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== Jahrgang  [[1760]]<ref>aus: [[Andreas Janik (2011)]]</ref>==
<big>Stadtgeschichtliche Auszüge aus den '''[[Die "Duisburger Intelligenz Zettel" als historische Quelle der Orts- und Adelsgeschichte Hernes (Janik 2011)|Duisburger Intelligenz Zetteln]]'''</big>, zusammengestellt von [[Andreas Janik (2011)]]
 
== Jahrgang  [[1760]]==
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1. Januar 1760, I <br />
;1. Januar 1760, I <br />
In der Nacht vom 13 auf den 14 Dec 2759 [1759] hat eine Diebesbande an der Köche und den Kellern des adelichen [[Haus Dorneburg|Hauses Dornburg]] die Fenstern und Thürn gewaltsamer Weise erbrochen, und folgende Sachen geraubet. 1) Einen grossen gelb = kupfernen Kessel mit einem roth = kupfernen Rande, so vorne rund und hinten platt ist. 2) Eine grosse roth = kupferne Casseroll mit 2, Ohren. 3) a.[2] gelb = kupferne kleine Casserolen, wovon eine mit einem Stiel, die andere ohne Stiel. 4) Eine Diegelpfanne mit 3 Eisenfüßen, nnd [und] einem Eisenstiel. 5) Ein roth = kupferner Theepot. 6) 2 grosse zinnerne Schüsseln. 7) 2. dito kleinere. 8) 6 zinnerne Tellers, auf welchen ein Wapen gezeichnet. 9) 6 Löffeln. 10) Eine feine Serviette. 11) Eine Schnupftobacks Dose. 12) Ein braun Töpfchen mit 6 Kannen Butter. 16) 2 erdene Töpfe, jedes mit 4 Kannen Butter. 17) Noch ein Töpfen, qorin 3 Kannen Butter. 18) Ein kleines Zinnen = Kängen mit 2 Ohren. 19) Ein Paar Manns = Stifelen. Solte nun jemand von diesen Sachen einige Nachricht erhalten, oder die Thätere in Erfahrung bringen, der wird ersuchet ssolches auf dem Hause Dornburg unweit Eickel anzuzeigen, wogegen derselbe ein billiges douceur zu gewärtigen hat, und sein Nahm auf Verlangen verschwiegen werden soll.
In der Nacht vom 13 auf den 14 Dec 2759 [1759] hat eine Diebesbande an der Köche und den Kellern des adelichen [[Haus Dorneburg|Hauses Dornburg]] die Fenstern und Thürn gewaltsamer Weise erbrochen, und folgende Sachen geraubet. 1) Einen grossen gelb = kupfernen Kessel mit einem roth = kupfernen Rande, so vorne rund und hinten platt ist. 2) Eine grosse roth = kupferne Casseroll mit 2, Ohren. 3) a.[2] gelb = kupferne kleine Casserolen, wovon eine mit einem Stiel, die andere ohne Stiel. 4) Eine Diegelpfanne mit 3 Eisenfüßen, nnd [und] einem Eisenstiel. 5) Ein roth = kupferner Theepot. 6) 2 grosse zinnerne Schüsseln. 7) 2. dito kleinere. 8) 6 zinnerne Tellers, auf welchen ein Wapen gezeichnet. 9) 6 Löffeln. 10) Eine feine Serviette. 11) Eine Schnupftobacks Dose. 12) Ein braun Töpfchen mit 6 Kannen Butter. 16) 2 erdene Töpfe, jedes mit 4 Kannen Butter. 17) Noch ein Töpfen, qorin 3 Kannen Butter. 18) Ein kleines Zinnen = Kängen mit 2 Ohren. 19) Ein Paar Manns = Stifelen. Solte nun jemand von diesen Sachen einige Nachricht erhalten, oder die Thätere in Erfahrung bringen, der wird ersuchet ssolches auf dem Hause Dornburg unweit Eickel anzuzeigen, wogegen derselbe ein billiges douceur zu gewärtigen hat, und sein Nahm auf Verlangen verschwiegen werden soll.


