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Nach seinem Jurastudium mit anschließender Promotion in Köln übernahm der Königliche Regierungs-Assessor zunächst das Amt des kommissarischen Landrats beim Kreis Gelsenkirchen. Zum Landrat wurde er mit Wirkung vom 25. Juli 1892 ernannt. Seine Amtszeit endete am 31. März 1903. | Nach seinem Jurastudium mit anschließender Promotion in Köln übernahm der Königliche Regierungs-Assessor zunächst das Amt des kommissarischen Landrats beim Kreis Gelsenkirchen. Zum Landrat wurde er mit Wirkung vom 25. Juli 1892 ernannt. Seine Amtszeit endete am 31. März 1903. |
Version vom 29. August 2019, 13:16 Uhr
Dr. jur. utr. Dr. Phil. h.c. Wilhelm Hammerschmidt (geboren am 1. Mai 1859 in Barmen, gestorben am 28. Juli 1924 in Münster) war Landrat des Kreises Gelsenkirchen, zu dem auch das Amt Wanne gehörte.
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Historie
Nach seinem Jurastudium mit anschließender Promotion in Köln übernahm der Königliche Regierungs-Assessor zunächst das Amt des kommissarischen Landrats beim Kreis Gelsenkirchen. Zum Landrat wurde er mit Wirkung vom 25. Juli 1892 ernannt. Seine Amtszeit endete am 31. März 1903.
Hammerschmidt setzte sich für die Zusammenfassung der sieben Gemeinden des Landkreises Gelsenkirchen und für Kontakte mit den anliegenden Gemeinden ein. Er bemühte sich zum Beispiel zusammen mit Amtmann Winter um die Genehmigung des Hafenbaus am Rhein-Herne-Kanal in Wanne. Auf Hammerschmidts Betreiben wurde 1895 mit dem Bau der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn begonnen.
Sein besonderes Interesse galt dem Gesundheitswesen. Hammerschmidt war zum Beispiel von 1901 bis 1903 Gründungsvorsitzender des „Vereins zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen“. Am 17. Mai 1920 ernannte ihn der Verein zu seinem Ehrenmitglied. Während seiner Amtszeit wurde das „Institut für Hygiene und Mikrobiologie“ in Gelsenkirchen eröffnet (1. Mai 1902).
Am 1. April 1903 kam es zu der in seiner Amtszeit vorbereiteten Gründung der Großstadt Gelsenkirchen.
Vom 1. April 1903 bis 31. März 1905 war Dr. Hammerschmidt als Oberbürgermeister in Krefeld tätig. Vom westfälischen Provinzialalltag wurde er mit Wirkung vom 1. April 1905 zum Landeshauptmann der Provinz Westfalen nach Münster gewählt. Wegen einer Erkrankung musste er am 1. Juli 1919 von diesem Amt zurücktreten.
Hammerschmidt war unter anderem Mitglied des rheinischen und von 1893 bis 1902 des westfälischen Provinziallandtags. [1] [2]
Literatur
- Bollerey/Hartmann 1980, S. 50 ff.
- Häming 1978, S. 314, Nr. 571.
- Verwaltungs-Bericht Gelsenkirchen 1903, S. 4 f.
- Wegmann 1969, S. 279 f., Nr. 93.
- Wüstenberg o.J., bes. S. 13 ff. u. 73.
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