1549: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ereignisse ==
'''13. Juni'''
* Dyrich Delscher, Richter zu Boukum, bekundet, daß vor ihm [[Haus Grimberg|Johan van dem Grymberge]] gnant van Aldenboukum ter Wysch und Clara, Eheleute, aus ihrem Erbe und Gut Wyssmannsgut zu Haffkenschede im Amt und Kirchspiel Boukum, ferner aus allen anderen Erben, Gütern, an Dyderich van Haffkenschede und Juytten, Eheleute, eine Jahresrente von 24 1/2 rheinisehen Goldgulden, zahlbar jährlich auf Martini oder 8 Tage darnach verkauft haben. Falls die Verkäufer mit der Zahlung in Verzug geraten, können sich die Käufer schadlos halten. Die Wiedereinlöse ist gegen Zahlung von 470 Goldgulden vorbehalten.<ref>Urkunde 1549 Juni 15</ref>
'''12. Juli'''
* [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Godert von Strunckede]] und seine Ehefrau Anna von Boenen verzichten auf die im Jahre 1546, am Gudenstag nach misericordias domini [Mai 12], von Ursula von Asbeck verw. Freitag ihnen wegen einer dem Hinrich Knipping zum Grymberge geleisteten Bürgschaft gestellten Pfänder, so dass sich diese des halben Teils derselben bedienen könne. Wenn sie Godert und Anna bei Hinrich Knipping entlaste und diesen die dem Hinrich zugestellte Bürgschaftsurkunde wieder zustelle, solle sie den anderen Teil ihrer Habe und ihres Gutes zurückerhalten. Die Aussteller haben zusammen mit Margarethe von Asbeck verw. Strünckede, Mutter Goderds, Währschaft gelobt.<ref>Urkunde 1549 Juli 12</ref>
== Gestorben ==
== Quellen==
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Aktuelle Version vom 22. Februar 2021, 17:32 Uhr

Was geschah 1549?

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Ereignisse

13. Juni

  • Dyrich Delscher, Richter zu Boukum, bekundet, daß vor ihm Johan van dem Grymberge gnant van Aldenboukum ter Wysch und Clara, Eheleute, aus ihrem Erbe und Gut Wyssmannsgut zu Haffkenschede im Amt und Kirchspiel Boukum, ferner aus allen anderen Erben, Gütern, an Dyderich van Haffkenschede und Juytten, Eheleute, eine Jahresrente von 24 1/2 rheinisehen Goldgulden, zahlbar jährlich auf Martini oder 8 Tage darnach verkauft haben. Falls die Verkäufer mit der Zahlung in Verzug geraten, können sich die Käufer schadlos halten. Die Wiedereinlöse ist gegen Zahlung von 470 Goldgulden vorbehalten.[1]

12. Juli

  • Godert von Strunckede und seine Ehefrau Anna von Boenen verzichten auf die im Jahre 1546, am Gudenstag nach misericordias domini [Mai 12], von Ursula von Asbeck verw. Freitag ihnen wegen einer dem Hinrich Knipping zum Grymberge geleisteten Bürgschaft gestellten Pfänder, so dass sich diese des halben Teils derselben bedienen könne. Wenn sie Godert und Anna bei Hinrich Knipping entlaste und diesen die dem Hinrich zugestellte Bürgschaftsurkunde wieder zustelle, solle sie den anderen Teil ihrer Habe und ihres Gutes zurückerhalten. Die Aussteller haben zusammen mit Margarethe von Asbeck verw. Strünckede, Mutter Goderds, Währschaft gelobt.[2]


Gestorben

Quellen

  1. Urkunde 1549 Juni 15
  2. Urkunde 1549 Juli 12

Das Jahr 1549 wird in folgenden Artikeln erwähnt: