1316: Unterschied zwischen den Versionen
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* 1316 werden die Söhne des Bovo v. Strünkede, Bovo und Bernd, vom Grafen v. Kleve mit der Burggrafschaft der [[Schloss Strünkede|Burg Strünkede]], Ländereien, den Zehnten und der Mühle, drei Höfen, der Vogtei des Hofes Mengede sowie dem Wildbanne und der Fischerei in der Emscher belehnt. Hiermit wird wohl bewiesen, daß Strünkede schon allein hierdurch ältere Rechte an Wildbann und Fischerei hatte, als die Recklinghäuser Bürger. Wohl daher die Hartnäckigkeit in den folgenden Jahrhunderten, ihre Rechte zu verteidigen, was ihnen als Räuberei und Rauflust ausgelegt worden ist (Lacomblet Urkundenbuch III, Nr. 154). <ref>Herne - unsere Stadt, November 1964, S.17</ref> | |||
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* 1316 haben Gieselbert und Bruno v. Strünkede das Gericht Castrop in Pfandschaft vom Grafen v. Kleve, der dieses Gericht schon [[1266]] besaß. Es ist zwischen dem Gericht Strünkede und dem Gericht von Castrop zu unterscheiden, obwohl beide zeitweise den Strünkedern zu Lehen gegeben worden waren. [[1426]] wurden den Strünkedern die Gerichte wieder genommen, wie späterhin mehrmals, sie aber wiederbekamen. Zuletzt verloren sie das Gericht Castrop endgültig. Die Gerichtsbarkeit der adligen Grundherren wurde am [[1. Februar]] [[1812]] beseitigt, womit die Gerichtsuntertanen bestimmt einverstanden waren. Die Gerichte bildeten eine gute Einnahmequelle dieser Herren und sie haben lieber zu Geld als Leibstrafen verurteilt.<ref>Herne - unsere Stadt, November 1964, S.17</ref> | |||
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Version vom 1. Februar 2019, 21:33 Uhr
Was geschah 1316?
Ereignisse
- 1316 werden die Söhne des Bovo v. Strünkede, Bovo und Bernd, vom Grafen v. Kleve mit der Burggrafschaft der Burg Strünkede, Ländereien, den Zehnten und der Mühle, drei Höfen, der Vogtei des Hofes Mengede sowie dem Wildbanne und der Fischerei in der Emscher belehnt. Hiermit wird wohl bewiesen, daß Strünkede schon allein hierdurch ältere Rechte an Wildbann und Fischerei hatte, als die Recklinghäuser Bürger. Wohl daher die Hartnäckigkeit in den folgenden Jahrhunderten, ihre Rechte zu verteidigen, was ihnen als Räuberei und Rauflust ausgelegt worden ist (Lacomblet Urkundenbuch III, Nr. 154). [1]
- 1316 haben Gieselbert und Bruno v. Strünkede das Gericht Castrop in Pfandschaft vom Grafen v. Kleve, der dieses Gericht schon 1266 besaß. Es ist zwischen dem Gericht Strünkede und dem Gericht von Castrop zu unterscheiden, obwohl beide zeitweise den Strünkedern zu Lehen gegeben worden waren. 1426 wurden den Strünkedern die Gerichte wieder genommen, wie späterhin mehrmals, sie aber wiederbekamen. Zuletzt verloren sie das Gericht Castrop endgültig. Die Gerichtsbarkeit der adligen Grundherren wurde am 1. Februar 1812 beseitigt, womit die Gerichtsuntertanen bestimmt einverstanden waren. Die Gerichte bildeten eine gute Einnahmequelle dieser Herren und sie haben lieber zu Geld als Leibstrafen verurteilt.[2]
Das Jahr 1316 wird in folgenden Artikeln erwähnt:
- Emscherstraße (← Links)
- Schloss Strünkede (← Links)
- Schollbrockhaus (← Links)
- Pöppinghauser Straße (← Links)
- 1313 (← Links)
- 1326 (← Links)
- 1317 (← Links)
- 1320 (← Links)