Baukau, Teilung der Baukauer Gemeinheit 1833: Unterschied zwischen den Versionen

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*Bl.2 Brouillonkarte: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen 4.5.2 Karten, Karten A (Allgemein), A 002 Karten A (Allgemein) [http://www.landesarchiv-nrw.de/digitalisate/Abt_Westfalen/Kartensammlung_A/~229/22999/W_Karten_A-22999_r.jpg Direktlink zur Hochauflösenden Karte]
*Bl.2 Brouillonkarte: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen 4.5.2 Karten, Karten A (Allgemein), A 002 Karten A (Allgemein) [http://www.landesarchiv-nrw.de/digitalisate/Abt_Westfalen/Kartensammlung_A/~229/22999/W_Karten_A-22999_r.jpg Direktlink zur Hochauflösenden Karte]


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Version vom 7. März 2015, 14:44 Uhr

In früheren Jahrhunderten spielte die Viehwirtschaft und damit die Hude eine wichtige Rolle. Innerhalb der Dorfgemarkung hatten die alteingesessenen Bauern ein kostenloses Huderecht. Es bestand eine absolute Verpflichtung, den Hudebetrieb sowohl beim Rindvieh als auch bei den Schafen gemeinsam durch den Dorfhirten bzw. den örtlichen Schäfer vornehmen zu lassen. Eine genaue Distrikteintei1ung war vorgeschrieben. Noch heute deuten die alten Hausnahmen „Schäfers“ und „Hirtes“ auf diese alten Urberufe hin. Weil nun für die vorherrschende Viehzucht eine ausreichende Hude ausschlaggebend war, wurde — vor allem in den sog. trockenen Jahren — streng darüber gewacht, daß keine unberechtigte Nutzung aus Nachbargemeinden erfolgte.

Ab 1833 wurde die Baukauer Hude aufgeteilt.

Datei:W Karten A-22998 r.jpg Datei:W Karten A-22999 r.jpg

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