Urkunde 1619 März 2: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Januar 2018, 18:17 Uhr


Urkundentext

2. März 1619:
Georg Sieberg zu Wisselinge, Amtmann zu Bochum, lässt auf Klage des Heinrich geb. v. Hatzfeldt[Anm. 1], Witwe und Frau Aschebroch zu Mahlenborg deren Diener Joh. Brass durch den Fronen Henderich Ratte in das vordere Esch und den Kuhekamp immittieren.
Der † Wilh. de Suiverich zum vetten Bockholtz hatte das Objekt für 1000 Reichstaler, den Brautschatz seiner Frau Berhardine Ovelacker, wegen versäumter Zinszahlung durch Heinr. v. Eickell sich gerichtlich zusprechen lassen und den † Eheleuten Herm. und Alheit Dennenborgh cediert;
diesen hatte sich ihr † Mann Joest v. Aschebroech zur Mahlenborch, Amtmann zu Bochum auf Bitten der Söhne Heinrichs v. Eickel Mathias, Melchior Dieterich und Joh. als Hauptschuldner verpflichtet und 30 Malter Hartkorn aus seinem Erbzehnten zu Vrolinde und Kirchlinde verschrieben, worauf in Folde versäumter Zinszahlung die Witwe Dennenborgh gegen die Witwe Aschebroch vorging. [1]

Material : Papier

Überlieferung : Kopie

Anmerkungen

  1. Witwe Jobst von Strünkedes und Jobst von Aschebrock

Siehe auch

Quelle

  1. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2445 http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&verzguid=Vz_5bc72fd7-a4b1-4f71-b3e1-f46190bf477a