Bergmannssprache R

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Jahrgang 1762[1]

9. Februar 1762, VI, 23. Februar 1762, VIII, 2. März 1762, IX

Die verwittibte Freyfrau von und zu Strünckede, ist willens auf 6 Jahr zu verpachten einige Stücke ohngefehr 18 bis 20 Maltersche Landes und hinlängliche Heugewachs aus dem frey-adlichen Bauet des Hauses, dazu nöthige Wohnung, Garten, Weydegang vor das Rindvieh und Faselschwein, auch Schafstrift, um auf den 1 May a. curr. anzutreten: die dazu Lust habenden wollen sich bey derselben aufm Hause Strünckede zeitig melden und weges der jährlichen Pacht handelen.

20. April 1762, XVI

Der Herr Geheimter Regierungs = Rath von Grolmann zu Cleve, hat sein aufm neuen Kamp zu Eickel zwischen Hasseley und Baumeister belegenes Haus und Garten adelich frey an dasigen Richter von Deutecom verkaufet, dieser erleget dafür die Gelder und verkaufet es wieder; werden also zu der Käuffern Securität Citatio Edictalis extrahiret, selbige zu Eickel, Bochum und Heern assigiret, Kraft welcher a dato 8 Aprilis a.c. in 9 Wochen, deren 3 für den ersten, 3 für den zweiten und 3 für den letzten Termin peremtorie bestimmet, sich diejenige, so ex quocunque capite es sey, daran Anspruch zu haben vermeinen, mit ihren documentis und zwarn längstens auf den 11 Junii in dortiger Gerichtsschreiberey sub pœna perpetui filentii zu melden haben.

13. Juli 1762

Von dem Hn Hoffiscal und Richtern Frantzen ist ein junger Kerl, der sich Peter Fischer genannt, wegen verdächtigen Pferde = Diebstahls und darauf genommener Flugt per Edictales vom 23 Junii curr. zu Hoerde, Strünckede und Elverfeld im Bergischen angeschlagen, cem termino von 9 Wochen, längstens auf den 28 August a c. vorm Wittenschen Gerichte sub pæna contumaciæ, zur Verantwortung citiret worden. Witten den 23 Junii 1762

21.September 1762

In der Nacht vom 15 auf den 16 dieses, sind von der Rimckeder Weide drey dem Henrich Krüsener[2] in den alten Höfen, Gerichts Strünckede zugehörige Pferde, als: 1) ein geschlossener abgezahnter roth-brauner Wallach, so mit einem Zeichen vorm Kopf versehen. 2) ein schwarz abgezahntes Mutterpferd, so mit einem Zeichen vorm Kopf und mit roth = braunlichen Mahnen versehen, und 3) ein vierjährig gantz schwartzes Mutterpferd, so in etwa bräunliche Mahnen und vorne runde Huven hat, diebischer Weise entwand und selbige bis vor Bochum und so dann bis vor Steele, nachher aber wieder zurück bis in Linder Holtz nachgesüret worden. Da nun dem publico daran gelegen, daß die fast zur Gewohnheit gewordene Pferde = Diebstähle entdecket, und die Thäter zur gehörigen Bestrafung angehalten werden; so wird dieses zu jedermanns Wissenschaft gebracht, und demjenigen, so von obigen drey Pferden einige Nachricht und Anweisung beym Strünckedischen Jurisdictions-Gericht zuverlässig anzeigt, vor seiner Bemühung von dem Eigenthümer eine reichliche Beleohnung versichert. Bochum den 17 Sept. 1762


Siehe auch

Anmerkungen

  1. aus: Andreas Janik (2011)
  2. verm. Klüsener