Anger: Unterschied zwischen den Versionen

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==Historie==
==Historie==
Auf dem Grundstück der ehem. Gärtnerei Lülf und den angrenzenden Flächen soll entsprechend dem städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 229 im hinteren Bereich der [[Castroper Straße]] ein kleines, zusammenhängendes Wohnquartier entstehen.
Auf dem Grundstück der ehem. Gärtnerei Lülf und den angrenzenden Flächen soll entsprechend dem städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 229 im hinteren Bereich der [[Castroper Straße]] ein kleines, zusammenhängendes Wohnquartier entstehen.

Version vom 21. Mai 2017, 10:33 Uhr

Überblick
Anger Gerd Biedermann 20170515.jpg
Bildinfo: Anger am 15.05.2017



Benennung: 21. Oktober 2015
Durch: Bezirksvertretung Sodingen
Postleitzahl: 44628
Stadtbezirk: Sodingen
Ortsteil: Börnig
Kartengitter: K3
Koordinaten: 51.549033,7.257604
Letze Änderung: 21.05.2017
Geändert von: Thorsten Schmidt
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Übersichtsplan

Historie

Auf dem Grundstück der ehem. Gärtnerei Lülf und den angrenzenden Flächen soll entsprechend dem städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 229 im hinteren Bereich der Castroper Straße ein kleines, zusammenhängendes Wohnquartier entstehen.

Die dort geplanten Ein- und Zweifamilienhäuser gruppieren sich dabei um eine kleine grüne Angerfläche. Sie soll den Eindruck des gemeinschaftlichen Wohnens um eine zentrale, grüne Freifläche vermitteln. Für die demnächst dort wohnenden Kinder bietet sich diese Fläche zudem hervorragend als wohnungsnahe Spielfläche an. [1]

Der Begriff Anger (mhd. anger, ahd. angar, germanisch noch Vangr) bezeichnet ein meist grasbewachsenes Land oder einen Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen Bewohnern der Stadt oder des Dorfes genutzt werden konnte (Allmende). Dies reicht bis in die germanische Zeit zurück, als er meist noch vor oder nahe bei einer Siedlung lag. Dort war er Ort für Feste (z. B. Osterfeuer), für gemeinschaftliche Aktivitäten (Dorfbackofen, gemeinschaftl. Schlachten) und konnte auch einen heiligen Kultplatz, Ort für Ratsversammlungen (Thing) oder als Richtplatz für das germanische Stammesrecht dienen.[2]

Lesen Sie auch

Quellen