12. März 1760, XIII<br />
;12. März 1760, XIII<br />
VIII.  Citario Edictalia ausserhalb Duisburg.<br />
VIII.  Citario Edictalia ausserhalb Duisburg.<br />
Die Freyfrau Obristinne v. Maltitz, haben derselben erblich zustehende Kathens, welche in der jurisdiction Eickel belegen, als '''Heitkamp, Vogelsang, Lindemann, Bilcke, Kampmann, aufm Hegler, Pins, Breß, Jäger und Wiemann''', aus freyen Stücken verkauft; zu der Käufere Sucuritæs edictalem Citationem befordere lassen, deren eine hieselbst, die anderen zu Bochum und Hagen angeschlagen; in deren Gefolge alle diejenigen, so an einem oder anderen specificirter Kahten begründete Ansprache, ex quocunque capite, die auch seye, haben mögte, solche inner 9 Wochen peremtorischer Frist [...] Eickel den 12 Martii 1760 J.E.H. v. Deutecom
Die Freyfrau Obristinne v. Maltitz, haben derselben erblich zustehende Kathens, welche in der jurisdiction Eickel belegen, als '''Heitkamp, Vogelsang, Lindemann, Bilcke, Kampmann, aufm Hegler, Pins, Breß, Jäger und Wiemann''', aus freyen Stücken verkauft; zu der Käufere Sucuritæs edictalem Citationem befordere lassen, deren eine hieselbst, die anderen zu Bochum und Hagen angeschlagen; in deren Gefolge alle diejenigen, so an einem oder anderen specificirter Kahten begründete Ansprache, ex quocunque capite, die auch seye, haben mögte, solche inner 9 Wochen peremtorischer Frist [...] Eickel den 12 Martii 1760 J.E.H. v. Deutecom


15. Juli 1760, XXIX <br />
;15. Juli 1760, XXIX <br />
Nachdem in der Nacht vom 2ten auf den 3ten Junii a.c., dem [[Cranger Kirche|Evangelisch-Lutherischen Prediger]] zum [[Crange]] gegen seinem Hause über aus dem [[Emscher|Emserfluß]] eine mit drey Bleygewichter versehene Fischfucke heimlich weggenommen und zugleich ihm eine Leiter mit Muthwillen ruiniret, ohne daß selbiger bis dato den Thäter ausfündig machen können; als verspricht er demjenigen eine gute douceur, der ihm selbigen anzeigen kan.
Nachdem in der Nacht vom 2ten auf den 3ten Junii a.c., dem [[Cranger Kirche|Evangelisch-Lutherischen Prediger]] zum [[Crange]] gegen seinem Hause über aus dem [[Emscher|Emserfluß]] eine mit drey Bleygewichter versehene Fischfucke heimlich weggenommen und zugleich ihm eine Leiter mit Muthwillen ruiniret, ohne daß selbiger bis dato den Thäter ausfündig machen können; als verspricht er demjenigen eine gute douceur, der ihm selbigen anzeigen kan.
   
   
29. Juli 1760, XXXI<br />
;29. Juli 1760, XXXI<br />
Es ist eine Fischfucke, welche an einem Ort in der Embser, woselbst das adeliche [[Haus Crange]] allein die Fischgerechtigkeit hat, aufgefunden und weggenommen, dieserhalb auch eine Leiter, so zum Fischfangen gebrauchet, ruiniret worden; sollte nun jemand diesen heimlichen Fischfänger anzeigen können, so wird ihm dafür vom adelichen Hause Crange eine gute douceur versprochen.
Es ist eine Fischfucke, welche an einem Ort in der Embser, woselbst das adeliche [[Haus Crange]] allein die Fischgerechtigkeit hat, aufgefunden und weggenommen, dieserhalb auch eine Leiter, so zum Fischfangen gebrauchet, ruiniret worden; sollte nun jemand diesen heimlichen Fischfänger anzeigen können, so wird ihm dafür vom adelichen Hause Crange eine gute douceur versprochen.
   
