4. August: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Covid-19-Testungen von Reiserückkehrern wurden in die Hände der Kassenärztlichen Vereinigung gelegt. Die niedergelassenen Ärzte streichen Reiserückkehrer ab. Das Land NRW und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben auch vereinbart, dass auch die freiwilligen Tests für Schul- und Kita-Personal den Kassenärztlichen Vereinigungen obliegen. Das gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer, für die das Land NRW der Arbeitgeber ist. Das Schulpersonal hat ab dem [[17. August]] Anspruch darauf, alle 14 Tage getestet zu werden.
Die Covid-19-Testungen von Reiserückkehrern wurden in die Hände der Kassenärztlichen Vereinigung gelegt. Die niedergelassenen Ärzte streichen Reiserückkehrer ab. Das Land NRW und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben auch vereinbart, dass auch die freiwilligen Tests für Schul- und Kita-Personal den Kassenärztlichen Vereinigungen obliegen. Das gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer, für die das Land NRW der Arbeitgeber ist. Das Schulpersonal hat ab dem [[17. August]] Anspruch darauf, alle 14 Tage getestet zu werden.


Wer sich nach der Rückkehr aus einem Nicht-Risikogebiet testen lassen möchte, kann sich ebenfalls an seinen Hausarzt wenden. Ein Test ist auch für diesen Personenkreis innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr kostenlos möglich. Sollte der Hausarzt keinen Abstrich anbieten können, besteht die Möglichkeit, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu melden. Sie wird dann einen Arzt vermitteln, der testet. Diese Tests können nicht vom Gesundheitsamt angeboten werden. Das Gesundheitsamt kümmert sich vorrangig um die Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten, um Infektionsketten zu unterbrechen.
Wer sich nach der Rückkehr aus einem Nicht-Risikogebiet testen lassen möchte, kann sich ebenfalls an seinen Hausarzt wenden. Ein Test ist auch für diesen Personenkreis innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr kostenlos möglich. Sollte der Hausarzt keinen Abstrich anbieten können, besteht die Möglichkeit, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu melden. Sie wird dann einen Arzt vermitteln, der testet. Diese Tests können nicht vom Gesundheitsamt angeboten werden. Das Gesundheitsamt kümmert sich vorrangig um die Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten, um Infektionsketten zu unterbrechen. <ref>Stadt Herne, Informationen zum Coronavirus, 4. August, 12:10 Uhr</ref>


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Version vom 6. August 2020, 16:52 Uhr

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4. August/Jahrestage/August/4

Covid-19-Infektion 2020

Vorbereitungen für den Schulstart laufen

Der Krisenstab der Stadt Herne hat am Dienstag, 4. August 2020, getagt. Themen waren unter anderem der Schulstart in der kommenden Woche, Tests von Reiserückkehrern sowie von Schul- und Kita-Personal.

Schulstart

Die Stadt hat bereits in den Ferien zahlreiche Gespräche mit den Schulen und den Trägern des Offenen Ganztags zu den Abläufen des Schulstarts in der kommenden Woche geführt. Das Land NRW hat dazu gestern eine Information an die Schulträger gesandt. Tenor ist, dass mit Beginn des neuen Schuljahrs der Regelbetrieb so weit wie möglich wieder aufgenommen werden soll. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht. Nur Grundschulkinder dürfen die Masken absetzen, sobald sie ihren Platz im Unterrichtsraum erreicht haben. Diese Regelungen gelten für ganz NRW zunächst bis zum 31. August.

Die Stadt Herne wird in den kommenden Tagen den Austausch mit allen Schulformen fortsetzen. Außerdem stimmt sich die Stadt Herne darüber ab, wie Schülerströme im ÖPNV sinnvoll gesteuert werden können. Hierzu gibt es bereits Gespräche mit der HCR. Für Anfang der kommenden Woche ist hierzu eine Pressekonferenz von Verwaltung, Schulaufsicht und Vertretungen aller Schulformen geplant.

Rückkehr aus dem Urlaub

Wenn Menschen aus dem Urlaub kommen und nicht in einem vom RKI definierten Risikogebiet waren, gibt es keine verpflichtende Quarantäne. Daher muss auch kein negativer Test vorgelegt werden. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt Herne melden. Die Meldung ist online über die Internetseite www.herne.de/corona möglich. Das Gesundheitsamt prüft, ob durch einen negativen Covid-19-Test in diesen Fällen die Quarantäne aufgehoben werden kann.

Die Covid-19-Testungen von Reiserückkehrern wurden in die Hände der Kassenärztlichen Vereinigung gelegt. Die niedergelassenen Ärzte streichen Reiserückkehrer ab. Das Land NRW und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben auch vereinbart, dass auch die freiwilligen Tests für Schul- und Kita-Personal den Kassenärztlichen Vereinigungen obliegen. Das gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer, für die das Land NRW der Arbeitgeber ist. Das Schulpersonal hat ab dem 17. August Anspruch darauf, alle 14 Tage getestet zu werden.

Wer sich nach der Rückkehr aus einem Nicht-Risikogebiet testen lassen möchte, kann sich ebenfalls an seinen Hausarzt wenden. Ein Test ist auch für diesen Personenkreis innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr kostenlos möglich. Sollte der Hausarzt keinen Abstrich anbieten können, besteht die Möglichkeit, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu melden. Sie wird dann einen Arzt vermitteln, der testet. Diese Tests können nicht vom Gesundheitsamt angeboten werden. Das Gesundheitsamt kümmert sich vorrangig um die Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten, um Infektionsketten zu unterbrechen. [1]

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  1. Stadt Herne, Informationen zum Coronavirus, 4. August, 12:10 Uhr