Hibernia AG.

Denkmalschutz

Die Grabanlage wurde am 12. April 2004 unter der Nr. 675-63/DL-04 in die Denkmalliste der Stadt Herne eingetragen. Nachfolgend die Gründe:

Objektbeschreibung

Bei der Grabanlage handelt es sich um eine langgestreckte Anlage, die mit 11 Gräbern belegt ist und durch Natursteinmauern eingefasst ist. Rechts und links wird die Natursteinmauer durch jeweils einen größer angeordneten Natursteinmauerblock begrenzt. Hier sind Schrifttafeln angeordnet, die auf die Grubenunglücke hinweisen.

Mittelpunkt der Anlage ist eine etwa 2m hohe, knieende Bergmannsfigur, in deren rechter, gesenkter Hand eine ebenfalls gesenkte Bergmannslampe liegt. Die Figur ist in Bronze gegossen und signiert "Guss Schmäke Düsseldorf"[1]. Ein ausführender Künstler ist nicht erkennbar. Die Bergmannsfigur kniet auf einem Sockel aus Natursteinplatten.

Denkmalwert ist die gesamte Grabanlage mit Bronzefigur und Einfassungsmauern sowie Grabfeld und ihren Grabplatten.

Begründung des Denkmalwertes

Die Grabanlage wurde als Ehrenmal für die Grubenunglücke vom 19. Juli 1959 sowie 29. September 1967 auf der Schachtanlage vereinigte Shamrock ½ im Auftrag der Eigentümergesellschaft Hibernia AG errichtet.

Am 29. Juli 1959 ereignete sich im “Flöz Präsident” ein Grubenunglück, das sieben Todesopfer forderte. Ein Gebirgsschlag, der so heftig war, dass er sogar über Tage zu hören war und von der Erdbebenwarte in Bochum registriert wurde, war die Ursache der Katastrophe.

Schon bei der ersten Befahrung der Unglücksstelle hatte sich gezeigt, dass keine Hoffnung bestand, die sieben von der hereingebrochenen Kohle verschütteten Knappen noch lebend zu bergen. Erst Anfang September gelang es den Bergungstrupps, die letzen der sieben getöteten Bergleute zu bergen.

Am 29. September 1967 ereignete sich im “Flöz Röttgersbank” ein Grubenunglück, das vier Todesopfer forderte. Die vier Bergleute arbeiteten in einem steilen Abbaubetrieb in 860 m Tiefe, am tiefsten Punkt des Abbaues auf Shamrock. Ohne Vorwarnung brachen plötzlich Kohlenmassen auf 50 m Länge mit unvorstellbarer Gewalt in das Streb ein und begruben vier Bergleute. Das Unglück wirkte um so erschütternder, da das Grubenfeld Ende Oktober 1967 stillgelegt werden sollte. Laut Gutachten waren die vier Bergleute auf der Stelle tot. Erst nach 60 Tagen konnten die verschütteten Bergleute geborgen werden.

Für die Erhaltung und Nutzung liegen hinsichtlich der Gestaltung künstlerische Gründe und hinsichtlich der hier dokumentierten Geschichte des Bergbaues wissenschaftliche Gründe für den Denkmalwert vor.

Für den Denkmalwert sprechen aber auch hinsichtlich der Anordnung der Anlage auf dem Südfriedhof städtebauliche Gründe.[2]

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Veröffentlichung im Wiki der Herner Stadtgeschichte mit freundlicher Genehmigung der Stadt Herne, Untere Denkmalbehörde.

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Quellen

  1. http://www.kunstgiesserei-schmaeke.de/chronik.html
  2. Eintragung der Grabanlage für die Opfer der Grubenunglücke auf der Zeche Shamrock 1/2, Abt. 100 Nr.1-7, auf dem Südfriedhof an der Wiescherstraße, Stadtbezirk Sodingen, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Vorlage - 2004/0034 http://herne.ratsportal.net/bi2/vo020.asp?VOLFDNR=416#allrisBV