   
9.September 1760 XXXVII<br />
;9.September 1760 XXXVII<br />
Da der Evangelisch-Lut Prediger zu Crange seine Fischfucke, welche ihm laut Avertissiment im Anhange des Intelligenz-Blats Num. XXIX. bey seiner Abwesenheit bey Nacht und Unzeit den 2. Junii curr. vor dem Pastorath Hause in der Emser an einem Ort wo ihm die Fischgerechtigkeit unstreitig competirt, nebst seiner Balcken-Leiter auf der [[Cranger Heide (Historisch)|Cranger Heyde]], jedoch frevelhafter Weise zerstückt, wiedergefunden hat. In dessen laut Avertissiment im Anhange des Intelligents-Blats Num. XXXI an einem Ort in der Emser, wo dem adl Hause zu Crange allein die Fischgerechtigkeit competiren soll; so daß nicht zu wissen stehet, ob diese vielleicht die obgem. entwandte Fucke seyn möge und solche etwa vom Thäter aus Furcht ertapt zu werden, oder aus frevelhaften Vorsatz, um Anlaß zu sothanem Ruin und Wegnehmung zu geben, an einem anderen Ort in die Embser geworffen worden: als läßt ged. Prediger jedermann, welcher hievon etwas Wissenschaft haben mögte, dienstfreundlichst ersuchen, ihm darab Nachricht zu ertheilen, damit der heiml. Thäter ausgekundschaftet und kein unschuldiger in Verdacht kommen möge.
Da der Evangelisch-Lut Prediger zu Crange seine Fischfucke, welche ihm laut Avertissiment im Anhange des Intelligenz-Blats Num. XXIX. bey seiner Abwesenheit bey Nacht und Unzeit den 2. Junii curr. vor dem Pastorath Hause in der Emser an einem Ort wo ihm die Fischgerechtigkeit unstreitig competirt, nebst seiner Balcken-Leiter auf der [[Cranger Heide (Historisch)|Cranger Heyde]], jedoch frevelhafter Weise zerstückt, wiedergefunden hat. In dessen laut Avertissiment im Anhange des Intelligents-Blats Num. XXXI an einem Ort in der Emser, wo dem adl Hause zu Crange allein die Fischgerechtigkeit competiren soll; so daß nicht zu wissen stehet, ob diese vielleicht die obgem. entwandte Fucke seyn möge und solche etwa vom Thäter aus Furcht ertapt zu werden, oder aus frevelhaften Vorsatz, um Anlaß zu sothanem Ruin und Wegnehmung zu geben, an einem anderen Ort in die Embser geworffen worden: als läßt ged. Prediger jedermann, welcher hievon etwas Wissenschaft haben mögte, dienstfreundlichst ersuchen, ihm darab Nachricht zu ertheilen, damit der heiml. Thäter ausgekundschaftet und kein unschuldiger in Verdacht kommen möge.



Version vom 26. Juni 2016, 15:51 Uhr

Stadtgeschichtliche Auszüge aus den Duisburger Intelligenz Zetteln, zusammengestellt von Andreas Janik (2011)

Jahrgang 1760

1. Januar 1760, I

In der Nacht vom 13 auf den 14 Dec 2759 [1759] hat eine Diebesbande an der Köche und den Kellern des adelichen Hauses Dornburg die Fenstern und Thürn gewaltsamer Weise erbrochen, und folgende Sachen geraubet. 1) Einen grossen gelb = kupfernen Kessel mit einem roth = kupfernen Rande, so vorne rund und hinten platt ist. 2) Eine grosse roth = kupferne Casseroll mit 2, Ohren. 3) a.[2] gelb = kupferne kleine Casserolen, wovon eine mit einem Stiel, die andere ohne Stiel. 4) Eine Diegelpfanne mit 3 Eisenfüßen, nnd [und] einem Eisenstiel. 5) Ein roth = kupferner Theepot. 6) 2 grosse zinnerne Schüsseln. 7) 2. dito kleinere. 8) 6 zinnerne Tellers, auf welchen ein Wapen gezeichnet. 9) 6 Löffeln. 10) Eine feine Serviette. 11) Eine Schnupftobacks Dose. 12) Ein braun Töpfchen mit 6 Kannen Butter. 16) 2 erdene Töpfe, jedes mit 4 Kannen Butter. 17) Noch ein Töpfen, qorin 3 Kannen Butter. 18) Ein kleines Zinnen = Kängen mit 2 Ohren. 19) Ein Paar Manns = Stifelen. Solte nun jemand von diesen Sachen einige Nachricht erhalten, oder die Thätere in Erfahrung bringen, der wird ersuchet ssolches auf dem Hause Dornburg unweit Eickel anzuzeigen, wogegen derselbe ein billiges douceur zu gewärtigen hat, und sein Nahm auf Verlangen verschwiegen werden soll.

