Urkunde 1586 April 23

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Urkundentext

23. April 1586
Detmar von Dynsingh, Amtsrichter zu Bouchum, beurkundet, dass vor ihm Caspar v. Eickell zur Horst und seine Ehefrau Anna von der Wyck die von dem Abt zu St. Panthalion zu Köln als Lehnsherrn erblich erkaufte Gerechtigkeit des Hofes E. und ihr sonstiges Eigentum daran an Joist v. E. zum Kranghe und seine Ehefrau Catharina geb. v. Bolschwing gegen eine bestimmte Summe verkaufen, für die sie Korn- und Geldrenten aus ihren Gütern zu Horst eingelöst haben.
Der Verkäufer Caspar v. E. muß etwaige Forderungen des Hugenpoit zu Essen in dem Streit mit den Hofesleuten bezahlen, auch die zu Gunsten H.s in Essen aufgenommenen 100 Rtlr. verzinsen und bezahlen.
116 Rtlr., die Caspar noch an Joist schuldig bleibt, sollen als Pension sicher angelegt werden. Dafür verkauft J. dem C. ein zur Horst zuständiges Kämpgen in Johansgut zwischen Beissenkampff und Wüstenbruch. Auch behält sich C. seinen Anteil an Buschmanns und Rymens Kotten vor. Zur Sicherheit dieses Kaufes verpfändet Verkäufer sein Gut Horst, seinen Anteil am Cramwinkels Gut und den Horstgütern, d. h. Leplers, Endemans, Veltmans und Storps Güter.

Zeugen: Joh. Putman, gerichtsgeschworener Frohne, Didrich Beckman, Gerichtsschreiber, Wilhelm Hugenpoith v. Essen und Heinrich Bullenbeck von Watenschede.

Sonstige Beteiligte Caspar von Eickell zur Horst (Rechtsgeber) / Anna von der Wieck (Rechtsgeber) / Johann Putmann (Zeuge) / Dietrich Beckmann (Zeuge) / Wilhelm Hugenpoth von Essen (Zeuge) / Heinrich Bullenbeck von Watenschede (Zeuge)
Überlieferungsart Kopie auf Papier, deutsch.
Siegel Siegel des Ausstellers, des W. Hugenpoith, des Johannes Springhorum, Hofesrichters, und des Caspar v. E., ehem. an Pressel, fehlen

Archiv: Ahausen - Bestand Urkunden, Signatur 555 - http://www.westfaelische-geschichte.de/que97206

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Quelle