Hof Lepler
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Der ehemaligen Hof Lepler lag in der alten Gemarkung Bickern, Flur III, ungefähr dort, wo sich heute der Tennisplatz des TC Blau-Weiss Wanne-Eickel an der Emscherstraße befindet [1] [2]
Der Hof gehörte zum Besitz des Hauses Horst; Er gehörte zu den "Horsthöfen“. Diese waren insgesamt Drei (von West nach Ost): Endemann, Lepler und Bauer (Engelbert). Nach 1824 wurden diese Höfe vereint und als Besitzer nennt sich der Landwirt des Schalke Hofes Georg Wilhelm von den Horsthöfe.
Im Schatzbuch der Grafschaft Mark wird in der Gemeinde „Byckeren“ ein „Derick Lepeler“, im Feuerstättenverzeichnis von 1664 ein „Pfächtiger Leppeler, ein halber Hof, drei Feuerplätze“ erwähnt, als dessen Grundherren „Haus Grimberg, Gosewinckel und Krange“ genannt werden.
1684 wird der Grundbesitz mit 15 Maltern und 69 Ruten angegeben. Das war für die Bauerschaft hinter dem Gut Bickern der zweitgrößte Besitz. Zum Hof gehörten Ländereien in der gesamten Region, von Unser Fritz, der KGV Sorgenfrei an der Wilhelmstraße, Weiden in Crange und in Bickerndörnen. Die Gewann in der Gemarkung Bickern, Flur III, genannt Bickern, auf welcher der Hof stand, hieß 1823 „Leppers Busch“. [3]
1897 wurde das Gelände der Königin-Luise-Schule vom Landwirt Wilhelm Lepler erworben.
Um 1900 brannte das alte Hofgebäude nieder und 1902 entstanden die neuen Wohn- und Wirtschaftsgebäude des Hofes. Diese wurden später nur noch als Wohnsitz genutzt und Ende 1968 abgerissen. [4] [5] [6]
Die Straße Leplershof ist nach diesem Hof benannt.
Familie
Siehe auch
- Leplershof (← Links)
- Artikel (← Links)
- Hof Schalke (← Links)
Einzelnachweise
- ↑ VuKAH, Urkarte der Gemarkung Bickern, Flur X, 1877.
- ↑ "HERNE - von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße", Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Herne 1997
- ↑ VuKAH, Gemeinde-Atlas Bickern 1823. Übersichts-Handriß.
- ↑ Ruhr-Nachrichten 29.11.1968.
- ↑ Schulte 1925, S. 77.
- ↑ Timm 1986, S. 48, Nr. 755.