12. März 1760, XIII

VIII. Citario Edictalia ausserhalb Duisburg.
Die Freyfrau Obristinne v. Maltitz, haben derselben erblich zustehende Kathens, welche in der jurisdiction Eickel belegen, als Heitkamp, Vogelsang, Lindemann, Bilcke, Kampmann, aufm Hegler, Pins, Breß, Jäger und Wiemann, aus freyen Stücken verkauft; zu der Käufere Sucuritæs edictalem Citationem befordere lassen, deren eine hieselbst, die anderen zu Bochum und Hagen angeschlagen; in deren Gefolge alle diejenigen, so an einem oder anderen specificirter Kahten begründete Ansprache, ex quocunque capite, die auch seye, haben mögte, solche inner 9 Wochen peremtorischer Frist [...] Eickel den 12 Martii 1760 J.E.H. v. Deutecom

15. Juli 1760, XXIX

Nachdem in der Nacht vom 2ten auf den 3ten Junii a.c., dem Evangelisch-Lutherischen Prediger zum Crange gegen seinem Hause über aus dem Emserfluß eine mit drey Bleygewichter versehene Fischfucke heimlich weggenommen und zugleich ihm eine Leiter mit Muthwillen ruiniret, ohne daß selbiger bis dato den Thäter ausfündig machen können; als verspricht er demjenigen eine gute douceur, der ihm selbigen anzeigen kan.

29. Juli 1760, XXXI

Es ist eine Fischfucke, welche an einem Ort in der Embser, woselbst das adeliche Haus Crange allein die Fischgerechtigkeit hat, aufgefunden und weggenommen, dieserhalb auch eine Leiter, so zum Fischfangen gebrauchet, ruiniret worden; sollte nun jemand diesen heimlichen Fischfänger anzeigen können, so wird ihm dafür vom adelichen Hause Crange eine gute douceur versprochen.

9.September 1760 XXXVII

Da der Evangelisch-Lut Prediger zu Crange seine Fischfucke, welche ihm laut Avertissiment im Anhange des Intelligenz-Blats Num. XXIX. bey seiner Abwesenheit bey Nacht und Unzeit den 2. Junii curr. vor dem Pastorath Hause in der Emser an einem Ort wo ihm die Fischgerechtigkeit unstreitig competirt, nebst seiner Balcken-Leiter auf der Cranger Heyde, jedoch frevelhafter Weise zerstückt, wiedergefunden hat. In dessen laut Avertissiment im Anhange des Intelligents-Blats Num. XXXI an einem Ort in der Emser, wo dem adl Hause zu Crange allein die Fischgerechtigkeit competiren soll; so daß nicht zu wissen stehet, ob diese vielleicht die obgem. entwandte Fucke seyn möge und solche etwa vom Thäter aus Furcht ertapt zu werden, oder aus frevelhaften Vorsatz, um Anlaß zu sothanem Ruin und Wegnehmung zu geben, an einem anderen Ort in die Embser geworffen worden: als läßt ged. Prediger jedermann, welcher hievon etwas Wissenschaft haben mögte, dienstfreundlichst ersuchen, ihm darab Nachricht zu ertheilen, damit der heiml. Thäter ausgekundschaftet und kein unschuldiger in Verdacht kommen möge.

Siehe auch

Anmerkungen