Stadtwerdung Wanne-Eickel: Unterschied zwischen den Versionen

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Darin wurde folgende Entscheidung gutachtlich gestützt: "Jahrelangen Bestrebungen folgend haben in den Jahren 1920-21 die Gemeindevertretungen des Landkreises Gelsenkirchen und auch der Kreistag einmütig beschlossen, durch Vereinigung der Gemeinden zwei Mittelstädte:
Darin wurde folgende Entscheidung gutachtlich gestützt: "Jahrelangen Bestrebungen folgend haben in den Jahren 1920-21 die Gemeindevertretungen des Landkreises Gelsenkirchen und auch der Kreistag einmütig beschlossen, durch Vereinigung der Gemeinden zwei Mittelstädte:

Aktuelle Version vom 7. April 2019, 08:34 Uhr

Im September 1925 erstatteten Staatsminister a.D. Dr. Albert Südekum[1], Berlin, Prof. Dr.-Ing. Otto Blum[2], Hannover, und Prof. Paul Kanold[3], Hannover, ein "Gutachten über die Stadtbildungen Wanne-Eickel und Wattenscheid aus dem Landkreise Gelsenkirchen", gerichtet an die Herren Mitglieder des Preußischen Staatsrats Berlin.

Darin wurde folgende Entscheidung gutachtlich gestützt: "Jahrelangen Bestrebungen folgend haben in den Jahren 1920-21 die Gemeindevertretungen des Landkreises Gelsenkirchen und auch der Kreistag einmütig beschlossen, durch Vereinigung der Gemeinden zwei Mittelstädte:

Wanne-Eickel aus den Gemeinden Wanne, Eickel und Röhlinghauen (ca. 95.000 Einwohner) und

Wattenscheid durch Vereinigung der Stadt mit den Gemeinden des Amtes Wattenscheid (ca. 60.000 Einwohner) zu bilden."

Dieses Gutachten war 1925 die wesentliche Grundlage für den Referentenentwurf des Preußischen Staatsrats in Berlin. Ministerpräsident Otto Braun[4] und Innenminister Carl Severing[5] legten am 28. Oktober 1925 den "Entwurf eines Gesetztes über die Neuregelung der kommunalen Grenzen im rheinisch-westfälischen Industriebezirk" vor. Der Unterabschnitt A, §§ 6-8, regelt die Grenzänderungen betr. die Stadtgemeinde Wanne-Eickel. Die Vorschriften lauten im Einzelnen:

§ 6 Die Landgemeinden Wanne, Eickel und Röhlinghausen des Landkreises Gelsenkirchen werden zu einer Stadtgemeinde mit dem Namen Wanne-Eickel vereinigt, unter Grenzberichtigungen gegenüber den Städten Herne, Bochum und Gelsenkirchen …

§ 7 Die Stadtgemeinde Wanne-Eickel bildet einen selbständigen Stadtkreis.

§ 8 Die Ämter Wanne und Eickel werden aufgelöst.

Das Gesetz über die Neuregelung der kommunalen Grenzen im rheinisch-westfälischen Industriebezirke vom 26. Februar 1926 trat am 1. April 1926 in Kraft. Mit Stadtwerdung wurden die Grenzen neu gezogen, aus Zweckmäßigkeitsgründen, wie es hieß. So wurden einige Straßenteile an Herne, Gelsenkirchen und Bochum abgetreten. Andere Straßenteile aus den genannten Städten wurden Wanne-Eickel zugeschlagen.

Das Stadtwappen

Durch Erlass des Preußischen Staatsministeriums vom 14. Juni 1929 wurde der Stadt Wanne-Eickel die Genehmigung zur Führung eines Wappens erteilt.

Ein schwarzes, springendes Wildpferd ist darauf zu sehen, ebenso wie der Schild des alten Eickeler Rittergeschlechts (roter Schrägbalken in weißem Feld, belegt mit drei goldenen Rauten). Das Wildpferd erinnert an die uralte Wildpferdezucht im Emscherbruch, die ihren Mittelpunkt im Stadtteil Crange hatte.

Der sogenannte "Emscherbrücher" oder "Emscherbrücher Dickkopp" war ein wild lebendes Hauspferd. Sein Vorkommen wurde 1396 erstmals urkundlich erwähnt. Es war bis Anfang des 19. Jahrhunderts im Bruch entlang der Emscher zwischen Waltrop und Bottrop verbreitet. Die letzten Emscherbrücher wurden in den 1840er Jahren eingefangen und an den Herzog von Croy nach Dülmen verkauft. Die Emscherbrücher erreichten ein Stockmaß bis 135 cm bei einem maximalen Körpergewicht von 300 kg. Als Vertreter der Hauspferde hatten sie kurze Ohren, Hornwarzen an allen vier Beinen und einen von der Rückenwurzel herabhängenden behaarten Schweif.

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Quellen

Stadtarchiv Herne:

Bestände Ämter Wanne und Eickel, Stadt Wanne-Eickel

Bestand Gebietsreformen

Dokumentationsbibliothek: Sammlungen Gemeinden von Eickel und Wanne, Stadt Wanne-Eickel

Karten-, Plakat-, Fotosammlung

Stadt Herne:

Wappen: http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/Stadtwappen?OpenDocument

Anmerkungen