1677: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
K (Textersetzung - „{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}}}“ durch „{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}}“) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
__NOTOC__ | |||
{{Jahresreihe}} | |||
== Ereignisse == | |||
'''14. Juli''' | |||
* Friedr. Wilh. Krf. von Brandenburg belehnt den Geheimen Regierungsrat und Hofgerichtspräsidenten Conrad Philipp von dem Romberg nach dem Tode seiner Mutter Anna Theodora geb. von Viermundt mit dem [[Hof Schulte-Uhlenbruch|Gut und Haus Ulenbroch]] und mit dem Gut zu Wipperfurt, "wie dieselbe in unserm Kirspel von Castrop gelegen u. von unser Graffschafft Marck zu Lehen rühren". | |||
: Am [[30. September]] [[1642]] war schon Conr. Philipp mit diesen Stücken, aber zu Behuf seiner Mutter, belehnt worden (cf. das Regest vom 30. September 1642)<ref>Urkunde 1677 Juli 14</ref> | |||
'''25. Oktober''' | |||
* Conrad Philip v. Romberg, Herr zur Bladenhorst, Bruninghausen und Colvenburg, Kurbrandenburg. Clev.- und Märkischer Justiz- und Hofgerichts-Praesident, hatte zur Verstärkung der "Frechte" zwischen seinem [[Hof Schulte-Uhlenbruch|Uhlenbrochs Kampe]] und der Gemeinde, gen. die Nierfoede, durch seine Leute einen alten Graben wieder auswerfen lassen, den der Herr [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|von und zu Strunckede]] wieder hatte zuwerfen lassen; der letztere verweigert dieserhalb und wegen eines in der Dödingheide zugeworfenen "Flote"-Grabens den von Seiten Rombergs an ihn geschickten Henrich v. Vaerst und Mauritz Gosswin v. Düngelen Satisfaktion.<ref>Urkunde 1677 Oktober 25</ref> | |||
'''28. Oktober''' | |||
* Das Gehalt des mit Zustimmung der eingepfarrten adeligen Häuser, des Pastors und der Kommunität des ganzen Kirchspiels vor Jahren angestellten Organisten Henrich Middeldorff (ein kirspels kindt u. kunsterfahren) der [[Johanneskirche (Eickel)|Pfarrkirche zu Eckel]], welches laut eines Scheins vom [[26. April]] [[1676]] infolge trübseliger Kriegeszeiten nicht mehr gezahlt war, wird dahin geregelt, dass Dorf und Bauerschaft Eckel, die Bauerschaften Hordel und Bickern je 3, und der Provisor 5 Rtlr. = 14 Rtlr. jährlich Martini von 1676 ab zahlen, die Häuser [[Haus Dorneburg|Dorneburg]] und [[Haus Dahlhausen|Dahlhausen]] anstelle der 6 Rtlr. je 1 Malter und 1 Scheffel Roggen liefern. | |||
: Daferne er sich wie bishero geschehen, in diesem seinem ambt und beruf wohl und unsträfflich verhalten und den orgeldienst, wie sichs gebührt, fleissig versehen wirdt, soll er seines Amtes ad dies vitae suae in rechtbeständigter und bündigster massen versichert sein und bleiben, und ohne erhebliche Ursachen dessen nicht entsetzet werden.<ref>Urkunde 1677 Oktober 28</ref> | |||
== Gestorben == | |||
== Quellen== | |||
<references/> | |||
---- | |||
Das Jahr '''{{PAGENAME}}''' wird in folgenden Artikeln erwähnt: | Das Jahr '''{{PAGENAME}}''' wird in folgenden Artikeln erwähnt: | ||
Aktuelle Version vom 1. März 2021, 12:50 Uhr
Was geschah 1677?
Weitere Jahresartikel:
◄◄ | ◄ | 1673 | 1674 | 1675 | 1676 | 1677 | 1678 | 1679 | 1680 | 1681 | ► | ►►
Ereignisse
14. Juli
- Friedr. Wilh. Krf. von Brandenburg belehnt den Geheimen Regierungsrat und Hofgerichtspräsidenten Conrad Philipp von dem Romberg nach dem Tode seiner Mutter Anna Theodora geb. von Viermundt mit dem Gut und Haus Ulenbroch und mit dem Gut zu Wipperfurt, "wie dieselbe in unserm Kirspel von Castrop gelegen u. von unser Graffschafft Marck zu Lehen rühren".
- Am 30. September 1642 war schon Conr. Philipp mit diesen Stücken, aber zu Behuf seiner Mutter, belehnt worden (cf. das Regest vom 30. September 1642)[1]
25. Oktober
- Conrad Philip v. Romberg, Herr zur Bladenhorst, Bruninghausen und Colvenburg, Kurbrandenburg. Clev.- und Märkischer Justiz- und Hofgerichts-Praesident, hatte zur Verstärkung der "Frechte" zwischen seinem Uhlenbrochs Kampe und der Gemeinde, gen. die Nierfoede, durch seine Leute einen alten Graben wieder auswerfen lassen, den der Herr von und zu Strunckede wieder hatte zuwerfen lassen; der letztere verweigert dieserhalb und wegen eines in der Dödingheide zugeworfenen "Flote"-Grabens den von Seiten Rombergs an ihn geschickten Henrich v. Vaerst und Mauritz Gosswin v. Düngelen Satisfaktion.[2]
28. Oktober
- Das Gehalt des mit Zustimmung der eingepfarrten adeligen Häuser, des Pastors und der Kommunität des ganzen Kirchspiels vor Jahren angestellten Organisten Henrich Middeldorff (ein kirspels kindt u. kunsterfahren) der Pfarrkirche zu Eckel, welches laut eines Scheins vom 26. April 1676 infolge trübseliger Kriegeszeiten nicht mehr gezahlt war, wird dahin geregelt, dass Dorf und Bauerschaft Eckel, die Bauerschaften Hordel und Bickern je 3, und der Provisor 5 Rtlr. = 14 Rtlr. jährlich Martini von 1676 ab zahlen, die Häuser Dorneburg und Dahlhausen anstelle der 6 Rtlr. je 1 Malter und 1 Scheffel Roggen liefern.
- Daferne er sich wie bishero geschehen, in diesem seinem ambt und beruf wohl und unsträfflich verhalten und den orgeldienst, wie sichs gebührt, fleissig versehen wirdt, soll er seines Amtes ad dies vitae suae in rechtbeständigter und bündigster massen versichert sein und bleiben, und ohne erhebliche Ursachen dessen nicht entsetzet werden.[3]
Gestorben
Quellen
Das Jahr 1677 wird in folgenden Artikeln erwähnt:
- 1675 (← Links)
- 1676 (← Links)
- 1679 (← Links)
- 1673 (← Links)
- 1672 (← Links)
- 1680 (← Links)
- 1687 (← Links)
- Urkunde 1677 Mai 28 (← Links)
- 1674 (← Links)
- 1678 (← Links)
- 1667 (← Links)
- Urkunde 1677 XXX 23 (← Links)
- Urkunde 1677 März 26 (← Links)
- Urkunde 1677 Oktober 28 (← Links)
- Urkunde 1677 November 18 (← Links)
- 1682 (← Links)
- Urkunde 1677 Juli 14 (← Links)
- Urkunde 1677 Oktober 25 (← Links)
- 1681 (← Links)